Hallo,
angenommen, jemand ist durch mehrjährige Krankheit nicht nur arbeitslos geworden, sondern (weil er vorher selbstständig war) konnte in der Vergangenheit auch zwei Arztrechnungen nicht zahlen. Der Betrag mag für manche klein erscheinen (ca. 2.000,- € insgesamt), aber der Mensch kann das nicht zahlen, weil er immer noch keine Arbeit hat, sämtliches Vermögen verkauft hat und mittlerweile von Sozialhilfe lebt.
Gegen den gerichtlichen Mahnbescheid konnte er nichts machen, da ja die Forderung der Ärzte rechtens ist. Und zahlen will er. Nun steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Zu Pfänden gibt es nichts.
Was passiert dann weiter? Was passiert, wenn der Schuldner wieder Arbeit hat -wird ihm sein Einkommen weggenommen? Erfährt der Arbeitgeber von dem Problem?
Für eine Diskussion wäre ich sehr dankbar.
Grüße, B.
Hallo B.,
das naechste wird sein: abgabe der eidesstattlichen versicherung (offenbarungseid) bei deinem gerichtsvollzier. dort erklaerst du, dass du nichts zum pfaenden hast. wird der offenbarungseid nicht freiwillig geleistet, kann es einen haftbefehl geben.
solltest du spaeter wieder arbeit haben, kann der lohn gepfaendet werden. allerdings duerfte es dann nicht schwer sein, sich mit dem arzt in verbindung zu setzen und ratenzahlung zu vereinbaren.
gruesse
/sk
Der Gläubiger beantragt den Offenbahrungseid (Eidesstattliche Versicherung) der Schuldner schwört das er nichts hat.
Dauernd losschicken darf der Gläubiger den Gerichtsvollzieher nicht.
Wegen der Kosten.
dann muss der Gläubiger halt warten bis sich das ändert nach 30 Jahren verfällt der Titel und der Schuldner ist seine Schulden los.
Johannes
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jepp, wie der Sonnenkönig das schon sagte
kann der Gläubiger nach erwirken eines Titels die Abgabe der EV
von dir verlangen.
Die ist prinzipell erstmal 3 Jahr gültig und gibt gar lustige Schufa Einträge.
Der nächste Schritt den der Gläubiger dann machen könnte, wäre eine Kontenpfändung. Bedeutet echt ne Menge Stress weil du zwar über Sozialleistungen wie ALH oder SozHilfe verfügen kannst, diese aber bis spätestens 10 Tage nach Gutschrift abgehoben haben musst, sonst sind die weg.
Auserdem kannst du von dem Konto auch keine Überweisungen mehr tätigen, d.H. Miete u.ä. müsstest du für teure Gebühren in Bar einzahlen.
Mein Vorschlag ist, biete dem Gerichtsvollzieher deines Vertrauens, oder dem Gläubiger direkt, eine Ratenzahlung in Höhe von 10 oder 20 Euronen an.
Damit zeigst du deinen Zahlungswillen und der Gläubiger gibt sich in den meisten Fällen erstmal zufrieden.
Solltest du durch Zufall an ein paar extra Taler kommen, (z.B. Bekleidungsgeld vom Soz. ect.) kannst du diese ja dazu verwenden die offene Forderung zu dezimieren.
Ronny