Versandkostenpauschale

Hallo liebe Wissenden.
Es gibt immer wieder Versandhäuser die auch im Fall einer Komplettretoure der Ware auf der Zahlung der Versandkostenpauschale bestehen.

Ist dies rechtlich zulässig?

Nach meiner Auffassung sollte doch hier ein Widerruf gemäß Fernhandelsabsatzgesetz greifen. Und da ist der Kaufvertrag hinfällig. Oder wie seht Ihr das?

Ist das Urtel des BGH Urteil vom 2. April 2003 - VIII ZR 295/01 hier relevant?

MfG

Jürgen

Ware unter 40 Euro kann so im §Kleingedruckten" mit kosten belegt werden.

Johannes

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Hallo Johannes,
ich muss meinen Artikel oder die Diskussionsfrage präzisieren:
Ich meinen nicht die Rücksendekosten.
Ich spreche von einem solchem Beispielfall:
1.Kunde bestellt Ware bei einem Versandhaus für 50 Euro.
2.Kunde bekommt Ware mit rechnung über 50 Euro plus 5 Euro versandkostenpauschale.
3.Kunde schickt Ware zurück (bei den meisten auf Kosten des Versandhauses, gemäß Fernhandelsabsatzgesetzt bis 40 Euro auf eigene Kosten)
4. Kundenkonto wird um die retourierte Ware entlastet
5. Die Versandsotenpauschale von 5 Euro erscheint als Soll auf dem Kundenkonto und wird eingefordert.

Ist diese Praxis rechtlich in Ordnung?

Leider ja, denn diese Kosten kannte er vorher.

Versendebedingung.

Dabei ist es gleich ob er die Ware behält oder nicht.

Johannes

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