Wandlung eines KFZ-Kaufvertrags

Guten Abend.

Nehmen wir an, ein Händler hat vor 10 Monaten ein KfZ verkauft und
dabei einen Unfallschaden verschwiegen. Der Händler ist nun bereit,
den Wagen zurückzunehmen. Wieviel Wertminderung kann er veranschlagen für die inzwischen gefahrenen 35.000 km ?

Das Fahrzeug wurde finanziert. Kann der Kunde seine Zinsaufwendungen
zurückverlangen ? Es wäre ohne das arglistige Verschweigen des
Kaufvertrags ja auch zu keiner Finanzierung gekommen. Wer trägt
die damals entstandenen Zulassungsgebühren und die angefallenen Steuern ? Wer trägt die bereits angefallenen Gutachterkosten und die Beauftragung des Rechtsanwalts ?

Gruss
Olli

Hallo Olli,

erst einmal mein Beileid für die Misere. Ich hatte ein ähnliches Problem, allerdings nicht nach 10 Monaten sondern nach 2 Wochen.

Ich kann nur hoffen, dass Du die Bereitschaft der Rücknahme bereits schriftlich vom Händler erhalten hast, da dies einer Anerkenntnis der Schuld gleich käme. Dann gibts nur eins: Belege sammeln, auflisten, ausrechnen und zur Kasse bitten. Der Händler muss im Falle eines Verschuldens die entstandenen Kosten übernehmen.
Ein interessanter Link zu der Sache :

http://www.ra-kotz.de/nichterfuellungsschaden.htm

In diesem Sinne toi toi toi.