Geblitzt vorm Ortsausgangsschild

Jemand ist nachts um 1 Uhr kurz vor einem Ortsausgangsschild von einem Starenkasten mit 72 km/h geblitzt worden (erlaubt 50). Die letzten letzten Häuser lagen aber schon mindestens 300 m entfernt und es war sonst niemand auf der Straße. Bei der Ortschaft handelt es sich um ein kleines Dorf. Beim Beschleunigen ist derjenige dann geblitzt worden.
Jetzt bekam er ein Schreiben, aber keinen Bußgeldbescheid, sondern es wurde die Strafsache dargelegt und um eine Stellungnahme gebeten, anhand derer dann die Höhe des Bußgeldes oder die Einstellung des Verfahrens abhängig gemacht werden soll.
Wie soll sich derjenige jetzt verhalten? Ist so eine Vorgehensweise rechtens?

Hallo,

der Halter hat einen Anhörungsbogen erhalten, in dem er sich zu den Vorwürfen äussern soll.
Er soll angeben, ob er den Vorwurf zugibt oder nicht, falls er zur Tatzeit nicht der Fahrer des Fahrzeuges war.
Falls ein Angehöriger zur Tatzeit das Fahrzeug gefahren hat, muß er dazu keine Angaben machen.
Dieses Vorgehen ist normal und so üblich.

Gruß
roland

Hi,

Jemand ist nachts um 1 Uhr kurz vor einem Ortsausgangsschild
von einem Starenkasten mit 72 km/h geblitzt worden (erlaubt
50). Die letzten letzten Häuser lagen aber schon mindestens
300 m entfernt

joho, das ist natürlich Trick 17 der Gemeinden um noch ein paar extra Mark zu machen. Das wurde schon Anfanf der 90er Jahre in Ba-Wü durchgezogen. Ortsschild am Ortseingang abgebaut, mitten in der Pampa im Wald oder freiem Feld wieder aufgebaut und gleich eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage hingestellt.

Freu dich doch bitte ein bisschen, dass du dem Bürgermeister was spenden darfst damit er seine Kasse auffüllen kann :smile:
Voraussichtlich ca €70.- und einen Sammelpunkt gibts auch.

Linktipp:
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

J~

Hi

Jemand ist nachts um 1 Uhr kurz vor einem Ortsausgangsschild
von einem Starenkasten mit 72 km/h geblitzt worden (erlaubt
50). Die letzten letzten Häuser lagen aber schon mindestens
300 m entfernt und es war sonst niemand auf der Straße. Bei
der Ortschaft handelt es sich um ein kleines Dorf. Beim
Beschleunigen ist derjenige dann geblitzt worden.
Ist so eineVorgehensweise rechtens?

Schreiben wir die Frage doch einmal um :

3.00 Uhr Nachts . Niemand befindet sich auf der Straße . Kein Fußgänger und kein Polizist . Dein Fahrzeug steht am Straßenrand und parkt . Es sieht nicht so aus , als ob vor 7.00 Uhr Morgens , jemand damit zur Arbeit fahren möchte . Darf ich jetzt die Luft aus den Autoreifen lassen ? Das Fahrzeug bewegt sich doch nicht . Und um 7.00 Uhr wird man die schlappen Reifen sehen , weil der Fahrzeugführer , das Fahrzeug sowieso jeden Tag prüfen soll , bevor er losfährt .

Dein Gefühl wird dir jetzt sicherlich sagen , nein das darfst du nicht. Das ist Verboten .

Fast jeder versucht täglich , die Regeln auszutricksen . Ich mit Sicherheit auch . Mal gewinnen wir , mal verlieren wir . Der " Jemand " soll das so hinnehmen , aber sich eine gute Ausrede einfallen lassen . Wenn sie gut genug ist ,kommt er damit vielleicht durch .

Schönes Wochenende , Gruß Nino

Hi Nino,

3.00 Uhr Nachts . Niemand befindet sich auf der Straße . Kein
Fußgänger und kein Polizist . Dein Fahrzeug steht am
Straßenrand und parkt . Es sieht nicht so aus , als ob vor
7.00 Uhr Morgens , jemand damit zur Arbeit fahren möchte .
Darf ich jetzt die Luft aus den Autoreifen lassen ? Das
Fahrzeug bewegt sich doch nicht . Und um 7.00 Uhr wird man die
schlappen Reifen sehen , weil der Fahrzeugführer , das
Fahrzeug sowieso jeden Tag prüfen soll , bevor er losfährt .

