Anzahlung von Ware und nun Rücktrittswunsch

Von: , Frage gestellt am So, 2. Mai 2004

Hallo,

eine Freundin von mir, möchte zu Juni in eine neue Wohnung ziehen. In einem Laden hat sie sich eine Küche ausgesucht und nun festgestellt, dass sie sich in den Maßen geirrt hat. Die Küche wird nun keinesfalls passen und sie möchte gerne vom Kauf zurücktreten, hat aber bereits eine Anzahlung geleistet. Hat sie die Möglichkeit, das Geld erstattet zu bekommen? Oder eine Gutschrift zu erhalten? Sie würde sich auf jeden Fall in dem Laden etwas anderes aussuchen wollen.

Danke und Gruß, Juliane

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Anzahlung von Ware und nun Rücktrittswunsch

    Hallo,
    ich selbst hatte in einem Buchladen ein falsches Buch bestellt, gleich bezahlt und erst zu Hause gemerkt, das es doch das falsche Buch ist. Habe dann im Buchladen angerufen und angefragt, was ich nun tun könnte, Geld zurück oder was.? Die erklärten, Geld zurück gibt es nicht, aber Gutschrift. Die Verbraucherzentrale erklärte mir anschließend, das der Buchladen im Recht wäre, sie wären nicht gezwungen, das Geld zurück zu geben und eine Gutschrift wäre auch eine freiwillige Leistung. Bei Deiner Freundin handelt es sich allerdings um eine Anzahlung, nicht um die bereits bezahlte volle Kaufsumme. Ich würde erst mal im Geschäft anfragen, wie die das mit Deiner Freundin handhaben wollen - und immer den Namen des Gesprächspartners merken. ! Wenn die das Geld zurückzahlen, würde ich nicht lange zögern und das erstmal holen. Wenn die eine Gutschrift ausstellen wollen, dann ist die Frage wie lange die Gutschrift gilt, und Deine Freundin kannst sich das ja auf die neue Küche, die sie dort kaufen will, anrechnen lassen. Sollten die aber auf Abnahme der Küche bestehen, würde ich mich mal an eine Verbraucherzentrale wenden.

    • Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Anzahlung von Ware und nun Rücktrittswunsch

      oki, danke - das werde ich ihr erstmal so weitergeben!

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Anzahlung von Ware und nun Rücktrittswunsch

    Hallo Juliane,

    so einfach zurücktreten geht nicht. Viele Küchen sind Sonderanfertigungen (Größe, Farbe, Form), daher auch die Anzahlung. Hingehen und mit den Leuten reden, aber nicht fordern! Eine Anzahlung sollte eine Kaufabsicht untermauern und beide Seiten zur Einhaltung des Vertrages animieren.

    Gruß
    André

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Anzahlung von Ware und nun Rücktrittswunsch

    Hallo Juliane,

    wer einen Laden betritt und einen Kaufvertrag abschließt, hat ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn dies beim Kauf vereinbart wurde. Sonst grundsätzlich nicht.

    Wenn man das weiß, ist man gut beraten, nicht auf Rechtsstandpunkten zu pochen oder zu drohen, auch nicht mit der Verbraucherzentrale. Hier ist nur etwas zu erreichen, wenn der Händler freiwillig auf die Vertragserfüllung verzichtet.

    Küchen bestehen i. d. R. aus Elementen, die unter Anpassung der Arbeitsplatte im Raster von 60 cm frei veränderbar sind. In den meisten Programmen gibt es zusätzlich schmalere Elemente, mit denen sich Lücken füllen lassen. Zudem hat wohl jeder Küchenanbieter eine Formatkreissäge, mit der ratzfatz passende Stücke für kleinere Lücken zugeschnitten werden. Deshalb kann es gut sein, daß sich die bestellte Küche mit überschaubaren Veränderungen wider Erwarten verwenden läßt. Auch das sollte man im Hinterkopf haben, falls die Begründung "vermessen" nur ein Vorwand für den beabsichtigten Rücktritt sein sollte.

    Gruß
    Wolfgang

  4. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Anzahlung von Ware und nun Rücktrittswunsch

    Hallo!

    Also von einem Vertrag kann man grundsätzlich nicht zurücktreten. Vertrag ist Vertrag.

    Im konkreten Fall hilft daher nur Verhandeln mit dem Vertragspartner und eine einvernehmliche Lösung des Problems.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Ergänzung

      Hallo!

      Etwas anderes ist es natürlich, wenn sie sich deswegen in den Maßen geirrt hat, weil sie falsch beraten wurde. Ich bin jetzt nicht davon ausgegangen, dass das der Fall ist.

      Gruß
      Tom

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re: Ergänzung

        huhu tom, ich hab ihr alles erstmal so weitergegeben was hier gesagt wurde. sie fährt da heute hin - ich vermute mal, dass auch alles davon abhängt, ob die schon mit der Anfertigung begonnen haben oder nicht.
        gruß, juliane [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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