Kann man was tun?

Ist etwas länger, aber bitte nicht abschrecken lassen.

Jemand ist mit einem Partner zusammen, vor dem er im Laufe der Beziehung immer mehr Angst bekommt. Es kommt raus, dass dieser Partner gleichzeitig andere Beziehungen führt, in denen die Partnerin ebenfalls misshandelt, bedroht und psychisch „niedergemacht“ wird. Abgesehen davon vergreift er sich auch an anderen Personen und handelt unter anderem mit Waffen und Drogen.

Von einem Gericht wird er wegen schwerer Körperverletzung in mehreren Fällen verurteilt. Alles andere kann ihm nicht nachgewiesen werden. Vor Gericht habe einige aber nicht alle seiner Partnerinnen ausgesagt.

Dieser Herr kommt wird wegen vorzeitig aus der Haft entlassen.
Meine Fragen:

  • Hat man das Recht, über den Tag der Entlassung informiert zu werden?
  • Welche Möglichkeiten hat man, sich vor dieser Person, vor der man Angst hat, zu schützen, wenn man nicht gegen ihn ausgesagt hat?
  • Kann man überhaupt was tun?
  • Gibt es eine Möglichkeit ihn von sich fernzuhalten?
  • Darf er Leute gegen ihren Willen anrufen oder besuchen?

Freue mich über jeden Gedankenanstoß!

daddeldue

Hallo,

Ich hoffe mal, daß ich die Realität nicht zu sehr mit US-Krimis durcheinander bringe. :wink:

  • Hat man das Recht, über den Tag der Entlassung informiert zu
    werden?

Vermutlich nein.

  • Welche Möglichkeiten hat man, sich vor dieser Person, vor
    der man Angst hat, zu schützen, wenn man nicht gegen ihn
    ausgesagt hat?

‚Schützen‘? eher wenige bis keine. Das deutsche Recht ist auf die Bestrafung, nicht die Verhinderung von Straftaten ausgelegt.

  • Kann man überhaupt was tun?
  • Gibt es eine Möglichkeit ihn von sich fernzuhalten?

Ich meine ja, wenn ich mich nicht irre, gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, sich jemanden bei Strafandrohung vom Leibe zu halten. D.h., hält er sich nicht daran, droht ihm eine Strafe. Wenn ihn das nicht kümmert, …

  • Darf er Leute gegen ihren Willen anrufen oder besuchen?

Wenn das niemand ausdrücklich verbietet, denke ich schon.
Wenn Du wirklich Angst hast, solltest Du darüber mit einem Anwalt reden. Der kann dann Details nachfragen und verläßlich Auskunft geben.

Bei den spärlichen Informationen hier im Forun könne in dem Fall vermutlich selbst Profis nur schätzen.

cu Rainer

Hallo!

‚Schützen‘? eher wenige bis keine. Das deutsche Recht ist auf
die Bestrafung, nicht die Verhinderung von Straftaten
ausgelegt.

Also wenn der Zweck auch manchmal verfehlt wird: die Verhinderung von Straftaten, also General- und Spezialprävention ist der Zweck des Strafrechtes schlechthin und das wird eigentlich nur von denen zum Teil bestritten, die das (primitive) Racheprinzip vertreten. Die Bestrafung ist nur ein Mittel, um dieses Ziel der Prävention zu erreichen (und es ist auch die einzige Rechtfertigung, um Menschen zu strafen). Dass das in der Praxis nicht immer funktioniert, ist auch unbestritten, was aber nichts daran ändert, dass das Strafrecht auf die Verhinderung von Straftaten augelegt ist.

Gruß
Tom

Vorschläge zur Prävention?
Hallo, Tom!
Wie kann das Strafrecht denn im beschriebenen Fall der Prävention dienen? Irgendwelche Ideen? Das Starfrecht ist doch - wie der Name sagt - die Bestrafung, wenn schon was passiert ist, oder nicht. Sonst gäb’s doch Möglichkeiten, irgendwas zu tun. Wie straft das Strafrecht denn Menschen, die mit Sicherheit ein Verbrechen begehen, wenn sie die Gelegenheit bekommen. Wäre das nicht Prävention? Eingreifen, bevor was geschieht? Dann stelle ich mir nur die Frage: WIE?

Gruß
daddeldue

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Hallo!

Was meinst du, wie viele Leute sich ernsthaft den Kopf darüber erbrechen, um das Strafrecht immer zu verbessern? Das ist ja nicht so, wie es in schlechten Zeitungen dargestellt wird, dass das lauter Dummköpfe machen und alle lieber die Journalisten fragen sollten.

Wie kann das Strafrecht denn im beschriebenen Fall der
Prävention dienen? Irgendwelche Ideen? Das Starfrecht ist doch

  • wie der Name sagt - die Bestrafung, wenn schon was passiert
    ist, oder nicht. Sonst gäb’s doch Möglichkeiten, irgendwas zu
    tun. Wie straft das Strafrecht denn Menschen, die mit
    Sicherheit ein Verbrechen begehen, wenn sie die Gelegenheit
    bekommen. Wäre das nicht Prävention? Eingreifen, bevor was
    geschieht? Dann stelle ich mir nur die Frage: WIE?

Das Strafrecht selbst kann natürlich mit einer Sanktion erst nach der Tat kommen - no na net, denn sonst müsste ich ja jemandem eine Straftat unterstellen, obwohl er keine gemacht hat - das wäre eine grobe Menschenrechtsverletzung - welche Kriterien sollen denn da bitte maßgebend sein? Es gab ja schon Länder, die auf die gleiche Idee gekommen sind wie du (das war also alles schon mal da), aber deren Rechtssystem ist sicher kein Vorbild. Aufgabe des Strafrechtes ist es zu verhindern, dass ein Täter die Tat nicht nochmals begeht (Spezialprävention) und dass eine Strafe abschreckend wirkt (Generalprävention) - wobei die Abschreckungswirkung des Strafrechts viel geringer ist, als im allgemeinen so geglaubt wird und insbesondere ist die Abschreckungswirkung statistisch merkwürdigerweise nämlich beinahe unabhängig von der Höhe der verhängten Strafen.

Die Verbrechensvorbeugung generell ist nicht Aufgabe des Strafrechts, sondern anderer Rechtsgebiete (und auch überhaupt anderer Bereiche der Politik - man soll das Recht zwar nicht unterschätzen, aber auch nicht überschätzen - man kann nicht alle Probleme durch Gesetze in den Griff kriegen), vor allem des Sicherheitspolizeirechts, oder aber ich sage als sozial eingestellter Mensch auch das Sozialrecht, da soziale Ungleichheit die Kriminalität fördert und noch viele andere Rechtsgebiete.

Dass der Staat hiefür die Ressourcen zur Verfügung stellen ist natürlich klar - es macht keinesfalls Sinn, einerseits bei der Polizei so einzusparen, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr ordentlich wahrnehmen können und andererseits nach höheren Strafen zu schreien - das ist völlig untauglich zur Verbrechensprävention.

Gruß
Tom