Hallo,
von einem Bekannten habe ich folgenden Fall mitbekommen, der mich nun beschäftigt.
Mein Freund arbeitet seid 6 Jahren in einem kleinen Unternehmen. Der Chef dort hat soviel Kohle aus dem Laden gezogen das er nun seid längerem die Gehälter unregelmäßig zahlt. Da mein Freund im Büro sitzt hat er nun mitbekommen, das auch Mieten, Leasingraten, Kommunikationskosten etc schon längere Zeit nicht mehr abgegolten wurden. Eine Insolvenz scheint / ist nicht mehr auszuschliessen.
Nun soll mein Freund seine eigene Kündigung formulieren *)
( vom Chef aus ), weil der Chef im schon zugetragen hat ihn nicht länger bezahlen zu können, Chef will ihm aber kündigen, damit er keine Sperrung bekommt. Mein Freund möchte aber nicht einfach so ins Arbeitslosenverhältnis, sondern wenigstens eine Abfindung kassieren oder etwas, was im über die Runden hilft, bis er einen neuen Job hat oder sich selbstständig macht. Eine Abfindung hat er beim Chef bereits angefragt und als Antwort bekommen: Kann ich nicht bezahlen.
Alternativ hat der Chef angeboten eine Abfindung „in Raten“ zu zahlen. Das heisst in den kommenden Monaten immer einen gewissen Betrag. Mein Bekannter denkt aber, wenn er die Mieten und Leasings schon nicht bezahlt, dann wird er auch sich nicht an diese Absprache halten, vor allem weil die rechtliche Grundlage fehlt.
Wir haben über diesen Fall schon Stunden disskutiert. Nun frage ich mal Euch, denn die Zeit drängt langsam, da sein Chef die Kündigung in 3 Tagen haben will.
*)Also er soll seine eigene Kündigung lediglich schreiben, aber der Chef kündigt ihm. Er soll es nur schreiben !!! Für den Chef, da der immer unterwegs ist und es keine Sekretärin gibt. Nur schreiben. Nicht selbst kündigen!!!
Vielen Dank für Eure Antworten
Hallo Alpha,
also soooo kompliziert finde ich den Fall gar nicht. *g
Mal zum ersten, ein Kündigungsschreiben könnte in etwa so aussehen:
Kündigung unseres Arbeitsvertrages
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich Ihnen das seit dem 30.6.1992 bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. Mai 2001. Sollte die Kündigungsfrist wider Erwarten nicht gewahrt sein, gilt die Kündigung zum nächstzulässigen Termin.
Die Kündigung ist aus betriebsbedingten Gründen notwendig. Unsere Firma ist in den letzten 14 Monaten von einem erheblichen Auftragsrückgang betroffen. Das gilt vor allem für die Produktionsabteilung, in der Sie tätig sind. Hier ist ein Auftragsrückgang von mehr als 60 % im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres festzustellen. Dadurch hat sich der Mitarbeiterbedarf verringert. Da wir keine Möglichkeit haben, Sie an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, blieb uns nur die Kündigung.
Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört. Seine Stellungnahme erhalten Sie mit diesem Schreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
Zum zweiten, Thema Abfindung:
Wie du schon gesagt hattest, wenn der Alte eh Pleite ist wird da auch nicht viel zu holen sein. Sein Angebot für die Abfindung in Raten zielt mit Sicherheit auf eine bevorstehende Insolvenz und dann kann sich dein Kumpel bei den Gläubigern hinten anstellen.
Aus meiner sicht sollte dein Kumpel froh sein wenn er sein letztes Gehalt noch sieht. (Ich red da aus Erfahrung).
Ansonsten wäre es wichtig eine eventuelle Abfindung und eventuell noch auszubezahlenden Urlaub und sonstiges in einem Abwicklungsvertrag festzuhalten. Denn normalerweise hat man keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Wenn sich aber der AG auf einen SCHRIFTLICHEN Abwicklungsvertrag einlässt hat man zu mindestens eine Rechtliche Grundlage für die Zahlung geschaffen.
Als Faustregel gilt bei der Berechnung von Abfindungen
„Jahre der Betriebszugehörigkeit * Monatsbrutto * 0,5 (bis 2) = Abfindung.
Aber wie gesagt, das heißt im Zweifelsfall hinten anstellen und dann event. leer auszugehen.
Viel Glück.
Ronny
Hallo!
nach Deiner Schilderung wird gegen eine betriebsbedingte Kündigung nichts auszurichten sein.
Mit dem Angebot einer Abfindungszahlung erkauft sich mancher Betrieb seine Ruhe, wenn es um Kündigungen geht, ohne z. B. die Auswahl der Gekündigten nach sozialen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Abfindung.
Gruß
Wolfgang
Hallo
Dieses Kündigungsschreiben:
Sehr geehrter Herr Muster,
hiermit kündige ich Ihnen das seit dem 30.6.1992 bestehende
Arbeitsverhältnis fristgemäß zum 31. Mai 2001. Sollte die
Kündigungsfrist wider Erwarten nicht gewahrt sein, gilt die
Kündigung zum nächstzulässigen Termin.
Die Kündigung ist aus betriebsbedingten Gründen notwendig.
Unsere Firma ist in den letzten 14 Monaten von einem
erheblichen Auftragsrückgang betroffen. Das gilt vor allem für
die Produktionsabteilung, in der Sie tätig sind. Hier ist ein
Auftragsrückgang von mehr als 60 % im Vergleich zum selben
Zeitraum des Vorjahres festzustellen. Dadurch hat sich der
Mitarbeiterbedarf verringert. Da wir keine Möglichkeit haben,
Sie an einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen, blieb uns nur
die Kündigung.
