Abnutzung bei gemeinsam genutzten Geräten?

Hallo,

wollte nur mal neugierdehalber wissen, ob es eine Art Abschreibung gibt, wenn man dem getrennten Partner Anschaffungsanteile an gemeinsam gekauften Sachen wie Fernseher, Stereoanlage, Schrank oder so zahlen muss. Kann man da eine Art Abnutzungsgebühr geltend machen, wie das ja beim normalen Steuerrecht bei Firmen auch der Fall ist und muss dann nur noch einen Teil des ursprünglichen Anteils ausbezahlen ?

Danke für die Info und Gruss,
Stefan

Hi Stefan,

für Möbel und ahnliche Gebrauchsgegenstände wird bei der Aufteilung des Hausstandes eine jährliche Wertminderung von 10 % des Anschaffungswertes angesetzt. Wenn der Wert auf 30 % gefallen ist, fällt keine Wertminderung mehr an - ein Stuhl taugt nach 12 Jahren immer noch zum Sitzen, auch wenn er nicht mehr besonders schön ist.

Gruß Ralf

ps: Dein Doppelposting in Mietrecht oder wo das war kannst Du problemlos löschen, solang noch keine Antwort darauf eingegangen ist.