Re: Scheidungskosten / Unterhalt
Moin,
angenommen eine Person will sich nach 4,5 Jahren scheiden
lassen, wie wären hier dann die
1) Unterhaltszahlungen der Person welche das Geld
verdient?
Die Partnerschaft ist Kinderlos.
Die Frau ist noch Studentin, bis Ende des Jahres.
Prinzipiell muß unterschieden werden zwischen Trennungszeit (hier gilt in der Regel, dass Unterhalt gezahlt werden muss, eheliches Solidaritätsprinzip) und der Zeit nach der Scheidung (dann ist jeder für sich selbst verantwortlich, also auch für sein Einkommen). Es kann aber durchaus sein, dass ein Gericht der Frau noch eine Zeit Unterhalt zugesteht, trotz der "kurzen" Ehedauer (darüber sind sich die Gerichte nämlich selten einig, was eine kurze Dauer ist), weil einer der 7 Unterhaltstatbestände erfüllt ist. Um mehr zu sagen, müsste ich den Einzelfall kennen.
2)Sind die Zahlungsverpflichtungen in einem %Satz
ausdrückbar?
Entgegen landläufiger Meinung hat die Düsseldorfer Tabelle keine Rechtskraft. Es ist vieles mögluh, wenn man gemeinsam darüber verhandelt.
3) Was würde überhaupt eine Scheidung kosten wenn
sich beide einig wären? Kann man das allgemein sagen?
Unterschieden werden muß zw. Anwalts- und Gerichtskosten. Beides richtet sich nach dem sog. Streitwert, der bei einer Scheidung 3 Monatsgehälter beträgt. Hinzu kommen Folgesachen, sofern sie geregelt werden sollen/müssen.
Unter 2000 Euro wird das sicher nichts, und dann ist es echt billig.
Sonnige Grüsse,
Gabi
Danke und lieben Gruß
bagus-bonsai