Dein Gefühl wird dir jetzt sicherlich sagen , nein das darfst
du nicht. Das ist Verboten .

Nicht nur das, es ist mir sogar völlig fremd, jemandem vorsätzlich zu schaden! Wie kommst Du darauf, Vorsatz zu unterstellen?

Fast jeder versucht täglich , die Regeln auszutricksen . Ich
mit Sicherheit auch .

Da unterscheiden wir uns, ich versuche das nicht.

Mal gewinnen wir , mal verlieren wir .
Der " Jemand " soll das so hinnehmen , aber sich eine gute
Ausrede einfallen lassen . Wenn sie gut genug ist ,kommt er
damit vielleicht durch .

Das sehe ich aber völlig anders. :wink:

Beispiel 1
Da fährt jemand :wink: (etwas unkonzentriert) in der Nacht 'ne Landstaße lang, alles dunkel, rechts und links Leitplanken und wird durch einen Blitz darauf aufmerksam gemacht, daß da ein Ortsschild war. Schon ist der Urlaub verplant. :wink: Fußgänger gibt’s da natürlich nicht, wie auch, die müßten ja über die Leitplanken klettern.
Was hat das bitte damit zu tun, jemandem vorsätzlich zu schaden?

Beispiel 2
Da fährt jemand auf der Autobahn im Berufsverkehr mit dem fließenden Verkehr mit. Alles gerade, aber völlig Grundlos steht da ein 60-Schild rum. Schon blitzt es! Am nächsten Tag wird das Schild abgebaut, das Ticket kommt drei Monate später.

Klar wurde da gegen Vorschriften verstoßen. Aber entgegen Deinem Beispiel wurde niemandem geschadet, niemand gefährdet.
Was ändert das Schild an der Situation? Kurz vor dem Abbauen schnell noch mal blitzen, das Schild ist eh unfug, also hält sich auch niemand daran…
Hier wird doch einfach nur die Macht zum Abzocken mißbraucht! Einen anderen Sinn macht das nicht.
Die Polizei soll ja mal den Sinn gehabt haben, die Bürger zu schützen. Wann war das nur?

cu Rainer

Hmm,

Schreiben wir die Frage doch einmal um :

selbst nach mehrmaligen Lesen entzieht sich mir diese vermeintliche Analogie.

Gruss
Enno

die Gemeinden und das Geld
Hi,

Die Polizei soll ja mal den Sinn gehabt haben, die Bürger zu
schützen. Wann war das nur?

ich gehe nicht davon aus, dass in vielen Fällen von sinnloser Blitzerei die Polizei dahintersteckt.
Ich halte es für einen SEHR großen Fehler, dass in Deutschland die Gemeinden selbst blitzen und das Geld auch noch behalten dürfen!!!

Das führt nämlich IMHO dazu, dass nur noch massiv gewinnbringende Ordnungwidrigkeiten verfolgt werden. De Facto sind das genau Falschparken (nur auf richtigen Parkplätzen, NICHT auf der Busspur mit Behinderung etwa…) und Geschwindgkeitsdelikte bei denen man das Geld nur einsammeln muss wenn man es halbwegs geschickt anstellt.

Schon mal im ganzen Füherscheinleben angehalten (oder kennst du jemanden) worden wegen wirklich gefährlichen Dingen wie viel zu wenig Abstand, ohne Blinken Spurwechsel gemacht und andere im gesetzessinne genötigt (stark zu bremsen), vielleicht sogar auf der Autobahn vom Beschleunigungsstreifen nach ganz links rübergezogen…?

Oder, oder, oder… liesse sich durch den ganzen Bußgeldkatalog fortsetzen.

Da können unsere Staatvertreter lametieren wie sie wollen. Es stimmt enfach nicht, dass es nicht ums Geld bei denen geht. Sonst würde sie auch andere Delikte verfolgen die vielleicht kein Geld bringen.

J~

Hallo,

wie schon richtig gesagt wurde, wird nach einem Blitzer stets der Halter „angehört“, ob er etwas dazu sagen will, ob evtl. jemand anderes gefahren ist usw.
Bei „punktfreien“ Delikten kann man diese Ordnungswidrigkeit gleich durch Bezahlung aus der Welt schaffen.

