Hallo liebe Experten,
mal ne kurze Frage. Angenommen ein Angestellter bekommt ein Festehalt von 2600 Euronen im Monat. Im Arbeitsvertrag ist eine 40 Stundenwoche festgeschrieben.
Beim ausscheiden aus der Firma im laufendem Jahr hat er Anspruch seinen noch ausstehenden Urlaub ausbezahlt zu bekommen.
Er hat laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub im Jahr. Wie würde sich die Summe errechnen die ihm dann zusteht?
Es geht hier um 5 Tage „Resturlaub“
Meine Idee war: 2600€ / 20 Arbeitstage * 5 Tage Urlaub.
Ist das so richtig, insbesondere ja nicht jeder Monat 20 Arbeitstage hat.
Danke Ronny
Durchschnitt der letzten drei Monate
Hi!
Genauer: 13 Wochen!
Im Bundesurlaubsgesetz steht zur Berechnung des Urlaubsentgelts:
BUrlG § 11
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
Du müsstest also das Entgelt (nein, ich schreibe es NICHT mit „d“ - auch wenn es die Rechtschreibreform so will!) der letzten dreizehn Wochen nehmen, durch die dort angefallenen Arbeitstage teilen und mit den Urlaubstagen multiplizieren.
Oder Du nimmst das Monatseinkommen und rechnest es auf 21,7 Arbeitstage um - das trifft es auch ziemlich genau (bei einer 5-Tage-Woche).
LG
Guido
danke für diese ausfühliche Antwort
Super,
danke für diese ausfühliche Antwort.
Gibt zwar nen haufen rechnerei, aber so weis ich wenigstens ob er mich wieder übers Ohr hauen will. (wie schon so oft)
)))
Dafür gibts mal wieder ein *.