Hallo,
ich weiss nicht recht ob ich lachen oder weinen soll, für den Betroffenen!
Zitat:
Betr. Betriebsbedingte Kündigung
Sehr geehrter Herr …
Aus Gründen äußerster Vorsicht kündigen wir das mit Ihnen bestehende Anstellungsverhältnis aus betrieblichen Gründen fristgerecht zum …
Zitat Ende.
Sorry, ich habe ja schon viel gelesen und bin der Meinung über ein gewisses Maß an gesundem Rechtsverstand zu Verfügen, doch mit diesem Kündigungstext kann ich nun wirklich nichts anfangen.
Wer weiss hier Rat?
Danke und Gruß
strangerone
Hallo
Zitat:
Betr. Betriebsbedingte Kündigung
Sehr geehrter Herr …
Aus Gründen äußerster Vorsicht kündigen wir das mit Ihnen
bestehende Anstellungsverhältnis aus betrieblichen Gründen
fristgerecht zum …
Zitat Ende.
Sorry, ich habe ja schon viel gelesen und bin der Meinung über
ein gewisses Maß an gesundem Rechtsverstand zu Verfügen, doch
mit diesem Kündigungstext kann ich nun wirklich nichts
anfangen.
Wer weiss hier Rat?
Könnte gut ein halbes Eigentor des AG sein… Bei Geltung des KSchG unbedingt Klage einreichen und Kütext einrahmen und aufbewahren. Der AG wird es sicher anders auslegen, aber man sollte hier zusätzlich die betriebsbedingte Notwendigkeit in Frage stellen. Wenn man in die Richtung geht, wäre zudem ein guter Fachanwalt m.E. hinzuzuziehen.
Aber amüsant ist es schon! ( außer für den Betroffenen natürlich
)
Gruß,
LeoLo
Könnte gut ein halbes Eigentor des AG sein… Bei Geltung des
KSchG unbedingt Klage einreichen und Kütext einrahmen und
aufbewahren. Der AG wird es sicher anders auslegen, aber man
sollte hier zusätzlich die betriebsbedingte Notwendigkeit in
Frage stellen. Wenn man in die Richtung geht, wäre zudem ein
guter Fachanwalt m.E. hinzuzuziehen.
Aber amüsant ist es schon! ( außer für den Betroffenen
natürlich
)
Gruß,
LeoLo
@LeoLo
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort! Vorsichtig, wie ich nun einmal bin, formuliere ich Vorgenanntes wie folgt:
-
Ein RA für Arbeitsrecht ist beauftragt.
-
Die hier angeführte KD ist eine Folgekündigung; erste Betr.
Bedingte KD. wurde per Urteil (Kammertermin; mangels
Sozialauswahl)für unzulässig erklärt.
-
AG geht gegen dieses Urteil in Berufung und spricht vorsorglich
eine weitere KD aus; (jene mit äußerster Vorsicht!) wissentlich,
das betroffene Person,nunmehr durch Nachrückliste während der
Kündigungsfrist, Mitglied des Betriebsrates ist.
Die Vorgehensweise des AG ist für mich icht nachvollziehbar, siehst Du
oder jemand Anderes darin einen Sinn?
Gruß
strangerone
Hä?!
Hi!
-
Die hier angeführte KD ist eine Folgekündigung; erste Betr.
Bedingte KD. wurde per Urteil (Kammertermin; mangels
Sozialauswahl)für unzulässig erklärt.
-
AG geht gegen dieses Urteil in Berufung und spricht
vorsorglich
eine weitere KD aus; (jene mit äußerster Vorsicht!)
wissentlich,
das betroffene Person,nunmehr durch Nachrückliste während
der
Kündigungsfrist, Mitglied des Betriebsrates ist.
Die Vorgehensweise des AG ist für mich icht nachvollziehbar,
siehst Du
oder jemand Anderes darin einen Sinn?
Jemand anderes 
Moment mal! Die erste Kündigung ist erst mal nicht gerechtfertigt, un der AG sucht die nächste Instanz auf?
Und falls er da erfolglos ist, schickt er ihm „vorsichtshalber“ direkt eine neue hinterher?!
Das könnte ich unter gewissen umständen ja noch nachvollziehen - aber mittlerweile handelt es sich um einen Betriebsrat! Das dürfte einige Probleme für den Arbeitgeber mit sich bringen!!!
http://dejure.org/gesetze/KSchG/15.html
Klar muss der Arbeitnehmer auch gegen diese Kündigung Klage einreichen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es dort weiter als bis zum Gütetermin geht! Wenn doch, dann sollte der Kammertermin für DIESE zweite Kündigung jedoch sehr sehr schnell erledigt sein…
Zumindest ICH kann da keinen Sinn erkennen - bestenfalls Ahnungslosigkeit
Oder erhielt er die zweite Kündigung, bevor er Betriebsrat wurde
LG
Guido
Moment mal! Die erste Kündigung ist erst mal nicht
gerechtfertigt, un der AG sucht die nächste Instanz auf?
Und falls er da erfolglos ist, schickt er ihm
„vorsichtshalber“ direkt eine neue hinterher?!
Das könnte ich unter gewissen umständen ja noch nachvollziehen
Klar muss der Arbeitnehmer auch gegen diese Kündigung Klage
einreichen, aber ich kann mir beim besten Willen nicht
vorstellen, dass es dort weiter als bis zum Gütetermin geht!
Wenn doch, dann sollte der Kammertermin für DIESE zweite
Kündigung jedoch sehr sehr schnell erledigt sein…
Zumindest ICH kann da keinen Sinn erkennen - bestenfalls
Ahnungslosigkeit
Oder erhielt er die zweite Kündigung, bevor er Betriebsrat
wurde
LG
Guido
Hallo Guido,
die Einberufung in den BR fand im Dezember des vergangenen Jahres statt, die zweite Kündigung erfolgte also erst nach der Nominierung.
Klar wird er auch gegen diese eine Schutzklage einreichen. Nur bleibt dieses Vorgehen seines AG´s für mich völlig unlogisch.
Danke und Gruß
strangerone
Hier würde ich doch mal locker die Gewerkschaft mit einbinden. Klingt doch so als ob da gezielt „feindliche Gesellen“ (also Betriebsrat oder andere engagierte Leutchen) eine Grenze aufgezeigt werden soll. Ähnlich verfährt derzeit der AG meiner Freundin auch. Alle Leute werden mit Abmahnungen eingeschüchtert und gerade länger beschäfitigte Arbeitnehmer gegen 400 Euro-Kräfte ausgetauscht (Einzelhandel). Nun ist meine Freundin derzeit im Erziehungsurlaub. Aber als ehrenamtliche Arbeitsrichterin kriegt sie ähnliche Konstellationen recht häufig mit.
Nicht einschüchtern lassen und gegen angehen.
Gruss Martin
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