Guten Abend.
Nehmen wir an, ein Händler hat vor 10 Monaten ein KfZ verkauft und
dabei einen Unfallschaden verschwiegen. Der Händler ist nun bereit,
den Wagen zurückzunehmen. Wieviel Wertminderung kann er veranschlagen für die inzwischen gefahrenen 35.000 km ?
Das Fahrzeug wurde finanziert. Kann der Kunde seine Zinsaufwendungen
zurückverlangen ? Es wäre ohne das arglistige Verschweigen des
Kaufvertrags ja auch zu keiner Finanzierung gekommen. Wer trägt
die damals entstandenen Zulassungsgebühren und die angefallenen Steuern ? Wer trägt die bereits angefallenen Gutachterkosten und die Beauftragung des Rechtsanwalts ?
Gruss
Olli