Als AG kündigt man (soweit keine vertraglichen Vereinbarungen dem entgegenstehen) am Besten immer möglichst kurz:
Sehr geehrter Herr XY
Mit diesem Schreiben kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxxx.
Mit freundlichen Grüßen,
AG
In Deinem Beispiel ist der Zusatz mit den betriebsbedingten Gründen nichts anderes als eine Steilvorlage, die man dem AN für eine Küschutzklage bietet! Wenn überhaupt reicht es aus, lediglich die Begründung „betriebsbedingt“ hinzuzufügen. Die betriebsbedingten Gründe auch noch ausführlich zu erläutern ist schon fast ein Schrei nach einer Küschutzklage.
Das:
Der Betriebsrat wurde vor Ausspruch der Kündigung
ordnungsgemäß angehört. Seine Stellungnahme erhalten Sie mit
diesem Schreiben.
… ist (soweit BR vorhanden) natürlich gut.
Gruß,
LeoLo
Mögliche Lösung ???
Die Kündigung lautet nach dem befragen des RA´s nun so:
Sehr geerhter Herr XXXX,
wir bedauern Ihnen mitzuteilen, dass wir hiermit das Arbeitsverhältnis fristgemäß aus betriebsbedingten Gründen zum ******* kündigen.
Sie haben Anspruch auf Zahlung einer Abfindung ind er gesetzlichen Höhe gemäß §1a KSchG, wenn Sie gegen diese Kündigung keine fristgerechte Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
bla bla bla…
Klage ? Warum ?? Weil Bekannter als längstes dort arbeitet und er auf Wiedereinstellung klagen könnte, da zunächst die anderen gekündigt werden müssten. ( Bekannter hat Kinder und Fam. und ist mit Abstand am längsten dort beschäfftigt )
Hallo
Warum sollte der AG das unterschreiben? Wenn er doch kein Geld für eine Abfindung aufbringen kann? Will der Freund da eigentlich jetzt raus oder nicht? Warum weigerst Du dich eigentlich strikt, die Betriebsgröße anzugeben?
Gruß,
LeoLo
Hallo Leolo
Hatte die Betriebsgrösse doch schonmal in einer antwort angegeben. Irgendwie ist die antwort aber gecancelt worden *komisch*
Also 3 Mitarbeiter arbeiten in dem Unternehmen.
Warum der AG das unterschreiben sollte ? Weil er einer Klage auf Wiedereinstellung entgehen will ? ( Diese hätte nämlich grosse Aussicht auf Erfolg )
Frage: Warum sollte er es nicht unterzeichnen, da er doch eh von sich aus angeboten hatte, die Abfindung in Raten zu zahlen… ?
So müsste der Bekannte auf das Wort des AG vertrauen, das er das Geld noch bekommt… wenn der AG aber unterzeichnet, müsste sich der AG auf das Wort des AN vertrauen.
Ich hab hier ja auch nur die wichtigsten Details geschrieben. Da gehört ja noch mehr dazu ( Ausstehende Überstunden, Ausstehender Urlaub; spesenabrechnungen etc )
Noch interessanter ist, das der AG angeboten hat, ihn im nachhinein immer mal für ein paar Stunden ( so wie es das AA erlaubt ) zu beschäftigen …
Ich bin selbstständig und ich finde diesen Fall echt interessant. Ich weiss schon warum ich lieber alles alleine mache als jemanden einzustellen. Da sitze ich auch lieber am WE noch an der Arbeit *grins*
Auf der einen Seite verstehe ich meinen Bekannten, auf der anderen Seite den AG, der ihn schnell loswerden will, da er am meisten verdient und alles möglichst ohne Konflikt.
Gruß
Alpha
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Bretterstraße…
Hi!
…auch Holzweg genannt…
Also 3 Mitarbeiter arbeiten in dem Unternehmen.
Warum der AG das unterschreiben sollte ? Weil er einer Klage
auf Wiedereinstellung entgehen will ? ( Diese hätte nämlich
grosse Aussicht auf Erfolg )
Sie hätte bei dieser Betriebsgröße mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit großen Erfolg, abgewiesen zu werden!
Das KSchG greift erst bei einer Mitarbeiterzahl von mindestens 5 Vollzeitbeschäftigten!!!
Frage: Warum sollte er es nicht unterzeichnen, da er doch eh
von sich aus angeboten hatte, die Abfindung in Raten zu
zahlen… ?
Sagtest Du nicht, er hätte finanzielle Probleme? Bei einer bevorstehenden Insolvenz verliert er ja nicht allzuviel, wenn er ein Zahlungsversprechen mehr oder webniger nicht einhält!
So müsste der Bekannte auf das Wort des AG vertrauen, das er
das Geld noch bekommt… wenn der AG aber unterzeichnet,
müsste sich der AG auf das Wort des AN vertrauen.
Wie gesagt: KSchG greift hier nicht!
Gruß
Guido
Hallo
Also 3 Mitarbeiter arbeiten in dem Unternehmen.
Warum der AG das unterschreiben sollte ? Weil er einer Klage
auf Wiedereinstellung entgehen will ? ( Diese hätte nämlich
grosse Aussicht auf Erfolg )
Warum hätte die denn eine solche Erfolgsaussicht?
Gruß,
LeoLo