Scheidungskosten / Unterhalt

Von: , Frage gestellt am Di, 4. Mai 2004

Hallo Freunde,

angenommen eine Person will sich nach 4,5 Jahren scheiden lassen, wie wären hier dann die
1) Unterhaltszahlungen der Person welche das Geld
verdient?
Die Partnerschaft ist Kinderlos.
Die Frau ist noch Studentin, bis Ende des Jahres.

2)Sind die Zahlungsverpflichtungen in einem %Satz
ausdrückbar?

3) Was würde überhaupt eine Scheidung kosten wenn
sich beide einig wären? Kann man das allgemein sagen?

Danke und lieben Gruß
bagus-bonsai

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Scheidungskosten / Unterhalt

    Hallo bagus-bonsai Hallo Freunde,

    angenommen eine Person will sich nach 4,5 Jahren scheiden
    lassen, wie wären hier dann die
    1) Unterhaltszahlungen der Person welche das Geld
    verdient?
    Die Partnerschaft ist Kinderlos.
    Die Frau ist noch Studentin, bis Ende des Jahres.

    2)Sind die Zahlungsverpflichtungen in einem %Satz
    ausdrückbar?
    Bei Google, Düsseldorfer Tabelle eingeben und lesen !
    3) Was würde überhaupt eine Scheidung kosten wenn
    sich beide einig wären? Kann man das allgemein sagen?

    Bei Google, Scheidungskosten eingeben und lesen !

    Viel Spaß dabei
    Gruß Iwan

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Scheidungskosten / Unterhalt

    Moin, angenommen eine Person will sich nach 4,5 Jahren scheiden
    lassen, wie wären hier dann die
    1) Unterhaltszahlungen der Person welche das Geld
    verdient?
    Die Partnerschaft ist Kinderlos.
    Die Frau ist noch Studentin, bis Ende des Jahres.
    Prinzipiell muß unterschieden werden zwischen Trennungszeit (hier gilt in der Regel, dass Unterhalt gezahlt werden muss, eheliches Solidaritätsprinzip) und der Zeit nach der Scheidung (dann ist jeder für sich selbst verantwortlich, also auch für sein Einkommen). Es kann aber durchaus sein, dass ein Gericht der Frau noch eine Zeit Unterhalt zugesteht, trotz der "kurzen" Ehedauer (darüber sind sich die Gerichte nämlich selten einig, was eine kurze Dauer ist), weil einer der 7 Unterhaltstatbestände erfüllt ist. Um mehr zu sagen, müsste ich den Einzelfall kennen.
    2)Sind die Zahlungsverpflichtungen in einem %Satz
    ausdrückbar?
    Entgegen landläufiger Meinung hat die Düsseldorfer Tabelle keine Rechtskraft. Es ist vieles mögluh, wenn man gemeinsam darüber verhandelt. 3) Was würde überhaupt eine Scheidung kosten wenn
    sich beide einig wären? Kann man das allgemein sagen?
    Unterschieden werden muß zw. Anwalts- und Gerichtskosten. Beides richtet sich nach dem sog. Streitwert, der bei einer Scheidung 3 Monatsgehälter beträgt. Hinzu kommen Folgesachen, sofern sie geregelt werden sollen/müssen.

    Unter 2000 Euro wird das sicher nichts, und dann ist es echt billig.

    Sonnige Grüsse,
    Gabi
    Danke und lieben Gruß
    bagus-bonsai

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Scheidungskosten / Unterhalt

      hallo,
      erstmal danke das ihr da seit....

      1)dürfte man bei einem trennungsjahr in seine wohnung ein anderes schloß einbauen damit der andere nicht in die wohnung könnte zum schnüffeln?
      oder müßte diese zu jeder zeit auch der getrennt lebenden person weiterhin zur verfügung stehen?

      2)ab wann würde sich die steuerklasse ändern wenn man getrennt leben würde?

      also danke schööööön
      liebe grüße

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