ich bat in einer Sache einen Anwalt tätig zu werden, in der mir eine Bank einen bereits bewilligten Kredit (Zinsen fielen bereits an, Abbuchung war auch schon getätigt), nicht mehr weiter auszahlen wollte und es Tag für Tag, insgesamt über Monate hinweg, den Kredit hinauszog.
Ich telefonierte zweimal in der Angelegenheit mit dem Anwalt und er schickte der Bank ein einseitiges Fax. Ja, am nächsten Tag waren auf einmal alle Überweisungen getätigt und ich konnte über das Geld verfügen. Doch nun habe ich die Rechnung vom Anwalt erhalten. 2057,-- DM. Ich dachte, das kann nur ein Tippfehler sein. Doch es rechnet sich nach dem Strafwert und nicht nach seinem Zeitaufwand.
Tja, leider war vorab alles so chaotisch und total angespannt. Sicherlich fragte ich wegen der Kosten nach. Doch er meinte, ich solle mal reinkommen und dann würden wir das besrechen. Ich wollte auch noch wegen anderer Themen zu ihm. Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber es kann doch nicht sein, daß ich für ein Fax über 2057,- DM und noch ein paar Zerquetschte zahlen soll?
Die Rechtschutzversicherung zahlt nicht, weil es sich hier um Firmenrecht (Betriebsmittelkredit) handelt.
Natürlich spreche ich mit dem Anwalt. Und so machte er ja auch einen sympathischen Eindruck. Nur, möchte ich auch vorab gerne von Euch noch ein paar Tipps haben, was kann ich tun, daß ich entweder die Kosten von der Versicherung übernommen bekomme bzw. einen nur an den Zeitaufwand angemessenen Betrag zahlen muß?
link
Hi,
schau doch mal unter http://www.anwaltsinfo.de/
dort weiter (linker button)zu Gerichts- u. Anwaltskosten. Dort findest du einen „gebührenrechner“. Dort wird dann auch noch der spielraum kurz erläutert, den es bei den gebühren für „einfache“ und „schwierige“ fälle gibt.
Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe, mußte ich schon oft feststellen. Und ich bin in der Hinsicht nicht vom Glück bestrahlt - kann nur noch besser werden.
Romana
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Warum sollst Du, und nicht die
gegnerische Partei die Anwaltskosten,
zahlen ?
Nette Idee, aber das geht nicht so ohne weiters. Du denkst offenbar an einen Kostenzuspruch, den gibt´s aber nur per Urteil. Es kommt hier wirklich auf die Details an, ob die Bank zur Übernahme der Vertretungskosten „überredet“ werden kann.
Hallo,
die Rechtsanwälte „müssen“ nach der
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abrechnen; es kommt auf den Streitwert und nicht auf den Zeitaufwand an.
Bei einer Mietstreitigkeit wird die Jahresmiete als Streitwert genommen, bei Unterhalt der Jahresunterhalt, bei Strafverfahren wird mit dem Klienten seperat ausgehandelt und der Rest , wie erwähnt, BRAGO.
Sollte ein Anwalt „erwischt“ werden, dass er „billiger“ ist als die Kollegen, droht ihm ggf. der Ausschluß aus der Rechtsanwaltskommer.
Die BRAGO sorgt dafür, dass kein Wettbewerb über den „Preis“ erfolgt.
MfG
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
der anwalt verstößt zwar damit auch (siehe unten) gegen sein standesrecht, aber du könntest ihn ja mal fragen, ob er nicht doch nach einer zeitaufwandspauschale abrechnen könnte. dazu müsstet ihr aber eine entsprechende vereinbarung getroffen haben. tritt es im gespräch nicht breit, aber wenn er dir dann eine solche vereinbarung vorlegt (vielleicht weil noch andere fälle anstehen) und das datum freiläßt, trage einfach das des erstgeprächs ein. viel glück!
im übrigen ist gar nicht sicher, ob die bank nicht eine schadensersatzpflicht im sinne „c.i.c.“ hat. das solltest du natürlich vorher klären.
Wünsche Guten Tag.
Die Rechtsanwälte müssen nach der BRAGO abrechnen, das stimmt. Aber der Betrag von DM 2.057,- kommt mir sehr hoch vor. Es müßte schon um einen Gegenstandswert von über DM 200.000,- gegangen sein.
Außerdem sind die Anwälte durch § 18 BRAGO verpflichtet, dem Mandanten das Zustandekommen der Gebühr schriftlich vorzurechnen.
der Streitwert war 120.000,-- DM. Und
es waren zwei Anrufe meinerseits und ein Fax von ihm an mich und an die Bank, das er für mich nicht nötig mir und vermutlich auch noch mal der Bank per Post zugesandt hat. Das war alles.
Er setzte weit über 1700 für den Streitwert an und ca 40 DM für Porto und dann plus MWST.
Ciao,
Romana
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]