Lastschrift

Hallo,

ist eine Bank verpflichtet, eine abgebuchte Lastschrift wieder gutzuschreiben, wenn der Kunde Widerspruch gegen die Abbuchung erhebt? Wo steht das (verbindlich) geschrieben?

Ich war bisher der Überzeugung, dass man das Geld 6 Wochen lang zurückbuchen lassen könne, aber laut Auskunft einer Bank sei sowas grundsätzlich nicht möglich.

Das heißt für mich dann jedoch auch, dass z. B. auch tausende Euros unberechtigt eingezogen werden könnten und man selbst wäre machtlos.

Wie sieht es im Speziellen aus, wenn eine Einzugsermächtigung am 1. eines Monats per Email widerrufen wurde (man möchte zukünftig lieber per Überweisung bezahlen) und trotzdem wird fünf Tage später abgebucht?

Danke für eure Hilfe.

Timid

Hi Timid

ist eine Bank verpflichtet, eine abgebuchte Lastschrift wieder
gutzuschreiben, wenn der Kunde Widerspruch gegen die Abbuchung
erhebt? Wo steht das (verbindlich) geschrieben?

Vielleicht hilft Dir die FAQ:843 fürs erste weiter.

Ich war bisher der Überzeugung, dass man das Geld 6 Wochen
lang zurückbuchen lassen könne, aber laut Auskunft einer Bank
sei sowas grundsätzlich nicht möglich.

Kann man auch, zumindestens bei einer Einzugsermächtigung.

Gruß
Edith

Hallo,

Ich war bisher der Überzeugung, dass man das Geld 6 Wochen
lang zurückbuchen lassen könne, aber laut Auskunft einer Bank
sei sowas grundsätzlich nicht möglich.

ergänzend zur vorherigen Antwort möchte ich mal fragen, was das für eine Lastschrift war. Evtl. eine Kreditkartenabrechnung? Die können in der Tat nicht zurückgebucht werden(siehe Kreditkartenvertrag). Bei Reklamationen muß man sich an die Kartengesellschaft wenden, die Bank hat damit nichts zu tun.

Wie sieht es im Speziellen aus, wenn eine Einzugsermächtigung
am 1. eines Monats per Email widerrufen wurde (man möchte
zukünftig lieber per Überweisung bezahlen) und trotzdem wird
fünf Tage später abgebucht?

Da sieht es so aus, daß Du viel zu kurzfristig dran warst. Als Du die email losgeschickt hast, war die Lastschrift schon auf ihrem Weg. Für Änderungen der Zahlungsweise sollte man schon mindestens 14 Tage einplanen, eher einen Monat. Im übrigen gibt es keinenvernünftigen Grund, von Lastschrift- auf Überweisungsverfahren umzustellen, gerade weil man Lastschriften zurückgeben kann. Zugegebenermaßen sollte man dann hin und wieder einen Blick auf seine Kontoauszüge werfen. Wer das nicht tut, gehört allerdings eh verdroschen.

Gruß,
Christian

Danke für eure Hilfe.

Timid

Hallo little Panda

*schäm* Ich hab stundenlang Google gefüttert (musste dann auch erstmal überlegen, welche Art von Lastschrift das denn nun ist usw.), aber auf die FAQ bin ich nicht gekommen :smile:

Also danke für deinen Hinweis.

Es handelt sich um eine Einzugsermächtigung. Aber wieso bekomme ich dann die Aussage der Bank, dass ein Widerspruch grundsätzlich nicht möglich sei? Und vor allem was kann ich tun, wenn die Bank den Widerspruch nicht akzeptiert?

Timid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Christian,

Hallo,

Ich war bisher der Überzeugung, dass man das Geld 6 Wochen
lang zurückbuchen lassen könne, aber laut Auskunft einer Bank
sei sowas grundsätzlich nicht möglich.

ergänzend zur vorherigen Antwort möchte ich mal fragen, was
das für eine Lastschrift war. Evtl. eine
Kreditkartenabrechnung? Die können in der Tat nicht
zurückgebucht werden(siehe Kreditkartenvertrag). Bei
Reklamationen muß man sich an die Kartengesellschaft wenden,
die Bank hat damit nichts zu tun.

