Nachricht bei verweigerter Lastschrift?

Hallo ihr Wissenden,

ist eine Bank verpflichtet, einem Kunden mitzuteilen, wenn eine Lastschrift nicht beglichen wurde / werden konnte? Oder vielleicht, es ihm anders kenntlich zu machen (auf Kontoauszügen vielleicht?)?

Hintergrund ist eine Mahnung, die ich jetzt bekommen habe. Dort steht, dass der Betrag (läpperliche 10 €) nicht eingezogen werden konnte. Ich hab die ganze Zeit gewartet, dass der Betrag endlich eingezogen wird, Fälligkeit war nämlich schon vor einigen Wochen. Ich hatte schon gedacht, man hätte mich vergessen.

Ich bin auch ganz sicher, dass das Konto durchgehend mit einigen Hundert Euro gedeckt war, also versteh ich nicht, warum angeblich nicht eingezogen werden konnte. Allerdings sehe ich auch für den Gläubiger kaum einen Sinn darin, dies grundlos zu behaupten. Aber da ich eben ganz sicher bin, dass das Konto ausreichend gedeckt war möchte ich natürlich auch ungern 5 € Rücklastgebühr zusätzlich zahlen (sind immerhin 50% der Forderung).

Hätte mir also die Bank mitteilen müssen, dass dieser Einzug nicht beglichen wurde?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Hi Timid,

also, mit meinen bescheidenen Rest-Kenntnissen aus einer vor ungefähr tausend Jahren mal abgeschlossenen Banklehre, behaupte ich mal ganz frech:
die Bank ist zum Einlösen der Lastschrift verpflichtet, wenn das Konto Deckung aufweist.
Weist das Konto keine Deckung auf und löst die Bank die Lastschrift aus diesem Grunde nicht ein, ist sie verpflichtet, dem Kunden davon Kenntnis zu geben.
Weiterhin wirst Du dann vom Lastschrift-Einreicher Post bekommen, in der er nicht nur den Rechnungsbetrag einfordert, sondern auch gleich die von der Bank erhobenen Rücklastschrift-Gebühren.

Aber vielleicht weiß auch ein aktiver Banker noch was besseres dazu.
Sonst gibt es einen ganz einfachen Weg: frag die Bank. Dazu brauchst Du noch nicht einmal eine spezielle Bank, bzw. Deinen konkreten Fall.

viele Grüße,

Andrea

Hallo ihr Wissenden,

ist eine Bank verpflichtet, einem Kunden mitzuteilen, wenn
eine Lastschrift nicht beglichen wurde / werden konnte? Oder
vielleicht, es ihm anders kenntlich zu machen (auf
Kontoauszügen vielleicht?)?

Hintergrund ist eine Mahnung, die ich jetzt bekommen habe.
Dort steht, dass der Betrag (läpperliche 10 €) nicht
eingezogen werden konnte. Ich hab die ganze Zeit gewartet,
dass der Betrag endlich eingezogen wird, Fälligkeit war
nämlich schon vor einigen Wochen. Ich hatte schon gedacht, man
hätte mich vergessen.

Ich bin auch ganz sicher, dass das Konto durchgehend mit
einigen Hundert Euro gedeckt war, also versteh ich nicht,
warum angeblich nicht eingezogen werden konnte. Allerdings
sehe ich auch für den Gläubiger kaum einen Sinn darin, dies
grundlos zu behaupten. Aber da ich eben ganz sicher bin, dass
das Konto ausreichend gedeckt war möchte ich natürlich auch
ungern 5 € Rücklastgebühr zusätzlich zahlen (sind immerhin 50%
der Forderung).

Hätte mir also die Bank mitteilen müssen, dass dieser Einzug
nicht beglichen wurde?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Aber da ich eben ganz sicher bin, dass
das Konto ausreichend gedeckt war möchte ich natürlich auch
ungern 5 € Rücklastgebühr zusätzlich zahlen (sind immerhin 50%
der Forderung).

