Erbin ? Tochter ?

Hallo liebe Wissende !

Ich würde hier gern einmal folgendes, ein hypothetisches, Szenario durchspielen.

Vater ist verstorben. hat seine Ehefrau und zwei kinder hinterlassen.
im testament steht: elleinerbin ist die ehefrau (Witwe)
geht auch die Witwe von dieser Welt erben die Kinder 50:50.
mehr steht im grunde nicht im testament.
geöffnet , auf wunsch der witwe, hat der mann der einen tochter das testament.
hat das vermögen als „das reicht lämger als sie lebt“ bis „na soviel ist das auch nicht“ (letzte Version) beziffert.
Die beiden töchter haben null ahnung über das vermögen der Mutter. noch wie es angelegt ist. Der mann sagt: das versteht ihr eh nicht!
jetzt fängt er an das geld der mutter auszugeben, nicht für sich, sondern für absolut (ist wirklich so) unnötige verschönerungsarbeiten am haus. Jedoch nICHT am haus selbst.

jetzt würde die töchter interessieren - welche rechte haben sie ? muß das vermögen offengelegt werden? muß der mann sagen: so und so ist die lage ? bei entscheidungen über die anlage (in der letzten zeit hat der verst. vater viel geld durch seine bank verloren, weil falsch beraten. viel auf dem Sparbvuch !!) haben sie da ein informations oder mitsprache recht ?
kann der mann das geld ohne rücksicht ausgeben ? so nach gutsherenart ?

Wie seht ihr die lage in diesem hypothetischen fall ?
t.

Hallo,

geöffnet , auf wunsch der witwe, hat der mann der einen
tochter das testament.
hat das vermögen als „das reicht lämger als sie lebt“ bis „na
soviel ist das auch nicht“ (letzte Version) beziffert.
Die beiden töchter haben null ahnung über das vermögen der
Mutter. noch wie es angelegt ist. Der mann sagt: das versteht
ihr eh nicht!
jetzt fängt er an das geld der mutter auszugeben, nicht für
sich, sondern für absolut (ist wirklich so) unnötige
verschönerungsarbeiten am haus. Jedoch nICHT am haus selbst.

Sprichst du hier jetzt wieder vom Mann der einen Tochter?
Und wieso hat der Mann dann Zugriff auf das Konto der Mutter *verwundertfrag*?

Gruß

Sebastian

Hallo,

geöffnet , auf wunsch der witwe, hat der mann der einen
tochter das testament.
hat das vermögen als „das reicht lämger als sie lebt“ bis „na
soviel ist das auch nicht“ (letzte Version) beziffert.
Die beiden töchter haben null ahnung über das vermögen der
Mutter. noch wie es angelegt ist. Der mann sagt: das versteht
ihr eh nicht!
jetzt fängt er an das geld der mutter auszugeben, nicht für
sich, sondern für absolut (ist wirklich so) unnötige
verschönerungsarbeiten am haus. Jedoch nICHT am haus selbst.

Sprichst du hier jetzt wieder vom Mann der einen Tochter?

ja

Und wieso hat der Mann dann Zugriff auf das Konto der Mutter
*verwundertfrag*?

daran haben die beiden sicher noch nicht gedacht. guter hinweis.
mehr kann ich auch nicht sagen
t.

Gruß

Sebastian

Hallo Tamansari,

Vater ist verstorben. hat seine Ehefrau und zwei kinder hinterlassen.
im testament steht: elleinerbin ist die ehefrau (Witwe)
geht auch die Witwe von dieser Welt erben die Kinder 50:50.
mehr steht im grunde nicht im testament

Bis dahin versteh ich Deinen Text noch, das was Du beschreibst ist das sogenannte „Berliner Testament“.

Sorry, aber den Rest verstehe ich nicht wirklich. Gibt jetzt der Schwiegersohn der Witwe das Geld aus oder wer ?