Ein erster Brief gleich als „Strafsache“ (wie auch immer das gemeint ist) kann ich mir nicht vorstellen - ausser, das Geblitze war noch nicht alles. Zitier’ doch mal aus diesem Brief.

Gruss Hans-Jürgen
***

Diejenigen welche, die sich hier so aufregen dass es dem Staat doch ausschließlich ums Geld ginge beim Blitzen sind wohl die, welche auch mal öfter geblitzt werden? :smile: Was soll also das gemeckere, es ist nun mal so, wir können es nicht ändern, also halten wir uns an die Vorschriften und fertig! Und dann kosts´auch nix. Und wenn es heisst IM Ort 50 das heisst das auch IM Ort und nicht vor und hinter dem Ortschild gelten auf 100 m noch die vorherigen ev. 100 km/h.

Es gibt 2 Typen von Verkehrsteilnehmern
Hallo,

es gibt zwei Typen von Verkehrteilnehmern:

  1. Der eine Type hält sich im wesentlichen an die Verkehrsregeln. Überschreitet er die Regeln und wird dabei erwischt, so ärgert er sich zwar, steht aber zu seinem Fehler.

  2. Der andere Typ reklamiert stets seine Rechte. Verletzt er seine Pflichten, so steht er nicht dazu sondern fängt das Argumentieren und Lamentieren an, warum die Regeln nun genau für IHN nicht gelten. Da gibts ´zig Beispiele: Ich darf im Parkverbot parken, weil es doch keinen stört, das Schild steht hier falsch, alles nur Schikane, ich kann auch bei 3,5 o/oo noch sicher fahren usw.

Typ 2 sollte eigentlich grundsätzlich der Führerschein abgenommen werden, da er nicht willens und/oder in der Lage ist, sich Regeln unterzuordnen und sich somit rücksichtsvoll im Strassenverkehr zu verhalten.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Ich kann nur davon ausgehen , daß nur Personen ohne einen Führerschein sich zu meiner Antwort geäußert haben . Darum noch ein kurzer Anhang .
Mann muß , bevor man ein motorisiertes Fahrzeug im Straßenverkehr führen kann , eine Lehre mit abschließender Prüfung machen . Im Lehrstoff enthalten sind bestimmte Regel , die der Fachmann auch StVO ( Straßenverkehrsordnung ) nennt . An dies Regeln haben sich alle Personen , die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen , zu halten .
Dazu gehören auch Geschwindigkeitsbegrenzungen . Egal ob sie manchmal Sinn machen oder nicht . Und da einige Leute erst ein einsehen haben , wenn es um ihr Eigentum geht , habe ich die Geschichte umgeschrieben . Ich bin davon ausgegangen , daß der Betroffene erkennt , daß ein Unrecht hier begangen werden würde .
Fakt ist also , daß es nicht erlaubt ist , Luft aus fremden Reifen zu lassen oder innerhalb einer Ortschaft mit mehr als 50 km/h zu fahren . Es sei denn , dies würde ein Hinweisschild an einer Stelle erlauben .
Genau so wie der Eigentümer eines mir fremden Fahrzeuges , es erlauben müßte , die Luft aus den Reifen zu lassen .Aber , warum sollte er mir diese Erlaubnis also geben ?

Gruß Nino

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Also erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich muß aber mal etwas klarstellen. Dem Jemand geht es nicht darum, nicht die Konsequenzen für sein Tun zu tragen. Daß es nicht richtig war, ist schon klar. Nur hat es ihn gewundert, daß nicht direkt ein Bußgeldbescheid gekommen ist, sondern die Aufforderung, eine Stellungnahme zu schicken.
Diese hat er jetzt auch geschrieben.
Also wird er sich demnächst peinlich genau an die Geschwindigkeiten halten um dem ganzen aus dem Weg zu gehen.
Wünsche allen noch einen schönen Abend.
Katrin

Ähm Hüstel,

warum sprichtst du mich dabei an?
Möönsch, ich hab doch garnichts böses gesagt :frowning:

Hi,

Diejenigen welche, die sich hier so aufregen dass es dem Staat
doch ausschließlich ums Geld ginge beim Blitzen sind wohl
die, welche auch mal öfter geblitzt werden? :smile:

wie kommst du darauf? Ich finde einmal in 5-7 Jahren ist nicht „öfter“.

