Hallo Christian,
in der Juristerei einen Absolutheitsanspruch herleiten zu
wollen, ist in den meisten Fällen ein zweifelhaftes
Unterfangen.
Das hatte ich mitnichten vor. Recht hast Du allerdings, dass es so
rüberkommt. Ich arbeite dran.
Was ich aber meine ist, die Rechtslage ist doch ziemlich eindeutig.
Denn selbst wenn man auf konkludentes Handeln abstellt, der innere
(subjektive) Tatbestand einer mangelfreien WE besteht aus dem
Handlungswillen, dem Erklärungswillen oder -bewußtsein und dem
Geschäftswillen.
Nun sind 12jährige keine Unschuldsengel, aber ich denke, dass ihr
sowohl Geschäfts- als auch Erklärungswille fehlten. Denn sie dürfte
das kaum durchschaut haben, was das rechtlich bedeutet.
Im Ergebnis ändert sich also nichts daran, dass eine Zahlungspflicht
der Eltern nicht besteht.
Ich stimme auch Deinem Einwand „andererseits kann es nicht sein, daß
Karawanen von Kindern zukünftig kostenlos die Nahverkehrsmittel
bevölkern“ zu, halte das aber für Wertungsgesichtspunkte die vor
allem im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommen sollten. Denn es
geht doch um diesen Einzelfall, oder?
Ob man nun der Meinung ist, die Eltern sollten zahlen, weil sie es
versäumt haben rechtzeitig eine neue Karte zu besorgen oder sich auf
den Standpunkt stellt, das müsse man aufgrund der Rechtslage und der
Erstmaligkeit des Vorfalls nicht, sei jedem selbst überlassen.
Darüberhinaus dürfte es (theoretisch) nicht so sein, dass die
Gerichte trotz der insoweit eindeutigen Rechtslage der realen, von
Dir angesprochenen Gefahr einen Riegel vorschieben, indem sie bereits
bei einmaligem Vorkommen eine Zahlungspflicht verhängen. Denn das ist
Sache des Gesetzgebers, eine solche Entscheidung festzuschreiben.
Gruß - Jaschiii