Garantie oder Gewährleistung

Liebe Wissenden,

mir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wohl
bekannt. Leider wohl gewissen Verkäufern nicht.

Nehmen wir also mal an, jemand hat einen Fernseher im Januar 2003 bei
einem Versandhandel gekauft, auf der Rechnung steht:
Garantie: 2 Jahre
kein Sternchen, kein Zusatz.

Nun gehen wir mal davon aus, dass es einen Defekt gibt. Zum Beispiel
geht die Fernbedienung kaputt. Nun ist es so, dass der freundliche
Kundendienst sagt: Nein, du hast keine Garantie mehr, diese war nur
freiwillig, es gilt jetzt nur noch die gesetzliche
Gewährleistungspflicht?! Seit dem 1. 4. diesen Jahres wurden alle
Garantien von uns auf ein halbes Jahr herunter geschraubt. Auch die
von den Geräten, die vorher gekauft wurden …

Meine Frage? Ist das rechtens? Kann man was verkaufen, sagen es hat 2
Jahre Garantie und später überlegt man es sich noch mal und sagt, och
nö, es sind doch nur 6 Monate, Pech gehabt?

Oder sollte der rechtschutzversicherte Jemand mal einen Anwalt seines
Vertrauens ansprechen?

Danke und Gruß
tina

Nehmen wir also mal an, jemand hat einen Fernseher im Januar
2003 bei
einem Versandhandel gekauft, auf der Rechnung steht:
Garantie: 2 Jahre
kein Sternchen, kein Zusatz.

Was wurde denn garantiert - das scheint der Geschäftsmann selbst nicht zu wissen.

Nun gehen wir mal davon aus, dass es einen Defekt gibt. Zum
Beispiel
geht die Fernbedienung kaputt. Nun ist es so, dass der
freundliche
Kundendienst sagt: Nein, du hast keine Garantie mehr, diese
war nur
freiwillig, es gilt jetzt nur noch die gesetzliche
Gewährleistungspflicht?! Seit dem 1. 4. diesen Jahres wurden
alle
Garantien von uns auf ein halbes Jahr herunter geschraubt.
Auch die
von den Geräten, die vorher gekauft wurden …

Das geht IMHO nicht - allerdings sehe ich immer noch das Problem dar mangelnden Definition der „Garantie“.

Aber eigentlich müßte auf das Gerät ja die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren gelten, nur mußt leider Du beweisen, daß der Fehler schon bei der Übergabe angelegt war.

Oder sollte der rechtschutzversicherte Jemand mal einen Anwalt
seines
Vertrauens ansprechen?

AFAIK gibts dabei oft eh kostenlose Beratungen - wenns Dir wichtig ist, nimm eine solche in Anspruch.

LG
Stuffi

Hallo Stuffi,

erstmal danke für deine Antwort, ich möchte den imaginären Fall noch
ein bischen ausbauen:
Stellen wir uns vor, der Verkäufer ist ein großer Versandhandel.
Dieser Versandhandel hat wahrscheinlich eine sehr große Kundenzahl.
Von diesen Kunden sind es wohl auch einige die in zwei Jahren einen
Garantiefall haben.
Vielleicht glauben 50% davon den Ausführungen des Callcenters, die 2-
Jahres Garantie sei bei ihnen abgeschafft. Von den anderen 50% werden
viele wegen Geringfügigkeit und andere wegen Geldmangel den Gang zum
Gericht nicht anstreben.
Vielleicht bleiben dann noch so wenige über, daß es sich für ein
Versandhaus lohnt, erstmal einen Prozeß abzuwarten und dann zu
zahlen, aber dafür etwa 3/4 aller Garantiefälle nicht zu bezahlen?
Oder ist das zu weit her geholt?

Übrigens:

Garantie: 2 Jahre
kein Sternchen, kein Zusatz.

Was wurde denn garantiert - das scheint der Geschäftsmann
selbst nicht zu wissen.

in den neuen imaginären AGB’s steht gar nichts mehr von Garantie
sondern nur noch folgender Satz:

Sachmängel/Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der
Ware. Ihr Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung
beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer
Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des
Kaufpreises

Ist das jetzt ein geschickter Schachzug, oder hätte man die „alten“
Kunden daraufhinweisen müssen, dass sie das Wort „Garantie“ auf den
Rechnungen durchstreichen sollen und sattdessen „Sachmängel/
Gewährleistung“ hinschreiben sollen?

Ich bin auf Eure Meinung gespannt
gruß
tina

Hi,

Kundendienst sagt: Nein, du hast keine Garantie mehr, diese
war nur
freiwillig, es gilt jetzt nur noch die gesetzliche
Gewährleistungspflicht?! Seit dem 1. 4. diesen Jahres wurden
alle
Garantien von uns auf ein halbes Jahr herunter geschraubt.
Auch die
von den Geräten, die vorher gekauft wurden …

Meine Frage? Ist das rechtens?

tja, da müßte man die Garantiebedingungen studieren. Wenn damals drin stand, daß die Garantiefrist einseitig reduziert werden kann, ist das halt so. Wenn da drin steht, daß die Garantie zwei Jahre gilt oder solange, bis die Temperatur im April erstmals über 20 Grad kommt, dann ist das halt so. Eine Garantie kann mehr oder mindere willkürlich ausgestaltet werden.

Gruß,
Christian