wenn im Internet ein Gewinnspiel angeboten wird, muss da dann die Formulierung „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ dabei stehen? Was kann dem Anbieter passieren, wenn das fehlt? Und ist es wichtig, wo die Formulierung steht, oder ist es die Hauptsache, dass es überhaupt auf der Seite zu finden ist?
diese Formulierung „muss“ bei keinem Gewinnspiel verwendet werden. Sie bedeutet nur, dass die Gewinnverteilung nicht gerichtlich überprüft werden kann, dies ist sie aber ohnehin schon nach BGB nicht. Ein Fehlen des Zusatzes ändert also nichts, ganz abgesehen davon, dass man sich natürlich fragen muss, wie man überhaupt gegen die Gewinnverteilung üblicher Preisausschreiben so vorgehen könnte, dass man selbst zum Gewinner würde? Klassischer Fall sind 99% richtige Antworten und ein Griff in die große Trommel der richtigen Antworten.
Gruß vom Wiz
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