Pflichtanteil bei Erbschaft

Hallo liebe Mitglieder,
nehmen wir einmal an die Eltern eines Kindes X lassen sich scheiden.Der Vater des Kindes ist recht wohlhabend und heiratet nach der Scheidung eine Frau mit zwei Kindern (die aber nicht von ihm sind).
Das Kind X hat aus verschiedenen persönlichen Gründen seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater.Wie sieht es mit dem Erbe aus? Hat das Kind X trozdem ein Anrecht auf seinen Pflichtanteil?Wie hoch (in Prozent)ist der Pflichtanteil? Was ist z.B.wenn der Vater das Kind X aus dem Testament streicht? Verfällt der Pflichtanteil dann komplett?
Im vorraus vielen Dank für euere Einträge,
viele Grüße Birgitt

Hallo Mitglied :wink:

die Scheidung ist für die Frage unerheblich. X ist ein Abkömmling, das ist alles, was zählt (Zu den Abkömmlingen zählen auch uneheliche Kinder, die nach 1948 geboren sind, sowie auch in Deutschland nach 1977 adoptierte Kinder, für die anderen gibt es Sonderregeln).

Die Häufigkeit des Kontakts hat keinen Einfluss.

Der Pflichtteil (ohne „an“) ist ja schon das, was zum Tragen kommt, wenn X aus dem Testament gestrichen wird. Wenn X im Testament nur nicht erwähnt wird, steht ihm ein Pflichtteil zu. Der Erblasser kann X auch explizit enterben, also auch den Pflichtteil auf Null setzen. Dafür bedarf es aber einer handfesten Begründung, z.B. Mordversuch. Der mangelnde Kontakt reicht dafür nicht aus.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser hängt bei gleichzeitigen Erben Ehegatte und Kinder davon ab, welchen Güterstand die Ehe hat. Bei der normalen Zugewinngemeinschaft bekommt der Ehegatte ein Viertel und zusätzlich ein Viertel pauschalen Zugewinnausgleich. Auch die Haushaltsgegenstände stehen ihm zu.
Den Rest bekommen die Kinder zu gleichen Teilen, also jedes Kind ein Sechstel; demnach ist die Höhe des Pflichtteils (in diesem Fall) ein Zwölftel der Erbmasse.

Wichtig : Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe, also kein Rechtsnachfolger. Er hat lediglich einen geldlichen Anspruch gegenüber den eingesetzten Erben.

Gruss Hans-Jürgen
***

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Den Rest bekommen die Kinder zu gleichen Teilen, also jedes
Kind ein Sechstel;

bei deiner Überlegung erben die Kinder der angeheirateten Frau mit.
Nur in den seltenen Fällen, wenn der Vater die Kinder seiner Frau adoptiert hat stimmt dies.

Wenn Papa nur Kind X hat und nirgendwo sonst noch y und z gezeugt oder adoptiert hat…ist das Pflichtteil 1/4 der Erbmasse.

demnach ist die Höhe des Pflichtteils (in
diesem Fall) ein Zwölftel der Erbmasse.

Hallo liebe Mitglieder,
nehmen wir einmal an die Eltern eines Kindes X lassen sich
scheiden.Der Vater des Kindes ist recht wohlhabend und
heiratet nach der Scheidung eine Frau mit zwei Kindern (die
aber nicht von ihm sind).
Das Kind X hat aus verschiedenen persönlichen Gründen seit
vielen Jahren keinen Kontakt mehr zum Vater.Wie sieht es mit
dem Erbe aus? Hat das Kind X trozdem ein Anrecht auf seinen
Pflichtanteil?Wie hoch (in Prozent)ist der Pflichtanteil? Was
ist z.B.wenn der Vater das Kind X aus dem Testament streicht?
Verfällt der Pflichtanteil dann komplett?
Im vorraus vielen Dank für euere Einträge,
viele Grüße Birgitt