Mitte Dezember 2003 ist in der Filiale der Bekleidungsfirma X zweimal im Wert von 15 Euro eingekauft worden. Beide Male wurde wurde mit der EC-Karte des Käufers bezahlt.
Der Käufer wusste, dass sein Konto Anfang Januar 2004 kurzzeitig gesperrt sein würde, ging aber davon aus, dass die Abbuchung der insgesamt 30 Euro durch Firma X noch im Dezember 2003 getätigt werden würde (was ja auch normal ist).
Firma X tat dies nicht. Anfang Januar sollte von der Betrag vom Konto des Käufers abgebucht werden. Zu diesem Zeitpunkt war das Konto aber gesperrt.
Der Käufer bekam einen Brief von seiner Bank. Er wurde von der Bank aufgefordert sich mit Firma X in Verbindung zu setzen um den geplatzten Lastschrifteinzug zu klären.
Dies tat der Käufer auch sofort und erfuhr, dass er nun 36 Euro (pro Einkauf 3 Euro Bearbeitungsgebühr) an Firma X überweisen solle. Dann wäre alles erledigt.
Leider hat der Käufer vergessen zu überweisen…
Heute bekam er einen Brief vom Polizeipräsidium seines Wohnorts. Eine „Vorladung zur Vernehmung“ aus folgendem Grund: „Ermittlungsverfahren wegen Betrugs zum Nachteil der Firma X“
Bitte bedenken:
Der Käufer hat keine Mahnung von Firma X erhalten.
Fragen:
Der Käufer ist ja bereit zu zahlen und wird zum angesetzten Vernehmungstermin im Polizeipräsidium erscheinen.
Kommt es nun unweigerlich zur Gerichtsverhandlung?
Oder werden die Ermitllungen eingestellt, wenn der Käufer alle Forderungen (also die 36 Euro plus sämtliche Bearbeitungsgebühren) umgehend bezahlt?
es gibt nirgendwo ein Gesetz, das einem Geschäft vorschreibt, Mahnungen zu verschicken, um an sein Geld zu kommen. Ganz im Gegenteil: Es ist die Pflicht des Käufers, dafür zu sorgen, daß der Verkäufer sein Geld bekommt, wie es auch die Plicht des Verkäufers ist, dafür zu sorgen, daß der Kunde seine Ware erhält.
In Deinem Fall ist es wohl das Beste, Du gehst noch vor dem Termin bei der Polizei zu dem Geschäft und bezahlst die 36,- Euro. Dann kannst Du in der Vernehmung angeben, daß die Sache zwischenzeitlich erledigt ist. Das Verfahren wird dann sicherlich eingestellt. Den Verkäufer würde ich bitten, die Anzeige wieder zurückzunehmen.
So müsstest Du wahrscheinlich mit einem blauen Auge davonkommen und es würden auch keine weiteren Kosten entstehen.
einer Betrugsanzeige braucht keine Mahnung voranzugehen.Abwenden kannst du den Ärger vielleicht, wenn du sofort bezahlst, ist aber nicht sicher.
Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft von einer Anzeige absehen, wenn du bei deinem Termin glaubhaft machen kannst, das du wirklich „vergessen“ hast zu bezahlen. Das aber auch nur, wenn du bis dahin bezahlt hast, ohne es wieder „vergessen“ zu haben.
Vielleicht wird bei einer Zahlung die Sache auch wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das liegt aber im Ermessen des Staatsanwaltes.
Mitte Dezember 2003 ist in der Filiale der Bekleidungsfirma X
zweimal im Wert von 15 Euro eingekauft worden. Beide Male
wurde wurde mit der EC-Karte des Käufers bezahlt.
Der Käufer wusste, dass sein Konto Anfang Januar 2004
kurzzeitig gesperrt sein würde, ging aber davon aus, dass die
Abbuchung der insgesamt 30 Euro durch Firma X noch im Dezember
2003 getätigt werden würde (was ja auch normal ist).
Firma X tat dies nicht. Anfang Januar sollte von der Betrag
vom Konto des Käufers abgebucht werden. Zu diesem Zeitpunkt
war das Konto aber gesperrt.
Der Käufer bekam einen Brief von seiner Bank. Er wurde von der
Bank aufgefordert sich mit Firma X in Verbindung zu setzen um
den geplatzten Lastschrifteinzug zu klären.
Dies tat der Käufer auch sofort und erfuhr, dass er nun 36
Euro (pro Einkauf 3 Euro Bearbeitungsgebühr) an Firma X
überweisen solle. Dann wäre alles erledigt.
Leider hat der Käufer vergessen zu überweisen…
Heute bekam er einen Brief vom Polizeipräsidium seines
Wohnorts. Eine „Vorladung zur Vernehmung“ aus folgendem Grund:
„Ermittlungsverfahren wegen Betrugs zum Nachteil der Firma X“
Bitte bedenken:
Der Käufer hat keine Mahnung von Firma X erhalten.
Fragen:
Der Käufer ist ja bereit zu zahlen und wird zum angesetzten
Vernehmungstermin im Polizeipräsidium erscheinen.
Kommt es nun unweigerlich zur Gerichtsverhandlung?
NEIN
Oder werden die Ermitllungen eingestellt, wenn der Käufer alle
Forderungen (also die 36 Euro plus sämtliche
Bearbeitungsgebühren) umgehend bezahlt? ???
mit dem Staatsanwalt sprechen, denn nur die Staatsanwaltschaft kann das einstellen. Die Polizei ist nur der „Ermittlungsgehilfe“.
trotzdem den Polizeitermin natürlich wahrnehmen.
Ich kann mir bei dem besten Willen nicht vorstellen, dass der StA das zur Anklage bringt. Es handelt sich um einen Mini-Betrag, Du kannst das schlüssig erklären und eine Betrugsabsicht ist weit und breit nicht zu erkennen.