Hallo, angenommen eine Person bestellt Schuhe (Wert ca. 80 Euro) im Internet. Greift in diesem Fall immer und vorbehaltlos das Fernabsatzgesetz oder kann der Verkäufer durch eigen formulierte Umtauschklauseln auf seiner Homepage (wenn dieser z.B. ausdrücklich darauf hinweisst, dass er 1. Ware nur umtauscht nicht aber das Geld zurück gibt oder 2. unfrei gesendete Umtauschwaren nicht annimmt etc) davon abstand nehmen?
Danke! Marc
Fernabsatzgesetz gibt´s nicht mehr
Hallo,
Hallo, angenommen eine Person bestellt Schuhe (Wert ca. 80
Euro) im Internet. Greift in diesem Fall immer und
vorbehaltlos das Fernabsatzgesetz oder kann der Verkäufer
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr, es ist in´s BGB integriert worden.
durch eigen formulierte Umtauschklauseln auf seiner Homepage
(wenn dieser z.B. ausdrücklich darauf hinweisst, dass er 1.
Ware nur umtauscht nicht aber das Geld zurück gibt oder 2.
unfrei gesendete Umtauschwaren nicht annimmt etc) davon
abstand nehmen?
Nein, definitiv kann man diese Regelungen nicht durch AGB oder Einzelvereinbarungen ausschließen.
Danke! Marc
Gruß
Matthias
Ergänzung
Hallo,
der Verkäufer hat dabei eine Gestaltungsmöglichkeit:
Gewährt er ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht?
Beim Rückgaberecht ist der Fall klar: Der Verkäufer muss die Kosten der Rücksendung tragen. Beim Widerrufsrecht hat er hingegen die Möglichkeit, durch einen Hinweis bei einer Bestellung bis 40 Euro die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher aufzuerlegen (§357 Abs. 1 Satz 3 BGB). Die Annahme verweigern kann er meines Erachtens nicht, die Kosten der Rücksendung aber vom zurückerstattenden Kaufpreis abziehen.
Gruß Oskar