man stelle sich bitte mal vor, daß jemand 5 identische spam-faxe in 7 tagen bekommt, und der versender eine firma in deutschland (mit absenderkennung) ist.
darüber hinaus hätte der empfänger nach dem 2. fax per rückfax erklärt, daß er dies als unerwünschtes fax-spamming betrachtet und die umgehende unterlassung fordert.
darüber hinaus hätte der empfänger nach dem 4. fax telefonisch (auf anfrage mit nennung seiner faxnummer) erklärt, daß er bereits nach dem 2. fax schriftlich die umgehende unterlassung gefordert hatte.
darüber hinaus hätte der empfänger dann doch noch das 5. fax erhalten.
wo könnte der geplagte empfänger am einfachsten und effektivsten beschwerde einlegen?
Hallo, Pit,
schwierig bis unmöglich, wo sich selbst das OLG Köln auf die Seite der Spammer stellt http://www.heise.de/newsticker/meldung/47015
Einzige Möglichkeit zu verhindern, dass ein Spammer Dein Faxpapier verbrät ist ein Softfax (Faxempfang auf dem Rechner). Dann kann man den Spam gleich in die Tonne kloppen bzw. dahin befördern wo alle guten Daten eines Tages landen.
Ansonsten gilt bei jeglichem Spam - egal ob bei Fax, e-Mail oder gelber Post: Wegschmeißen und keinesfalls antworten. Eine Antwort gilt als Verifizierung einer Adresse und die Preise für „verifizierte Adressen“ sind ungleich höher als für andere, daher werden diese Adressen dann besonders gern weiterverkauft.
Grüße
Eckard.
IMHO behandelte der Subthread zwar nur einen winzigen Teilaspekt des Problems (Beweisbarkeit) und fußte auf einem Missverständnis, destruktiv war er deswegen aber nicht. Den Kommentar „Kindergarten“ würde ich aber guten Gewissens so bezeichnen.
Sorry hab ich nicht bemerkt ist aber genau so man kann jeden
Senderkennung angeben.
Als Senderkennung kannst Du auch „0211-Hanswurst“ oder „Kartoffeln 4 2“ eintragen. Eine Fälschung der übertragenen Rufnummer ist aber kaum möglich. Da die allerdings bei solchen Komikern sowieso meist unterdrückt wird…
(wie immer hypothetisch in dieser rubrik: man stelle sich vor, …
auf den faxen steht mein empfängername, meine adresse, deren firmenname, deren adresse (in hamburg), sowie deren telefon- und faxnummer.
desweiteren habe ich mit der firma telefoniert (und somit die nummer verifiziert), meine faxnummer fernmündlich wiederholt, und man hatte sich entschuldigt und versichert, daß meine faxnummer aus dem pool gelöscht werden würde.
es geht also nicht um nummern, ip’s oder mailaddys fälschen. die sind einfach nur unfähig oder zu dreist, eine mailingaktion in den rechtlichen bahnen ablaufen zu lassen - und ich will mich wehren.
und nun möchte ich wissen, ob wettbewerbszentrale, verbraucherzentrale, rechtsanwalt, polizei, ihk, men in black, oder gibt es eine stelle, die genau für alle arten von spam zuständig ist?
die Rechtsprechung ist momentan noch uneinheitlich, aber ein Unterlassungsanspruch nach UWG, wenn die Unternehmen in Wettbewerb stehen oder aus Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb könnte gegeben sein. Da insbesondere mehrfach (hoffentlich dokumentiert) die Einstellung der Zusendung verlangt worden ist, würde ich zum Anwalt gehen und dem Laden eine strafbewährte Unterlassungserklärung abverlangen. Sollte diese nicht abgegeben werden, folgt Klage im Wege Einstlweiligen Rechtsschutzes.
Streitwert sollte man nicht zu hoch aber auch nicht zu niedrig ansetzen (wer verliert zahlt, und das könntest theoretisch ja auch du sein). Im UWG ist der Höchststreitwert für sollte Dinge EUR 25.000,–.
Gruß vom Wiz
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Hi Übertragene Rufnummer meinst Du sicherlich die der
Nummernübertragung die kann man abschalten gemeint ist die
Senderkennung.
Die zu faälschen ist einfach
Ich habe nichts anderes behauptet oder geschrieben.
a) übertragene Rufnummer: Keine Fälschung möglich, aber abschaltbar.
b) Absenderkennung: Kann beliebig geändert werden, z.b. auf die genannten Begriffe.
Und damit bezog ich mich auf Deine Antwort auf die Bemerkung von Stuffi:
„Das Fälschen von Telefonnummern ist aber schwierig bis unmöglich.“
Deine Antwort:
„Sorry hab ich nicht bemerkt ist aber genau so man kann jeden Senderkennung angeben.“