Nur weil ich die Vorgehensweise scheiße finde heißt das doch nicht gleich, dass ich mich nicht an die Verkehrsregeln halte?

J~

Hi Katrin,

zunächst einmal würde ich mich von gewissen moralinsauren Oberspiessern nicht aus der Ruhe bringen lassen. Jeder Mensch, der einigermassen realitsgemäss Auto fährt weiss, dass die meisten V-Limits aus den 50er Jahren stammen und auf die damals gängige Kfz-Technik mit Seilzugbremsen an Autos und lediglich Hinterradbremsen an den (damals sehr zahlreichen) Motorrädern abgestimmt sind. Es ist daher m.E. kein Problem, ab und an etwas zügiger zu fahren als erlaubt, allerdings, und da gebe ich einzelnen hier recht, muss man dann eben auch bezahlen. Shit happens…

Zu Deinem Fall: grundsätzlich kann ich meiner Erfahrung berichten, dass es äusserst ungünstig ist, wenn ein sog. „Anhörungsbogen“ anstelle einer einfachen „Rechnung“ zugestellt wird.
Hier geht es dann schon um etwas mehr und ich kann Dir nur wärmstens ans Herz legen, die Pflichtangaben zu machen und nicht mehr. Den Verstoß würde ich zunächst nicht zugeben.
Falls dann ermittelt wird und Du Dir das Photo ansehen möchtest, solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten.

Es kann durchaus ein Fahrverbot drohen, mehr dazu unter http://www.strafzettel.de

Allerdings muss man der Vollständigkeit halber erwähnen, dass die Erfolgsaussichten bei einem Photo eher schlecht sind. Es wird auch in der Nachbarschaft durch die Polizei ermittelt werden („Kennen Sie diese Person…“).

Grüße und viel Glück,

Mathias

P.S.: alles hier natürlich ohne Gewähr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ego Defense Mechanismus
Hallo!

zunächst einmal würde ich mich von gewissen moralinsauren
Oberspiessern nicht aus der Ruhe bringen lassen. Jeder Mensch,
der einigermassen realitsgemäss Auto fährt weiss, dass die
meisten V-Limits aus den 50er Jahren stammen und auf die
damals gängige Kfz-Technik mit Seilzugbremsen an Autos und
lediglich Hinterradbremsen an den (damals sehr zahlreichen)
Motorrädern abgestimmt sind. Es ist daher m.E. kein Problem,
ab und an etwas zügiger zu fahren als erlaubt, allerdings, und
da gebe ich einzelnen hier recht, muss man dann eben auch
bezahlen. Shit happens…

Es sind immer wieder die gleichen Falschbehauptungen, die jeglicher Rechtsgrundlage entbehren und übrigens auch faktischer Blödsinn sind, du hast das ja schon oft genug gepostet. Nur deswegen weil du die Wirklichkeit nicht wahrhaben willst, krampfhaft eine Rechtsfertigung vor dem eigenen Ego für deine Geschwindigkeitsübertretungen suchst und weiters offensichtlich die Rechtslage und -praxis nicht kennst oder wahrscheinlich nicht kennen willst, ändert das nichts an der Realität! Aber man kann sich selbst ja manche Dinge so intensiv einreden bis man sie selbst glaubt.

Wenn du schon was dazu schreiben willst, wann wo welche Geschwindigkeitsbegrenzungen verhängt werden oder überhaupt verhängt werden dürfen, empfehle ich dringendst einmal das Studium der entsprechenden Gesetze inklusive Kommentar und Rechtsprechung. Danach sieht die Sache etwas anders aus.

Gruß
Tom

2 „Gefällt mir“

Zum x-ten mal
Hallo!

Ich hab das Folgende glaub ich schon x-mal gepostet:

Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen typischerweise dort, wo die Gefahr für den Autofahrer gerade nicht zu erkennen ist. Das ist vom Gesetz her so vorgesehen.