Du musst keine Rücklastschriftgebühr zahlen. Diese sind stets und in jeder Form unzulässig. Schau mal hier ins Brett Finanzen&Börse, da läuft gerade mal wieder eine Diskussion dazu. Wenn Deine Bank sowas berechnet, fordere sie zurück.

Viele Grüße

Jens

leicht off topic
Hallo Andrea,

auch ich bin jahrelanger Ex-Bänker :wink: und kannte das bisher so, dass Kunden benachrichtigt werden.

Pustekuchen !

Seit einem halben Jahr bin ich Kunde einer sehr günstigen Bank im Nachbarort, habe eine einwandfreie Schufa, regelmäßige Eingänge und eine ordentliche Kontoführung - nur, dass keine Missverständnisse aufkommen :wink:

Mir ging es genauso wie Timid ! Der Betrag war lächerlich, am nächsten Tag kam auch der regelmäßige Eingang, und ich wartete und wartete auf die Abbuchung… Bekam dann von demjenigen, der einziehen wollte, Nachricht über die geplatzte Lastschrift - ein Ärgernis !

Allerdings mußte ich keine Bankgebühren bezahlen.

Auf dem Kontoauszug erschien gar keine Buchung (früher gab es doch die Sollbuchung der Lastschrift und die Habenbuchung der Retoure, meine ich), Post von der Bank bekam ich auch nicht.

Ich verwalte übrigens berufsbedingt viele Konten bei verschiedenen Banken und habe festgestellt, dass im Zuge der Automatisierung schon bei einem Cent jenseits des Limits alle Buchungen zurückgehen, ohne dass, so wie „damals“, ein Sachbearbeiter sich das anschaut. Nicht, dass ich den Fall schon gehabt hätte, nein, es kamen eben entsprechende Infobriefe der Banken.

Nix mehr mit Überziehungsliste :wink:

Viele Grüße,

Inselchen

hallo timid,

ich kann dir leider nur sagen, wie es bei uns handgehabt wird.

ist keine deckung vorhanden, wird die lastschrift zurückgegeben.
diese rückgabe wird dem kunden noch am selben tag per kontoauszug bereitgetsellt. sollte er nicht taggleich seine auszüge abholen, so wird ihm die nachricht per post zugesandt.

unser kunde weiss am nächsten arbeitstag, dass eine lastschrift mangels deckung nicht eingelöst wurde.

gruss
markus

@Jens und an die anderen
Hallo Jens,

ich weiss nicht, wie sich dieser „Aberglaube“ mit den Rücklastschriftgebühren hält. Allerdings ist das auch für einen Laien nicht so einfach zu verstehen. Aber (z.B. bei uns) wissen das selbst „Bänker“ nicht so genau, besonders die, die mit Zahlungsverkehr nichts am Hut haben.

Also.

Es gibt den Zahlungspflichtigen (meinetwegen Max Meier) und seine Bank, die heisst im Bankdeutsch „Zahlstelle“. Dann gibt es noch den Zahlungsempfänger (z.B. Telekom) und seine Bank, die heisst „erste Inkassostelle“. Soweit die Begrifflichkeiten, sonst versteht man es nicht.

Die Telekom hat eine Forderung aus einer Rechnung gegenüber Max Meier von 20 Euronen, diese zieht sie ein, indem sie eine entsprechende Datei ihrer Bank (erste Inkassostelle) gibt. Die gibts weiter. Wenn nun die Zahlstelle die Lastschrift nicht einlösen kann, WARUM AUCH IMMER, gibt sie die an die erste Inkassostelle zurück. Für ihre Mühe darf sich die Zahlstelle Gebühren berechnen, die auf die Rücklastschrift draufgeschlagen werden. Bei kleinen Beträgen sind das immer 3,83 Euro. (Da Banken selten so krumme Preise haben, sei gesagt, dass das aus der Euroumrechnung kommt : das waren früher 7,50 DM)

Die erste Inkassostelle bekommt nun also die Rücklastschrift von insgesamt 23,83 Euro und belastet die Telekom zurück.