Es war eine normale Einzugsermächtigung.

Wie sieht es im Speziellen aus, wenn eine Einzugsermächtigung
am 1. eines Monats per Email widerrufen wurde (man möchte
zukünftig lieber per Überweisung bezahlen) und trotzdem wird
fünf Tage später abgebucht?

Da sieht es so aus, daß Du viel zu kurzfristig dran warst. Als
Du die email losgeschickt hast, war die Lastschrift schon auf
ihrem Weg. Für Änderungen der Zahlungsweise sollte man schon
mindestens 14 Tage einplanen, eher einen Monat. Im übrigen
gibt es keinenvernünftigen Grund, von Lastschrift- auf
Überweisungsverfahren umzustellen, gerade weil man
Lastschriften zurückgeben kann. Zugegebenermaßen sollte man
dann hin und wieder einen Blick auf seine Kontoauszüge werfen.
Wer das nicht tut, gehört allerdings eh verdroschen.

Gruß,
Christian

Das war eine sehr kurzfristige Entscheidung. Vorausgegangen sind dem einige Fehlbuchungen und ein langer Streit um die Verrechnung des „irrtümlich“ zu viel abgebuchten Geldes. Da ich auch nicht Geld wie Heu habe und keine Lust mehr habe, immer mehr Guthaben bei dieser Firma anzuhäufen (das ich auf meinem Konto viel besser gebrauchen kann) weil die einfach trotzdem munter abbuchen ohne das Guthaben zu berücksichtigen hab ich denen dann eben die Einzugsermächtigung entzogen. Das haben sie mir auch mit einem Brief bestätigt, allerdings ist der vom gleichen Tag wie die Abbuchung… :smile:

Aber ich muss dir ganz ehrlich sagen: Wenn ich die Aussage von der Bank bekomme, dass ein Widerspruch gegen eine Lastschrift grundsätlich nicht möglich ist tendiere ich noch mehr zur Standartüberweisung als ich das ohnehin schon tue.

Ich seh es nämlich nicht „Ich braucht mich um nix mehr kümmern“ sondern eher „Ich muss 1/2 Stunde investieren um die Lastschriften von einer Woche mit den Beträgen zu kontrollieren aber nur 10 Minuten für 10 Überweisungen…“

Danke für die Hilfe.

Timid

Zusammenfassung
Hi,

also ich vermute, die Aussage der Bank bezog sich darauf, dass man in der Tat nicht alle Lastschriften wegen Widerspruchs zurückgehen lassen kann. Pauschal gesagt geht das nicht bei Umsätzen (z.B. Geschäfte, Geldautomaten), wo Du Deine ec-Karte vorlegst und eine PIN eingibst. (POS/POZ-System). Wenn Du Deine ec-Karte vorlegst, aber keine PIN eingibst, ist das das ELV-System, dort könntest Du die Lastschrift zurückgehen lassen.

Aber in den meisten Fällen wird ja keine Karte vorgelegt, Du schreibst nur Deine Kontoverbindung in ein Formular „Einzugsermächtigung“. In diesen Fällen kannst Du IMMER (innerhalb der 6-Wochen-Frist) die Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgehen lassen.

Aufgrund des ersten Absatzes (und der Tatsache, dass es noch ein Verfahren gibt, was sich Abbuchungsauftragsverfahren nennt und nur bei Firmen vorkommt) sagt die Bank, richtigerweise, dass man nicht pauschal alle Lastschriften zurückgeben kann. Sie könnte Dir aber bestätigen, dass man alle Lastschriften aus Einzugsermächtigungen zurückgeben kann, das ist nämlich so.

Da gibt es kein „Gesetz“, sondern ein Abkommen der Banken, das sogenannte Lastschriftabkommen. (Es gibt auch z.B. Scheckabkommen und Überweisungsabkommen). Im Lastschriftabkommen ist festgelegt, dass die erste Inkassostelle (also die Bank des Zahlungsempfängers) die Lastschrift zurücknehmen MUSS. Sie darf auch diese Lastschrift nicht wieder in Umlauf bringen. Die Verpflichtung Deiner Bank, diesen Rückgabewunsch entgegenzunehmen und weiterzuleiten, kann man aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag herleiten, den ihr habt.