Im Übrigen: Zum Spaß darf eine Behörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufstellen - diese wäre Rechtswidrig und dagegen kann man sich wehren, wenn man der Meinung ist, dass das der Fall ist. Ich habe selbst ein rechtswidriges Halteverbot in Deutschland erfolgreich angefochten und dazu brauchte es keiner großartigen juristischen Kenntnisse (es stand vor einem Wahlplakat, um freie Sicht darauf zu gewährleisten - die Wahl war aber schon drei Wochen vorbei, also hab ich das Schild ignoriert und bekam prompt einen Strafzettel) - es soll daher auch niemand (fälschlicherweise) behaupten, dass das in der Praxis alles nicht geht. Aber einerseits sich nicht zu wehren, obwohl das möglich ist und andererseits immer darüber zu schimpfen, dass man zu Unrecht bestraft wird - ist einfach kein nachvollziehbares Argument. Viel eher ist es in der Praxis meist so, dass jeder für sich selbst innerlich eine Übertretung damit rechtfertigt, die Begrenzung war sinnlos, denn wenn es tatsächlich stimmt, kann man sich natürlich wehren.

Gruß
Tom

Hi Matthias,

sollte es tatsächlich noch mehr Menschen geben, die wie du denken, oder hast du dir die Sterne selbst gegeben ?

Unglaublich diese sture Einstellung.

Nicht umsonst steht in § 1 StVO: „gegenseitige Rücksichtnahme…“. Das ist sehr allgemein und global ausgedrückt. Es bleibt ein Spielraum zum Handeln. Es steht da nicht: „sklavisches halten an jeden Paragraphen des Gesetzes“.

Eine Blitze 300 m hinter den letzten Häusern - das würde ich gerne näher untersuchen lassen (Rechtsanwalt fragen). Klingt doch wirklich nach Geldverdienen. Dazu gibt es übrigens auch Urteile…

Ich finde es sinnvoll gegen Ortsende langsam die Geschwindigkeit zu erhöhen und nicht am Schild Vollgas zu geben. 22 km mehr 300 m hinter den letzten Häusern hört sich m.E. nicht so dramatisch an. Abhängig von Strassenzustand und sonstiger Bebauung.

Und: mit Reifen zerstechen hat das wirklich nichts zu tun.
Dann könnte ich auch sagen: wer solche Postings schreibt öffnet auch die Briefe des Nachbarn.

Gruss
Howy

P.S.: schönes Sprichwort: " die Kirche im Dorf lassen "

Hallo!

Nicht umsonst steht in § 1 StVO: „gegenseitige
Rücksichtnahme…“. Das ist sehr allgemein und global
ausgedrückt. Es bleibt ein Spielraum zum Handeln. Es steht da
nicht: „sklavisches halten an jeden Paragraphen des Gesetzes“.

Gegenseitige Rücksichtnahme heißt nicht: Mißachtung des Gesetzes. Vielmehr ist die gegenseitige Rücksichtnahme auch eine Verhaltensanordnung, sozusagen ein allgemeines Grundprinzip der StVO, welches durch die weiteren Regeln konkretisiert und spezifiziert wird. Spielraum zum Handeln: das ist richtig und zwar ganz konkret innerhalb der von der StVO zwingend vorgegebenen Regeln. Aus dem Satz abzuleiten, dass man die Ortstafel nicht so genau beachten muss widerspricht einfachsten Regeln der Interpretation und wäre ein klassischer Fall einer „denkunmöglichen Gesetzesanwendung“.

Ich finde es sinnvoll gegen Ortsende langsam die
Geschwindigkeit zu erhöhen und nicht am Schild Vollgas zu
geben. 22 km mehr 300 m hinter den letzten Häusern hört sich
m.E. nicht so dramatisch an. Abhängig von Strassenzustand und
sonstiger Bebauung.

Mag sein, dass du das sinnvoll findest, das ist Gott sei Dank dein gutes Recht, rechtmäßig ist das aber definitiv nicht. Ob der Verstoß so schlimm ist oder weniger schlimm ist aber natürlich bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.

Gruß
Tom

Hallo!

Im Straßenverkehrsrecht fällt es mir immer wieder auf: da werfen selbst intelligente Leute die einfachsten Regeln logischen Denkens über den haufen, um über die merkwürdigsten Interpretationen und Ansichten ihr eigenes handeln zu rechtfertigen, was aber sachlich gar nicht möglich ist.

Und das nur deswegen, weil sie selbst eh genau wissen, dass zB Geschwindigkeitsbegrenzungen wie andere Gesetze auch eingehalten werden müssen, aber ihren eigenen „inneren Schweinehund“ nicht unter Kontrolle haben - und das will aber niemand ehrlich zugeben, auch nicht sich selbst gegenüber.

Gruß
Tom