Fristbeginn einer Mahnung

Hallo Ihr

Ich möchte gerne wissen, wann bei perPost zugesendeten Mahnung bzgl einer Zahlung die angegebene Frist beginnt?

Bsp.:
Es wird jemandem ein Schreiben per Post zugestellt, welches am 14.04 datiert ist. Die in dem Schreiben angegebene Frist beträgt 10 Tage. Aber das Schreiben erreicht den Empfänger erst am 21.4. (Datum des Poststempels)
Beginnt nun die Frist von 10 Tagen am 14.4 und endet am 24.4, oder beginnt die Frist am 21.4 und endet am 1.5 ?

Würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank

Thorsten

Hallo,

die Frist kann in der Regel nicht zu laufen beginnen, bevor der Brief überhaupt zugestellt wurde. Das würde ja zu unhaltbaren Ergebnissen führen und darüber hinaus Tür- und Tor öffnen für jegliche Möglichkeit der Manipulation eröffnen.

Es ist aber grds. noch zu unterscheiden zwischen der Zustellung durch Behörden usw. einerseits

und durch private/ Firmen andererseits.

Ich gehe einfach mal von einer privaten Fristsetzung aus:

Jurisitsch richtig ist folgendes:

Die Frist BEGINNT am Tag NACH der Zustellung des Briefes und endet nach Ablauf der Tagesanzahl.

Beispiel: Die Zustellung erfolgt am 22.04. - dann BEGINNT die Frist am 23.04. (aber als ersten Tag mitzählen) und läuft 10 Tage - bis zum
02.05. - Mitternacht. Da der 02.05. aber ein Sonntag ist (s. § 193 BGB)ist Fristende der erste darauffolgende Werktag - mithin Montag, der 03.05 - 24 Uhr.

Sollte der Brief bereits am 21.04. zugestellt worden sein (das Datum des Poststempels zeigt, das an diesem Tag der Brief noch nicht zugegangen sein kann) - würde die Frist daher bis zum 01.05. laufen. Da dies aber ein Feiertag ist und der nächste Tag auch (Sonntag) gilt das gleiche wie oben gesagt. Fristende: 03.05. - 24 Uhr.

Hallo Sören

Vielen Dank für Deine Antwort.

Meine Frage bezieht sich auf die Zusendung einer Mahnung zur Zahlung einer Telefonrechnung. Es handelt sich also nach meinem Verständnis nicht um privat. Du setzt in Deiner Antwort Zusendung von privat/Firma gleich.
Ich frage lieber trotzdem noch mal.
Gilt auch bei der Zusendung durch Firma Deine Antwort?
Vielen Dank noch mal.

Ciao Thorsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Recht unterteilt sich im wesentlichen in 3 Hauptgebiete:

Strafrecht, öffentliches Recht und Privatrecht = Zivilrecht.

Während das erste klar sein dürfte, regelt das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen zwischen Staat/ Verwaltung zum Bürger.

Das Privatrecht hingegen regelt die Rechtsbeziehungen der Privaten untereinander. Dazu zählen dann auch die Unternehmen (Firmen), da Firmen entweder Personengesellschaften sind oder juristische Personen des Privatrechts darstellen. Es macht also de facto keinen Unterschied, ob Du Deinen Nachbarn verklagst oder Deine Nachbarfirma - es ist der gleiche Gerichtszweig (Zivilgerichtsbarkeit) zuständig.

Oder kurz gesagt: Das in meiner letzen Antwort gesagte gilt auch für Firmen - diesbezüglich kein Unterschied.

Grüße

Sören

Ich möchte gerne wissen, wann bei perPost zugesendeten Mahnung
bzgl einer Zahlung die angegebene Frist beginnt?

Bsp.:
Es wird jemandem ein Schreiben per Post zugestellt, welches am
14.04 datiert ist. Die in dem Schreiben angegebene Frist
beträgt 10 Tage. Aber das Schreiben erreicht den Empfänger
erst am 21.4. (Datum des Poststempels)
Beginnt nun die Frist von 10 Tagen am 14.4 und endet am 24.4,
oder beginnt die Frist am 21.4 und endet am 1.5 ?

Bei Mahnungen, wie sie Unternehmen oder Privatpersonen an ihre Schuldner versenden, bestimmt der Absender, wann die Frist beginnt. In der Regel enthält dazu die Mahnung eine Formulierung wie „10 Tage ab dem Datum dieses Schreibens“, „10 Tage nach Erhalt“, o.ä.

Fehlt so eine Bestimmung, muß durch Auslegung ermittelt werden, wann die Frist beginnt. Dabei wird man im Zweifel wohl annehmen können, dass dem Empfänger die volle Frist zur Verfügung stehen, die Frist mit anderen Worten also erst mit Zugang der Mahnung zu laufen beginnen soll.