Die muss nun schauen, was passiert ist : Wenn sie selbst einen Fehler gemacht hat, trägt sie diese Gebühren auch selbst. Wenn das aber an Max Meier lag (z.B. keine Deckung, unbegründeter Widerspruch, mangels Deckung), will die Telekom das natütlich auch nicht zahlen und belastet das (unter grosszügiger Aufrundung auf 5 oder 10 Euro) an Max Meier als „Verursacher“ weiter. Das ist eine Erstattung von tatsächlichen Aufwendungen und völlig in Ordnung.

Früher war es so, dass die Zahlstelle bei Lastschriften mangels Deckung auch den Zahlungspflichtigen noch mit einer Gebühr belegt hat. Die Zahlstelle hat damit „doppelt kassiert“ und der Zahlungspflichtige hat (über Umweg) „doppelt bezahlt“ und das war nicht zulässig.

@alle anderen : Ich kann mir nicht vorstellen, dass garkeine Benachrichtigung erfolgt. Eventuell ist die Nachricht „unkonventionell“, also z.B. auf dem Auszug, aber normalerweise wird ein Brief verschickt. Man sollte es nicht glauben, aber nach den AGB haben auch die Banken Pflichten, und die Information über solche Buchungsvorgänge gehört m.E. dazu. Es gehört auch zur Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmanns, den Kunden über eine Nichteinlösung einer Lastschrift oder z.B. auch über die Nichtausführung einer Überweisung zu unterrichten.

@MOD : Wäre der Abschnitt mit der Rücklastschrift und den Gebühren nicht mal was für die FAQ ? Ich weiss nicht, wie oft ich das schon erklärt habe…

Gruss Hans-Jürgen
***

Das heisst wenn die Bank die die lastschrift zurückgibt dem zahlungspflichtigen 6euros berechnet (für die Rückgabe) und die (aus deinem beispiel) Telekom auch noch mal 6 euro für die rückgabe, ist die gebühr der Bank direkt an den zahlungspflichtigen nicht rechtens?

Hi,

nein, die Bank darf nur die 3,83 berechnen, die sie auf die Rücklastschrift draufschlägt. Für dies Verfahren gibt es ein sogenanntes Lastschriftabkommen, dem sich alle Kreditinstitute angeschlossen haben.
Inwieweit der Zahlungsempfänger (im Beispiel Telekom) das nun auf 5,10 oder 15 Euro „aufrundet“ gibt es keine Richtlinien, wobei die aber da natürlich auf dem Boden der Tatsachen bleiben sollten. Mehr als 10 Euro halte ich für nicht gerechtfertigt.

Eine direkte Belastung durch die Zahlstelle mit pauschalen Gebühren des Zahlungspflichtigen ist nach BGH nicht zulässig. Es gibt ein paar Ausnahmen : Die verbraucherfreundliche Rechtssprechung gilt z.B. nicht für Firmenkonten (auch da können Lastschriften platzen) und meines Wissens darf die Zahlstelle zumindestens einen Auslagenersatz (Porto und Arbeit für die Benachrichtigung) fordern.

Gruss Hans-Jürgen
***

Danke! Aber…
Hallo Hans - Jürgen (und natürlich auch alle anderen)

Also.

Es gibt den Zahlungspflichtigen (meinetwegen Max Meier) und
seine Bank, die heisst im Bankdeutsch „Zahlstelle“. Dann gibt
es noch den Zahlungsempfänger (z.B. Telekom) und seine Bank,
die heisst „erste Inkassostelle“. Soweit die
Begrifflichkeiten, sonst versteht man es nicht.

Die Telekom hat eine Forderung aus einer Rechnung gegenüber
Max Meier von 20 Euronen, diese zieht sie ein, indem sie eine
entsprechende Datei ihrer Bank (erste Inkassostelle) gibt. Die
gibts weiter. Wenn nun die Zahlstelle die Lastschrift nicht
einlösen kann, WARUM AUCH IMMER, gibt sie die an die erste
Inkassostelle zurück. Für ihre Mühe darf sich die Zahlstelle
Gebühren berechnen, die auf die Rücklastschrift
draufgeschlagen werden. Bei kleinen Beträgen sind das immer
3,83 Euro. (Da Banken selten so krumme Preise haben, sei
gesagt, dass das aus der Euroumrechnung kommt : das waren
früher 7,50 DM)

Die erste Inkassostelle bekommt nun also die Rücklastschrift
von insgesamt 23,83 Euro und belastet die Telekom zurück.

