Anzeige wohin ?

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Sep 1999

Wohin muss man sich wenden, wenn man eine Anzeige über ein nicht verkehrstechnisch einwandfreies Fahrzeug (dessen Kennzeichen ist bekannt) aufgeben will? Ist es die Polizei, der TÜV oder welche Behörde ist dafür zuständig?

Danke schonmal vorab
Mayo

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Anzeige wohin ?

    Ist es die Polizei, der TÜV oder welche
    Behörde ist dafür zuständig?
    So weit ich das beurteilen kann würde ich sagen, für Anzeigen ist dein Freund und Helfer zuständig, sprich die Polizei.

    Tom

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      Re^2: Anzeige wohin ?

      Ist es die Polizei, der TÜV oder welche
      Behörde ist dafür zuständig?
      So weit ich das beurteilen kann würde ich
      sagen, für Anzeigen ist dein Freund und
      Helfer zuständig, sprich die Polizei.
      Würde ich auch sagen. Der TÜV kann nur die Genehmigung zum Betrieb entziehen. Wenn jemand dann aber trotzdem fährt, kommt wieder die Polizei ins Spiel. Nur die hat die Befugnis einzugreifen.

      Ciao
      Kaj

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Anzeige wohin ?

      "Dein Freund und Helfer" wird immer wieder irrtümlich erwähnt - richtig lautet es:
      " mein Freund, ich werde Dir helfen!"
      Gruß
      GrasdeHopper [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Anzeige wohin ?

    Hier ist die Polizei zuständig.

    Allerdings ist man dort meist recht beschäftigt, also ist eine Erfolgszusicherung bzgl. meiner Aussage natürlich nicht möglich.


    Gruß,

    Mathias [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Anzeige wohin ?

    Der TÜV ist keine Behörde, sondern ein Verein, dessen Prüfer z.T. mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind. Dort ist eine Anzeige nicht angebracht. Polizei und Ordnungsbehörden sind nach den Ländergesetzen für die Überwachung des Verkehrs zuständig, wobei meist die Polizei den fahrenden Verkehr und die Ordnungsbehörde den stehenden nach interner Aufteilung übernimmt. Die Polizei ist in jedem Falle der richtige Ansprechpartner, vor allem haben die Polizeidienststellen Übung darin, Anzeigen aufzunehmen.

  4. Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
    Re: Anzeige wohin ?

    Sofern das Kennzeichen noch gültig ist (Siegel nicht gelöscht) ist es die Polizei, bei einem abgestellten Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen: versuch es beim Umweltamt der Stadt!
    Gruß
    Ayla

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