Stipendium und Rechenschaft

Von: , Frage gestellt am Fr, 23. Apr 2004

Hallo Rechtsexperten

Muss jemand, der ein Stipendium zum Studieren oder Promovieren
bekommt, Rechenschaft ueber sein Tun und Lassen ablegen?
Ich meine es so: Ein Student bekommt ein Stipendium von einer
Gesellschaft fuer zwei Jahre. Darf die Gesellschaft ihm nach einem
halben Jahr das Stipendium streichen, wenn der Student nur faulenzt
anstatt zu studieren oder sein Projekt zu bearbeiten? Muss der
Student Rechenschaftsberichte vorlegen, wenn die Gesellschaft es
verlangt oder an Veranstaltungen teilnehmen, die die Gesellschaft
fuer die Stipendiaten organisiert?
Danke im Voraus, Tychi


3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Stipendium und Rechenschaft

    Hallo Tychi,

    natürlich darf die Organisation, die Dir ein Stipendium gewährt, jederzeit überprüfen, ob Du auch wirklich das machst, was vereinbart ist. Im Regelfalle schließen beispielsweise die politischen Stiftungen, die Stipendien im Rahmen der Begabtenförderung des Bundes vergeben, mit ihren Stipendiaten eine Fördervereinbarung ab, in der die Pflichten des Stipendiaten geregelt werden. In der Regel sind Rechenschaftsberichte im Halbjahresrhythmus vorzulegen, man hat an bestimmten Veranstaltungen teilzunehmen und seine Studienergebnisse in Form der Leistungsnachweise (Scheine) einzureichen. Weiterhin darf man für gewöhnlich nur eine bestimmte Stundenzahl pro Woche arbeiten. Hält man sich nicht an die Fördervereinbarung, wird das Stipendium für gewöhnlich zunächst eingefroren und dann gestrichen. In den meisten Fördervereinbarungen ist auch niedergelegt, dass ein Stipendiat sein Stipendium sogar zurückzahlen muss, wenn er vorsätzlich gegen die Fördervereinbarung verstößt. Weiterhin besteht auch kein Rechtsanspruch auf ein einmal gewährtes Stipendium. Ich kenne keine Fördervereinbarung, die nicht darauf hinweist, dass ein Stipendium ohne Kompensation gestrichen werden kann, wenn der Förderorganisation das Geld ausgeht.

    Etwas anders verhält es sich bei Stipendien, die im Rahmen der Auftragsforschung vergeben werden. Das kommt immer mehr in Mode. Um sich die Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, vergeben vor allem private Drittmittelgeber Stipendien an junge Nachwuchswissenschaftler im Rahmen von Forschungsprojekten. Hier müssen die Stipendiaten bestimmte Arbeiten im Projekt leisten (meist in Form einer Halbtagsstelle) und gleichzeitig an ihrer Promotion arbeiten. Das ist alles andere als hasenrein, wird aber von den meisten Unis toleriert, um überhaupt noch Forschungsarbeit leisten zu können.

    Natürlich gibt es auch hier Fördervereinbarungen, die in jedem Falle rechtens sind.

    Grüße

    Matthias

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Stipendium und Rechenschaft

      Hallo Mathias

      Ich bin mir nicht so sicher, dass dies stimmt. Denn im BGB soll, so
      sagte man mir, zu finden sein, dass sich an ein Stipendium
      grundsaetzlich keine Bedingungen knuepfen duerften. Das faellt mir
      zwar schwer zu glauben, aber ich kann es nicht ueberpruefen, ausser
      ich mache mich auf den Weg in die Bibliothek, um selbst einmal
      nachzulesen. Kann jemand vielleicht Literatur angeben, zu meiner
      Frage?

      Tychi

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Stipendium und Rechenschaft

        Hallo Tychi,

        also bei Deiner Nachfrage zum BGB muss ich leider passen. Grundsätzlich halte ich es aber für ausgeschlossen, dass Stipendien nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfen. Ich habe gerade meine Dissertation mit Hilfe eines Ebert-Stipendiums abschließen können und habe am Lehrstuh vier weitere Kollegen, die mit einem Stipendium anderer Stiftungen (private und öffentliche) promovieren. Wir alle mussten rigide Fördervereinbarungen unterschreiben, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die nicht rechtens sind.

        Aber vielleicht waren ja meine Arbeiten und Pflichseminare der letzten Jahre alle umsonst... ;-)

        Grüße

        Matthias

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!