Bitte sortiere Deinen Text doch noch einmal neu.

Ratlose Grüsse
Katrin

geöffnet , auf wunsch der witwe, hat der mann der einen
tochter das testament.
hat das vermögen als „das reicht lämger als sie lebt“ bis „na
soviel ist das auch nicht“ (letzte Version) beziffert.
Die beiden töchter haben null ahnung über das vermögen der
Mutter. noch wie es angelegt ist. Der mann sagt: das versteht
ihr eh nicht!
jetzt fängt er an das geld der mutter auszugeben, nicht für
sich, sondern für absolut (ist wirklich so) unnötige
verschönerungsarbeiten am haus. Jedoch nICHT am haus selbst.

jetzt würde die töchter interessieren - welche rechte haben
sie ? muß das vermögen offengelegt werden? muß der mann sagen:
so und so ist die lage ? bei entscheidungen über die anlage
(in der letzten zeit hat der verst. vater viel geld durch
seine bank verloren, weil falsch beraten. viel auf dem
Sparbvuch !!) haben sie da ein informations oder mitsprache
recht ?
kann der mann das geld ohne rücksicht ausgeben ? so nach
gutsherenart ?

Wie seht ihr die lage in diesem hypothetischen fall ?
t.

Hallo Tamansari,

Vater ist verstorben. hat seine Ehefrau und zwei kinder hinterlassen.
im testament steht: elleinerbin ist die ehefrau (Witwe)
geht auch die Witwe von dieser Welt erben die Kinder 50:50.
mehr steht im grunde nicht im testament

Bis dahin versteh ich Deinen Text noch, das was Du beschreibst
ist das sogenannte „Berliner Testament“.

Sorry, aber den Rest verstehe ich nicht wirklich. Gibt jetzt
der Schwiegersohn der Witwe das Geld aus JA

oder wer ?

Bitte sortiere Deinen Text doch noch einmal neu.

Jetzt hab ich ein problem. was verstehst du nicht ?
wenn du mags, können wir ja auch mal einen priv. chat aufmachen.
würde mich freuen.
für die töchter ist das einen sch**** situation.
t.

Ratlose Grüsse
Katrin

geöffnet , auf wunsch der witwe, hat der mann der einen
tochter das testament.
hat das vermögen als „das reicht lämger als sie lebt“ bis „na
soviel ist das auch nicht“ (letzte Version) beziffert.
Die beiden töchter haben null ahnung über das vermögen der
Mutter. noch wie es angelegt ist. Der mann sagt: das versteht
ihr eh nicht!
jetzt fängt er an das geld der mutter auszugeben, nicht für
sich, sondern für absolut (ist wirklich so) unnötige
verschönerungsarbeiten am haus. Jedoch nICHT am haus selbst.

jetzt würde die töchter interessieren - welche rechte haben
sie ? muß das vermögen offengelegt werden? muß der mann sagen:
so und so ist die lage ? bei entscheidungen über die anlage
(in der letzten zeit hat der verst. vater viel geld durch
seine bank verloren, weil falsch beraten. viel auf dem
Sparbvuch !!) haben sie da ein informations oder mitsprache
recht ?
kann der mann das geld ohne rücksicht ausgeben ? so nach
gutsherenart ?

Wie seht ihr die lage in diesem hypothetischen fall ?
t.

Hallo t.,

wie kommt es das der gute Mann zugriff auf die Konten hat? Das ist m.E. die entscheidende Frage.
Es hört sich so an als wäre noch kein Erbschein ausgestellt und der Mann hat Vollmacht auf dem Konto seiner Frau.
Letzteres ist häufig so und solche Vollmachten gelten meist über den Tod hinaus.
Allerdings würde ich als Erbe diese Vollmacht widerufen, wenn ich so etwas feststellen würde. Dann können nur noch alle Erben gemeinsam verfügen. Ende der Verschwendung.

Gruß Ivo