wenn ich den Studienausweis eines Freundes einscanne, mit meinem Namen versehe und erwischt werde.
wenn jemand Arbeitszeugnisse fälscht und bei dem neuen Arbeitgeber vorlegt.
allg, wenn jemand ein Dokument fälscht, um sich Vorteile zu sichern.
Ausser, daß man dann fristlos fliegt, wird normalerweise auch der Staatsanwalt aktiv. Doch wie groß ist das Interesse daran? Wird die Fälschung des Studienausweises (z.B. armer Azubi) genauso verfolgt wie die Fälschung eines Doktorbriefes oder eines Prof.-Titels?
Macht die Staatsanwaltschaft da Unterschiede?
Wird die Fälschung des Studienausweises (z.B. armer Azubi)
genauso verfolgt wie die Fälschung eines Doktorbriefes oder
eines Prof.-Titels?
Macht die Staatsanwaltschaft da Unterschiede?
Schönen Gruß,
Michael
Hallo Michael,
es gilt der Amtermittlungsgrundsatz.
Der Staatanwalt darf also keinen Unterschied machen!
Es kommt denke ich zur Anklage, da eine Einstellung wegen geringer Schuld oder dergl.
Also lass die Finger davon, es könnte ein frühes Ende der Karriere bedeuten.
Gruß aus Berlin
Lür
natürlich muss der Staatsanwalt ermitteln, ganz gleich, was gefälscht wurde, wie das gemacht wurde und was damit beweckt und erreicht wurde.
Bei Bejahen des öffentlichen Interesses und offentsichtlicher Schuld muss er anklagen.
Aber natürlich ist das Fälschen einer Urkunde, wie z.B. eines Schuldscheins, um damit Geld zu kassieren, eine wesentlich höhere kriminelle Energie und ein höherer Ertrag als z.B. das Verfälschen (das ist auch eine Fälschung) eines Gültigkeitsendes von einem Studentenausweis (z.B. aus der Jahreszahl 2003 eine 2008)
In Fällen mit wenig kriminieller Energie und wenig Schaden ist ein Staatsanwalt eher geneigt, das mangels öffentlichen Interesses nicht anzuklagen. Wenn er anklagt (z.B. auch über einen Strafbefehl) variiert der StA mit seiner Tagessatzforderung auch aufgrund der Schwere des Vergehens.
Ein Freund von mir, hat als Student den Studentenausweis einer anderen Uni „kopiert“ um dort in die Mensa zu können. Da hät er gar nicht gebraucht, da er ja Student damals (einer anderen Uni) war und somit „mitessen“ dürfen.
Die Aktion hat ihm eine Vorstrafe eingebracht, die just zu dem Zeitpunkt noch in den Papaieren war, als er sich bewarb (was echt Scheisse ist), ausserdem ein „paar“ Stunden gemeinwohlnützliche Stunden.
Täusch dich da mal nicht - bei Urkunden, noch dazu wenn es öffentliche Urkunden sind, dann gibt es da nicht so einfach ein nachsehen, das wird vergleichsweise streng verfolgt! Natürlich gibt es schwerere Delikte, als einen Studienausweis zu fälschen, aber eine Vorstrafe im Strafregister ist halt alles andere als praktisch und steht nicht dafür - ganz egal wie hoch die Strafe ist.
angenommen man erschleicht sich durch einen fungierten Arbeitsvertrag einen Mietvertrag (weil der Vermieter einen Arbeitsnachweis möchte). Es wäre ja nur zur Befriedigung dieses Bedürfnisses. Da die Miete gezahlt wird, käme niemand zu Schaden.
Also wäre das öffentl. Interesse doch sehr gering.
Muß der Staatsanwalt da ermitteln? Fälschung ist doch Fälschung!
Wie das jetzt genau mit dem öffentlichen Interesse ist, kann ich dir nicht sagen, weil das bei uns in Österreich nicht relevant ist (bei uns gilt: die Verfolgung eines Offizialdeliktes ist immer im öffentlichen Interesse - sonst wäre es ja kein Offizialdelikt). Hab jetzt auch keine Zeit zum nachlesen, aber irgendjemand hier wird das sicher wissen.
Wenn man das in Österreich macht, dann wird das von der Staatsanwaltschaft verfolgt und man wird auch bestraft. Meine Erfahrung aus der Praxis ist jedenfalls, dass viel zu viele in der Bevölkerung das Strafrecht nicht ernst nehmen, wenn es um kleinere Dinge geht und danach das große Erwachen (und Schimpfen auf den Richter, der einem wegen Taten straft, von denen man auch schon vorher gewusst hat, dass sie verboten sind) kommt. In Verhandlungen habe ich schon oft von Beschuldigten gehört: Das war doch nur eine Kleinigkeit oder das war eh nur so eine kleine besoffene G’schicht. Ist ja nicht so schlimm. Schlimm ist es oft eh nicht und die Strafe nicht hoch - aber ein Eintrag im Vorstrafenregister, wobei es da ein weiteres Mißverständnis gibt: Jede (!) gerichtliche Strafe ist eine Vorstrafe und nicht nur diejenigen, die im Leumundszeugnis aufscheinen.
Daher meine eindringliche Warnung: Finger weg von strafbaren Handlungen!
angenommen man erschleicht sich durch einen fungierten
Arbeitsvertrag einen Mietvertrag (weil der Vermieter einen
Arbeitsnachweis möchte). Es wäre ja nur zur Befriedigung
dieses Bedürfnisses. Da die Miete gezahlt wird, käme niemand
zu Schaden.
Also wäre das öffentl. Interesse doch sehr gering.
Muß der Staatsanwalt da ermitteln? Fälschung ist doch
Fälschung!
Ja der Staatsanwalt MUSS ermitteln, da es sich bei Urkundenfälschung um ein Offizialdelikt handelt. Ich würde aber in dem beschriebenen Fall auf den Erlass eines Strafbefehls tippen - d.h. man mussbezahlen und ist nicht vorbestraft, es kommt nicht zur Verhandlung.