Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB's

Ich habe schon in (fast allen?) AGB’s, von wem auch immer, gesehen, dass dort immer ein Gerichtsstand (meist der Sitz des Unternehmens) angegeben ist.

Gilt diese Klausel auch für Privatpersonen, die die AGB’s akzeptieren? Müsste man also als Privatperson bei dem Gericht Klage gegen den Unternehmer einreichen, das für den Gerichtsbezirk zuständig ist, wie es in der Gerichtsstandsvereinbarung geregelt ist oder gelten die allg. Bestimmungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Gerichte?

Mathias

Die sachliche Zuständigkeit ist nicht, die örtliche eingeschränkt vereinbar. Gem. § 38 ZPO ist das nur möglich, wenn beide Parteien Kaufleute sind oder eine Partei ihren Wohnsitz im Ausland hat (beachte auch Abs. 3).
Eine Gerichtsstandsvereinbarung (zwischen Kaufleuten) per AGB ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber auch einer Mißbrauchskontrolle und kann daher nicht willkürlich erfolgen. Insgesamt sind daher solche AGBs nur für obige Fälle bestimmt. Meist decken sie sich aber ohnehin mit den bestehenden Gerichtsständen der ZPO und sind daher rein deklaratorisch.

Danke
Danke