Hallo Wer-Weiss-Was-Experten,
wir haben vor zwei Monaten eine nasse Kellerwand sanieren lassen. Dazu wurde von einem Handwerker-Team die Aussenwand bis zum Fundament ausgehoben und gegen Naesse isoliert. Anlass war eine feuchte Stelle in ca 1,5 Metern Tiefe.
Jetzt zeigt sich leider, dass nach ausgiebigen Regenfaellen erneut Naesse durch die Wand eindringt, allerdings an deutlich tieferer Stelle, die zuvor trocken war.
Frage: Inwieweit kann man den Handwerker zur Behebung dieses offenkundigen Mangels (Verdacht auf Beschaedigung der Wand) verpflichten?
Vielen Dank fuer Eure Ratschlaege
Hallo Christian!
Offensichtlich wurde nicht die ganze Mauer isoliert, sondern nur partiell.
(Aus Kostengründen?)
Die Nässe an anderer Stelle muß nicht zwingend dadurch hervorgerufen sein, daß die Handwerker nun vorab an dieser Außenwand gearbeitet haben, vielleicht war es nur eine Frage der Zeit, wann andere Stellen ebenfalls betroffen sind.
Unter Umständen kann es auch sein, daß durch das „freilegen“ der Mauer und wieder aufschütten, das Regenwasser schneller an diese Außenwand gelangt.
Die Handwerker geben nur auf ihre ausgeführte Arbeit eine Gewährleistung, es ist eine Beweisfrage, durch was genau die andere Stelle nun ebenfalls von Nässe befallen ist.
Verpflichten kannst Du diese Handwerker vorerst gar nicht…Anspruch auf Behebung des Mangels, bzw. Schadenersatzanspruch im Rahmen der Gewährleistung hast Du nur, wenn eindeutig bewiesen ist, daß dieser Schaden durch die Handwerker verursacht wurde.
Hierzu gibt es Sachverständige, bzw. Gutachter.
Ich rate Dir aber Dich vorab mal mit dem Handwerksbetrieb in Verbindung zu setzen und einen Termin zur Besichtigung des Mangels zu vereinbaren.