servus,
habe mal gehört, dass bei mahngebühren von versandhändlern keine rechtsgrundlage für die geltendmachung bzw. beitreibung vorliegt - ist dem so ?
gruß inder
servus,
habe mal gehört, dass bei mahngebühren von versandhändlern keine rechtsgrundlage für die geltendmachung bzw. beitreibung vorliegt - ist dem so ?
gruß inder
Bin mir jetzt nicht wirklich im Klaren darüber, was Du meinst. Es ist so, daß man für die in Verzug setzende Mahnung die Kosten nicht ersetzt bekommt, da erst durch diese Verzug eintritt und die Kosten daher nicht als Schadenersatz geltend gemacht werden können. Das kann aber nicht grundsätzlich auf „Mahngebühren“ ausgeweitet werden.
Gruß,
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]