Hallo,
mich würde gern mal interessieren wie flexibel man bei den Arbeitszeiten sein muss? Wieviel Tage muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Zeiten im voraus geben, so dass die auch verbindlich sind und daran nichts mehr zu ändern ist?
Danke.
Honigblume
Hallo
Das kommt wie so oft drauf an. Prinzipiell gibt es keine „Frist“ ab der sich eine Arbeitszeit nicht mehr ändern kann. So können zum Beispiel Überstunden je nach betrieblicher Notwendigkeit ganz kurzfristig angeordnet werden. Auch zum Beispiel im Vertretungsfalle für erkrankte Kollegen wären kurzfristige Änderungen je nach vertraglicher Konstellation durchaus möglich. In Betrieben mit Betriebsräten gibt es oft Betriebsvereinbarungen, die sich zum Beispiel mit der Fälligkeit eines zu erstellenden Dienstplanes, Tarifverträge können ebenfalls Maßgaben vorgeben. Im Teilzeit- und Befristungsgestz findet man beim § Arbeit auf Abruf eine Vorankündigungsfrist von 4 Tagen, und so weiter und so weiter. Du siehst also, daß man Deine Frage nicht pauschal beantworten kann. Vielleicht kann man alles etwas einkreisen, wenn Du die Fallkonstellation einmal präziser darlegst?
Gruß,
LeoLo
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Hi,
es geht hauptsächlich darum, dass es manchmal schon sehr nervig ist wenn dauernd Änderungen für die kommende/nächste Woche gemacht werden. Man kann garnichts planen und ist total unflexibel in der eigenen Freizeit. Man möchte auch mal was im voraus planen, was ja nicht so ohne weiteres funktioniert. Ebenso hatte eine Arbeitskollegin letzte Woche Urlaub und ist heute zu spät gekommen weil der Plan für diese Woche nochmal geändert wurde. Sie hatte am Freitag, vor dem Urlaub, nochmal geschaut wann sie arbeiten muss. Ich finde das irgendwie nicht so toll bzw man hätte da ja auch bescheid sagen können aber es werden dann so Sprüche gegeben wie „Du musst dich darum schon selber kümmern“.
Vanessa
Hallo
Wie bereits erwähnt, ist die sicherste Methode, eine Willkür des AG zu verhindern, die Gründung eines BR. Insbesondere in Pflegeberufen (Krankenhäuser, Aletrsheime, etc) findet man diese „Wechselhaftigkeit“ der Dienstpläne ziemlich oft.
Warum euer Dienstplan so „inkonstant“ ist und ob es vielleicht anders oder einfacher zu gestalten wäre, kann ich nicht beurteilen, denn du lieferst ja keinerlei Details. Letztendlich hängt es ja auch von der Betriebsart ab, ob langfristige Dienstpläne erstellt werden können / sollten. Kurzfristige Änderungen des Bedarfs an Arbeitskräften wird es immer wieder geben und je nach Größe oder Struktur des Betriebes kann man diese auch ohne Änderung des Planes auffangen. Oft aber können unerwartet auftretende Auftragslagen (sei es hoch oder niedrig) sowie Arbeitsausfälle insbesondere durch Krankheit, den AG „zwingen“, die Personalsituation kurzfristig zu überdenken und auf die neuen Anforderungen hin auszurichten. Natürlich kann ein AN je nach vertraglichen Möglichkeiten immer versuchen, auf seine bisherige Einteilung zu bestehen (insbesondere im Falle des Annahmeverzuges), aber in wirtschaftlich nicht gerade rosigen Zeiten, sollte man dabei im Blickfeld haben, dass auch die AG nicht nur aus purer Schikane-Wut hier gezwungen sind, auf die neue Situation zu reagieren. Flexibilität sichert Arbeitsplätze. Nicht nur deinen, sondern auch den der Kollegen. Es existiert also ganz klar eine Grauzone, wo man als AN sorgfältig zwischen Willkür und Notwendigkeit von Änderungen der Dienstpläne trennen muß.
Zu dem Beispiel mit deiner Kollegin sei zu sagen: natürlich muß der AG schon dafür sorgen, dass wenn er nach Auslage des Dienstplanes eine Änderung vornimmt, seine AN darüber informiert werden. Ungeachtet dessen, dass es schon in seinem Interesse liegen sollte, dass seine AN pünktlich zum vorgesehenen Zeitpunkt die Arbeit aufnehmen, wird er im Falle, dass er hier eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung ausspricht bei Klage gegen die Kü eine Bauchlandung vor Gericht erleiden.
Gruß,
LeoLo
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