Rechnung - KEINE Mahnung - Inkassobüro?

Wie schaut eigentlich hier die Rechtslage aus? Gelten hier nicht irgendwelche Verjährungsfristen???

Frau x hat Ende Januar 2000 eine schwere ZahnOP.
Nach fast einem Jahr kommt die Rechnung des Chirurgen.
Frau x verbaselt die Rechnung und wartet auf die erste Mahnung zum überweisen - meldet sich aber nicht von selbst beim Rechnungssteller.
Es wird keine Mahnung übersandt - Frau x hört rein gar nix mehr von diesem Zahnarzt.

Nach ÜBER 3 Jahren kommt eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros - Zahlungsfrist 10 Tage
Mit 10 % Zinsen (= 130 Euro), Kosten und Gebühren von ca. 130 Euro.

Ist das rechtens???

hi,

die forderung dürfte verjährt sein, denn in 2000 galt noch das alte BGB und dort verjährten untitulierte forderungen von freiberuflern in 2 jahren.

wenn in 2000 fälligkeit war und keine weiteren mahnungen erfolgten, dann begann die verj. frist am 01.01.2001 und endete am 31.12.2002.

schreibe einfach zurück, dass die forderung verjährt ist seit 31.12.2002, wenn sie verjährungsunterbrechende / -hemmende maßnahmen nachweisen können, müssen sie die erstmal auf den tisch legen!

mfg vom

showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]