Vorgehensweise bei nicht bestellter Ware

Angenommen, man hat über das Internet ein Elektrogerät gekauft. Nach der Lieferung stellt man fest, dass dieses Gerät defekt ist und macht daher von dem Rückgaberecht Gebrauch. Da das Gerät dringend gebraucht wird, möchte man nicht auf eine Reparatur warten. Nach einigem Hin und Her werden die Kosten dafür erstattet, weil kein Ersatzgerät geliefert werden kann. Man beschafft sich das Gerät woanders. Ein paar Wochen später erhält man „sein“ repariertes Gerät zurück, anbei eine Kopie des Schreibens, aus dem deutlich hervorgeht, dass man keine Reparatur wünscht, sondern entweder ein Ersatzgerät oder das Geld zurück möchte. Außerdem liegt dem Gerät eine Reparaturrechnung über 0 Euro bei, da es ein Garantiefall ist.
Was macht man nun mit dem Gerät, was man nicht haben wollte, nicht bezahlt hat und auch gar nicht mehr braucht? Ist man verpflichtet, den Absender zu informieren? Muss man es zurückschicken? Oder reicht es, wenn man es aufbewahrt und darauf wartet, dass sich der Absender irgendwann meldet? Wie lange müsste man es aufbewahren, ehe man es entsorgen bzw. veräußern kann?

Hallo Demi,

Du hast ein Gerät bestellt und ein defektes bekommen

Nach einigem Hin und Her werden die Kosten dafür erstattet

Ein paar Wochen später erhält man „sein“ repariertes Gerät
zurück,

Außerdem liegt dem Gerät eineReparaturrechnung über 0 Euro
bei, da es ein Garantiefall ist.

Ich denke mal, hier hat die Firme einfach mal geschlampt.
Du hast das Geld für das defekte Gerät erhalten und nun hat man Dir irrtümlich das reparierte zugeschickt - ohne Reparaturrechnung.
Ruf doch einfach mal an, und frage ob Du das gerät (wie teuer war es eigentlich…) zurückschicken sollst.

Ist man verpflichtet, den Absender zu informieren?

Wie die rechtliche Lage ist, weiß ich nicht, moralisch denke ich, ist man es schon…

Gruß
Manfred

Ist man verpflichtet, den Absender zu informieren?

Wie die rechtliche Lage ist, weiß ich nicht, moralisch denke
ich, ist man es schon…

Normalerweise würde ich mich auch moralisch dazu verpflichtet fühlen.
Wenn man allerdings schon bei der Rückgabe des defekten Gerätes erhebliche Schwierigkeiten mit der Firma hatte, das zurückgegebenen Gerät einmal zurückkam, weil die Firma trotz vorheriger Absprache die Annahme verweigert hatte. Und wenn man schon etliche Telefonate deswegen geführt hat, hat man eigentlich keine Lust mehr, sich nochmal mit denen auseinanderzusetzen, wenn es nicht unbedingt sein muss, oder?
Daher würde mich die rechtliche Lage schon interessieren.