Liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
ich hoffe, das Posting ist richtig, denn andererseits betrifft es auch die Rubrik „Ämter und Behörden“.
Es ist soweit, die kleine Werbeagentur (1 Chef, 2 Angestellte), in der ich beschäftigt bin, steht aufgrund hoher Steuernachzahlungen und hoher ausstehenden Forderungen vor dem Aus.
Ich bin hier in erster Linie für Buchhaltung, Kontakt und Projektmanagement eingestellt worden, mein Arbeitstitel lautet offiziell „Kontakterin/DTP-Assistenz“.
Mein Chef wird mir die betriebsbedingte Kündigung aussprechen müssen, da mein Gehalt nicht mehr finanzierbar ist, zumal ich seit ca. 2 Monaten nur höchstens jeden Tag ca. 2-3 Stunden mit dem kaufmännischen Aufgabengebiet beschäftigt bin und einfache Zuarbeiten in Graphik derzeit nicht anfallen.
Um die anspruchsvolle Joblage zu bewältigen, muss er Fremdleistungen bei anderen Graphikern einkaufen.
Da wir uns alle miteinander sehr gut verstehen und das Arbeitsklima absolut stimmt, überlegen wir uns eine gemeinsame Lösung. Einerseits braucht er mein Know-how im Kontakt und in der Jobabwicklung, andererseits bräuchte er noch einen weiteren, festangestellten Graphiker, der ihn tatkräftigt unterstützt, den man aber im monatlichen Budget nicht unterbringen kann.
Jetzt zu meinen Fragen:
Wie stehen die Chancen, durch eine betriebsbedingte Kündigung eine Weiterbildung/Umschulung in Richtung Graphik beim Arbeitsamt zu bekommen?
Wie wirkt sich die betriebsbedingte Kündigung auf meinen Arbeitgeber aus? Eine innerbetriebliche Einarbeitung in Graphik habe ich genossen, habe auch die nötigen Taltente, in dieser „Nischen“-Agentur zu arbeiten, aber eine kostspielige Fortbildung an einer Schule, dessen Kosten mein AG trägt, ist leider nicht drin.
Mein Chef würde mich sofort wieder einstellen, wenn ich sozusagen durch eine graphische Ausbildung die „eierlegende Wollmilchsau“ werde und ihn in beide Richtungen untersützen könnte.
Über baldige Anregungen, „Rechtsbeistand“ und Tips und Tricks würden wir uns alle drei sehr freuen!
Gruss Angela