Pauschalkräfte

Hallo,
wo finde ich etwas schriftliches das Pauschalkräfte Urlaubs und Lohnfortzahlung für Krankheit bekommen.
Vielen Dank.
Mfg Achim

Hallo Achim.

sogenannte geringfügig Beschäftigte haben wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf alle Arbeitgeberleistungen. Also: schriftlicher Arbeitsvertrag, nach Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage bezahlten Urlaub, wenn Tarifvertrag nichts anderes (mehr)regelt. Jahressondervergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtgeld wenn betriebsüblich usw. Die Lohnfortzahlungspflicht beginnt ab der 5. Beschäftigungswoche zu 100 %. Auch die Kündigung kann beiderseitig nur schriftkich ausgesprochen werden. Selbstverständlich muß der Arbeitnehmer aber auch alle Pflichten wahrnehmen. Es gibt keinen Unterschied in der Rechtssprechung und vor den Arbeitsgerichten, ob jemand seine Steuer- und Sozialversicherung pauschal oder nach den Listen abführt.
Genaue Auskunft gibt dir die Krankenkasse, wo die Anmeldung für die „Pauschalkraft“ versichert ist. Übrigens: Auch Pauschalkr. zahlen Beiträge: 10% KV, 12% RV.

Gruß Dieter