Re: Stipendium und Rechenschaft
Hallo Tychi,
natürlich darf die Organisation, die Dir ein Stipendium gewährt, jederzeit überprüfen, ob Du auch wirklich das machst, was vereinbart ist. Im Regelfalle schließen beispielsweise die politischen Stiftungen, die Stipendien im Rahmen der Begabtenförderung des Bundes vergeben, mit ihren Stipendiaten eine Fördervereinbarung ab, in der die Pflichten des Stipendiaten geregelt werden. In der Regel sind Rechenschaftsberichte im Halbjahresrhythmus vorzulegen, man hat an bestimmten Veranstaltungen teilzunehmen und seine Studienergebnisse in Form der Leistungsnachweise (Scheine) einzureichen. Weiterhin darf man für gewöhnlich nur eine bestimmte Stundenzahl pro Woche arbeiten. Hält man sich nicht an die Fördervereinbarung, wird das Stipendium für gewöhnlich zunächst eingefroren und dann gestrichen. In den meisten Fördervereinbarungen ist auch niedergelegt, dass ein Stipendiat sein Stipendium sogar zurückzahlen muss, wenn er vorsätzlich gegen die Fördervereinbarung verstößt. Weiterhin besteht auch kein Rechtsanspruch auf ein einmal gewährtes Stipendium. Ich kenne keine Fördervereinbarung, die nicht darauf hinweist, dass ein Stipendium ohne Kompensation gestrichen werden kann, wenn der Förderorganisation das Geld ausgeht.
Etwas anders verhält es sich bei Stipendien, die im Rahmen der Auftragsforschung vergeben werden. Das kommt immer mehr in Mode. Um sich die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, vergeben vor allem private Drittmittelgeber Stipendien an junge Nachwuchswissenschaftler im Rahmen von Forschungsprojekten. Hier müssen die Stipendiaten bestimmte Arbeiten im Projekt leisten (meist in Form einer Halbtagsstelle) und gleichzeitig an ihrer Promotion arbeiten. Das ist alles andere als hasenrein, wird aber von den meisten Unis toleriert, um überhaupt noch Forschungsarbeit leisten zu können.
Natürlich gibt es auch hier Fördervereinbarungen, die in jedem Falle rechtens sind.
Grüße
Matthias