Erfüllungsort, Leistungsort, Erfolgsort

Hallo, kann mir jemand anhand eines Beispieles den Unterschied nennen.
Danke.

Hallo, kann mir jemand anhand eines Beispieles den Unterschied
nennen.
Danke.

Kommt immer auf die Parteiverinbarung an, wobei Erfüllungs- und Leistungsort idR. das selbe sind:

A verkauft B eine Sache und soll sie zu ihm bringen.

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine Vertragspflicht erfüllt, also leistet. Dieser ist bei B. Dort tritt dann auch der Leistunsgerfolg ein.

Wie oben, A soll die Sache schicken.

Ort der Erfüllung und Leistung ist derjenige, wo abgeschickt wird. Ort des Leistungserfolges ist jedoch derjenige, wo der Erfolg der Leistung eintritt, als beim Gläubiger.

Die Holschuld ist nun einfach:

Der Schulder leistet (erfüllt seine Vertragspflicht) bei sich, idR. durch Bereitstellen. Der Gläubiger holt dort ab und der Leistungserfolg tritt ein.

Hoffe, ich hab nix durcheinander gebracht.
Gruß,
Dea