Also : In der Tat kann man nicht alle Lastschriften zurückgeben. Man kann aber alle zurückgeben, die aufgrund einer Einzugsermächtigung entstanden sind. Wenn Deine Bank das abstreitet, würden mich die Gründe interessieren. Wenn die sogar eine Wiedergutschrift verweigern, obwohl die Rahmendaten erfüllt sind (innerhalb Sechswochenfrist, kein POS/POZ) wäre das ein Fall für den Ombudsmann. Zumindestens sollten sie Dir erklären, warum sie das nicht tun. Mit dieser Erklärung kannst Du Dich ja mal wieder melden. Ich habe selten etwas zum Lachen, vielleicht könnte mich das aufheitern…

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi,

Es war eine normale Einzugsermächtigung.

wenn dem so ist, dann war die Aussage der Bank falsch.

hab ich denen dann eben die Einzugsermächtigung entzogen. Das
haben sie mir auch mit einem Brief bestätigt, allerdings ist
der vom gleichen Tag wie die Abbuchung… :smile:

Tja, wie gesagt: Da war die Lastschrift schon angeleiert.

Aber ich muss dir ganz ehrlich sagen: Wenn ich die Aussage von
der Bank bekomme, dass ein Widerspruch gegen eine Lastschrift
grundsätlich nicht möglich ist tendiere ich noch mehr zur
Standartüberweisung als ich das ohnehin schon tue.

Tja, Deine Entscheidung. Ich als Bankmensch stelle alles auf Lastschrift um, was nur geht. Effizienter gehts nimmer.

Ich seh es nämlich nicht „Ich braucht mich um nix mehr
kümmern“ sondern eher „Ich muss 1/2 Stunde investieren um die
Lastschriften von einer Woche mit den Beträgen zu
kontrollieren aber nur 10 Minuten für 10 Überweisungen…“

a) brauche ich für zehn Überweisungen länger als zehn Minuten, zumindest wenn ich die Kontodaten mindestens einmal kontrolliere, was man schon machen sollte und b) brauche ich gewiss keine 30 Minuten, um meine Kontoauszüge zu kontrollieren. Was mache ich da anders?

Gruß,
Christian

Hi Timid

*schäm* Ich hab stundenlang Google gefüttert (musste dann auch
erstmal überlegen, welche Art von Lastschrift das denn nun ist
usw.), aber auf die FAQ bin ich nicht gekommen :smile:

Daran kannst Du mal wieder sehen, daß das Gute oft ziemlich nahe liegt *g*

Also danke für deinen Hinweis.

Aber bitte, gerne geschehen :smile:
Ich war mir nicht ganz sicher, ob Dir ein Link zur allgemein abgefaßten FAQ überhaupt weiterhilft.

Es handelt sich um eine Einzugsermächtigung. Aber wieso
bekomme ich dann die Aussage der Bank, dass ein Widerspruch
grundsätzlich nicht möglich sei?

Diese Frage kann Dir wohl nur Deine Bank beantworten. Auch wenn Deine Kündigung der EE kurzfristig war, müßtest Du die Möglichkeit haben die Lastschrift durch die Bank zurückgehen zu lassen.

Und vor allem was kann ich
tun, wenn die Bank den Widerspruch nicht akzeptiert?

Da kann ich Dir leider nicht helfen. Mir ist noch nicht mal klar, warum sich Deine Bank dagegen sperrt.

Gruß
Edith

Hallo nochmal alle zusammen,

also nachdem ich nun hier in meiner Annahme bestätigt wurde, dass die Aussage der Bank falsch ist war ich gestern nochmal da.

Mein Sachbearbeiter war (leider :wink: nicht da. Aber die Vertretung hat den Widerspruch ohne wenn und aber akzeptiert :smile:

Und wieder wurde ich darin bestätigt, dass mein Sachbearbeiter einfach inkompetent ist…

Ich danke euch allen.

Liebe Grüße
Timid