Die muss nun schauen, was passiert ist : Wenn sie selbst einen
Fehler gemacht hat, trägt sie diese Gebühren auch selbst. Wenn
das aber an Max Meier lag (z.B. keine Deckung, unbegründeter
Widerspruch, mangels Deckung), will die Telekom das natütlich
auch nicht zahlen und belastet das (unter grosszügiger
Aufrundung auf 5 oder 10 Euro) an Max Meier als „Verursacher“
weiter. Das ist eine Erstattung von tatsächlichen Aufwendungen
und völlig in Ordnung.

Früher war es so, dass die Zahlstelle bei Lastschriften
mangels Deckung auch den Zahlungspflichtigen noch mit einer
Gebühr belegt hat. Die Zahlstelle hat damit „doppelt kassiert“
und der Zahlungspflichtige hat (über Umweg) „doppelt bezahlt“
und das war nicht zulässig.

Eine Gebühr von meiner Bank habe ich nicht aufgedrückt bekommen, die scheinen selbst gar nichts davon zu wissen, dass da jemand abbuchen wollte und es nicht geschafft hat… ???

@alle anderen : Ich kann mir nicht vorstellen, dass garkeine
Benachrichtigung erfolgt. Eventuell ist die Nachricht
„unkonventionell“, also z.B. auf dem Auszug, aber
normalerweise wird ein Brief verschickt. Man sollte es nicht
glauben, aber nach den AGB haben auch die Banken Pflichten,
und die Information über solche Buchungsvorgänge gehört m.E.
dazu. Es gehört auch zur Sorgfaltspflicht des ordentlichen
Kaufmanns, den Kunden über eine Nichteinlösung einer
Lastschrift oder z.B. auch über die Nichtausführung einer
Überweisung zu unterrichten.

Ich habe mir die AGB meiner Bank durchgelesen und habe nichts darüber gefunden, dass der Kunde informiert wird. Aber in jedem Fall hat eine Benachrichtigung nicht stattgefunden. Weder auf Kontoauszug noch per Brief, Telefon etc. Was bedeutet das jetzt? Muss ich die 5 € zahlen (ich ärger mich einfach tierisch, weil ich eben genau weiß, dass das Konto gedeckt war!)?

Ich überlege nur die eigentlichen 10 € zu überweisen und den Gläubiger auf den angeblich angefallenen Gebühren sitzen zu lassen (einfach aus dem Grund, dass ich SICHER bin, dass das Konto gedeckt war!). Nur bin ich ein Schisshase und möchte erstmal lieber hier fragen: Sollte ich das wirklich tun? Hat schon mal irgendjemand davon gehört, dass für 5 € ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde?

@MOD : Wäre der Abschnitt mit der Rücklastschrift und den
Gebühren nicht mal was für die FAQ ? Ich weiss nicht, wie oft
ich das schon erklärt habe…

In meinen Augen: Ja. Ich bin aber kein MOD :smile:

Gruss Hans-Jürgen
***

Grüße auch von mir und nochmal danke für eure Beiträge.

Timid

Hi,

Eine Gebühr von meiner Bank habe ich nicht aufgedrückt
bekommen, die scheinen selbst gar nichts davon zu wissen, dass
da jemand abbuchen wollte und es nicht geschafft hat… ???

natürlich wissen die das. Wie gesagt : Gebühren dürfen sie nicht nehmen, allenfalls einen kleinen Auslagenersatz.
Auf Deinem Konto ist ja auch eine Rücklastschrift verbucht (damit wird Dein Konto wieder geradegestellt), vielleicht betrachtet man das als Information. Frag doch einfach mal Deine Bank, warum das zurückgegeben wurde, obwohl das Konto (angeblich) gedeckt war.

Mir fallen auf die Schnelle drei Möglichkeiten dafür ein :

  • entweder, es war tatsächlich VALUTARISCH nicht gedeckt, das kann eigentlich nur passieren, wenn Du grössere Schecks einreichst,
  • oder es liegt eine Pfändung vor (DARÜBER hätten sie Dich aber informieren MÜSSEN)
  • oder die Bank hat getrieft - ja, passiert auch.

Gruss Hans-Jürgen
***

Ich überlege nur die eigentlichen 10 € zu überweisen und den
Gläubiger auf den angeblich angefallenen Gebühren sitzen zu
lassen (einfach aus dem Grund, dass ich SICHER bin, dass das
Konto gedeckt war!). Nur bin ich ein Schisshase und möchte
erstmal lieber hier fragen: Sollte ich das wirklich tun? Hat
schon mal irgendjemand davon gehört, dass für 5 € ein
Vollstreckungstitel erwirkt wurde?

Hallo Timid,

vom rechtlichen Standpunkt her ist ja alles geklärt. Ich habe da nur noch eine Idee, wie es dazu gekommen sein könnte. Kann es sein, dass der Zahlungsempfänger eine falsche Kontonummer als die deinige ansieht und folglich auf einem falschen Konto versucht hat abzubuchen, was natürlich nicht klappte? Hier könnte ein Anruf vielleicht für Klarheit sorgen. Denn wenn das Konto gedeckt war und keinerlei Buchungen und Benachrichtigungen aufweist liegt so etwas nahe.

Viele Grüße - Heike

NEIN
Hallo,

Hi,

Eine Gebühr von meiner Bank habe ich nicht aufgedrückt
bekommen, die scheinen selbst gar nichts davon zu wissen, dass
da jemand abbuchen wollte und es nicht geschafft hat… ???

natürlich wissen die das. Wie gesagt : Gebühren dürfen sie
nicht nehmen, allenfalls einen kleinen Auslagenersatz.
Auf Deinem Konto ist ja auch eine Rücklastschrift verbucht
(damit wird Dein Konto wieder geradegestellt), vielleicht
betrachtet man das als Information. Frag doch einfach mal
Deine Bank, warum das zurückgegeben wurde, obwohl das Konto
(angeblich) gedeckt war.

ich glaube, ich hab mich falsch ausgedrückt. Ich habe auf meinem Konto keine Rücklastschrift gehabt, ich habe nur die Aussage des Gläubigers, dass eben nicht eigezogen werden konnte.

Mir fallen auf die Schnelle drei Möglichkeiten dafür ein :

  • entweder, es war tatsächlich VALUTARISCH nicht gedeckt, das
    kann eigentlich nur passieren, wenn Du grössere Schecks
    einreichst,
  • oder es liegt eine Pfändung vor (DARÜBER hätten sie Dich
    aber informieren MÜSSEN)
  • oder die Bank hat getrieft - ja, passiert auch.

Gruss Hans-Jürgen
***

Zur 1. Möglichkeit:
Die letzte Bewegung auf dem Konto war anfang des Monats (Eingang eines Betrages per Überweisung), Schecks etc. standen nicht aus. Das Einzige, was noch war war eine weitere Abbuchung am 15. (wesentlich höher und wurde problemlos ausgeführt), aber zu diesem Zeitpunkt hätte der andere Betrag schon längst abgebucht sein müssen. Doch auch, wenn danach versucht worden wär, die 10 € abzubuchen hätte das klappen müssen, weil immernoch genug Geld auf dem Konto war.

Zur 2. Möglichkeit:
Eine Pfändung dürfte nicht vorliegen, denn m. E. muss dazu auch erstmal ein Titel vorliegen und es hat niemand einen Titel gegen mich.

Zur 3. Möglichkeit:
Ich bin schon seit einigen jahren bei dieser Bank und hatte noch nie so einen Vorfall, aber da arbeiten eben auch nur Menschen…

Ich danke dir auf jeden Fall für deine Antworten.

Liebe Grüße
Timid