Angenommen ein Mann, hat Stress mit seiner Familie. Er hat eine Freundin und möchte mir Ihr nach Österreich ziehen.
Mit der Familie gibt es schon länger Ärger.
Jetzt möchte der Mann sein Erbe vorzeitig haben.
Und zwar ist das wie folgt auf geteilt:
Die Familie hat angenommen 1 Haus (eine Doppelhaus hälfte)
in dem Haus leben die Großeltern und Eltern.
Beide sind schon in Rente.
Der Großvater war Beamter und bekommt auch dementsprechen Pension und Rente, geschätztes Vermögen der Großeltern 20 000 Euro.
Das Haus wurde auf die Tochter, also die Mutter des Mannes überschrieben. Der Schwiegersohn hat gar keine Rechte.
Das geschätze Vermögen der Eltern ist 5 000 Euro und dazu kommt noch das Haus. Die Großeltern haben Lebenslang Wohnrecht und alle möglichen Rechte die man sich vorstellen kann.
Was muss der Mann jetzt machen um an sein vorzeitiges Erbe zu kommen.
Welche kosten kommen auf ihn zu und wieviel wird das ungefähr sein?
Nein, oh gott!
Aber es gibt doch viele Fälle in denen man sich das Erbe vorzeitig auszahlen lassen kann.
Er möchte nur seinen Pflichtteil um einen Umzug zu ermöglichen.
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken dass er seine Familie ausortten möchte.
Tut mir leid wenn das so rüber gekommen ist.
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Was muss der Mann jetzt machen um an sein vorzeitiges Erbe zu kommen.
Nichts muss er tun, weil er keinen Rechtsanspruch auf vorzeitiges Erben hat. Er kann mit seiner Mutter zu reden, nur von der kann er überhaupt erben.
Wovon sollte die Mutter ihren Sohn nun auszahlen? Soll sie das Haus verkaufen? Wo wohnt sie dann? Soll sie das Haus beleihen? Wer zahlt dann die Zinsen - der Sohn? Wo bleiben die Großeltern - haben die Wohnrecht? Wer soll dafür eintreten - der Sohn?
Vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe gedacht, dass er von Eltern und Großeltern erben kann auch wenn das Haus schon auf die Mutter überschrieben worden ist.
Das geschätzte vermögen war nicht richtig…
Es ist angeblich einiges mehr. Hab halt nur das gerechnet was sie auf den Konto haben.
Es klingt schlimm, erbe vorzeitig aus zahlen.
So als würde man die Familie kaputt machen.
Von den Großeltern kann man also nichts verlangen?!
Ich habe mal im Tv gesehen, dass man sich das Erbe vorzeitig aus zahlen lassen kann. Wusste aber nicht wie und ob…
Aber nochmals danke für Deine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Daniela
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Wie siehts mit Schenkung aus?
Soll angeblich steuerlich günstiger sein und ist evtl. freundlicher rüberzubringen als das Reizwort „vorzeitiges Erbe“. Oder ein privates Darlehen, oder soll der Umzug nach Übersee gehen, wenn er so teuer ist?
bis vor einigen Jahren konnten uneheliche Kinder sich ein vorzeitiges Erbe auszahlen lassen und hatten dann keinerlei anderweitigen Erbanspruch mehr. Allerdings ist dieses Gesetz mit der Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern aufgehoben worden.
Erbansprüche hat man also erst, wenn der Angehörige gestorben ist. Wenn die Großeltern sterben, haben dann - ohne Testament - auch nur die Eltern einen Erbanspruch, der Enkel nicht.
Danke für die Infos!
Ich habe mir das immer ganz anders vorgestellt.
Weist Du ob man mit ca. 10 000 Euro schulden, nach
Österreich ziehen kann?
So dass man die Schulden umbucht und dass man die Schulden an einer Österreichischen Bank abbezahlt?!
Oder ist das Rechtlich so, dass vorher in Deutschland alle Schulden abbezahlt werden müssen.
Es wäre eine möglichkeit gewesen mit dem Erbe.
Weil der Mann eben die Schulden hat.
Es sollte nicht gemein oder so rüber kommen.
Mein Problem ist es immer dass ich mich falsch ausdrücke.
Bin gebürtige Österreicherin und spreche halt sonst im Dialekt.
Sei schön gegrüßt,
Daniela
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Bereits vor dem Erbfall besteht die Möglichkeit, dass der Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet. Dazu wird ein entsprechender Vertrag mit dem Erblasser geschlossen. Als Gegenleistung für den Verzicht werden in aller Regel eine Abfindung oder bestimmte Vorteile im Testament oder Erbvertrag vereinbart. Ein solcher Vertrag muss vom Notar beurkundet werden.
Weist Du ob man mit ca. 10 000 Euro schulden, nach
Österreich ziehen kann?
Warum eigentlich nicht? Wenn Du/er seine Ratenverpflichtungen nachkommt und der Bank seinen Wohnortwechsel bekanntgibt sehe ich kein Problem und keinen Grund den Kredit von seiten der Bank fällig zu stellen.
So dass man die Schulden umbucht und dass man die Schulden an
einer Österreichischen Bank abbezahlt?!
Wenn sich in Österreich eine Bank findet welche Dir /ihm gegen eine entsprechende Sicherheit einen etsprechenden Kredit einräumt.
Ist natürlich nicht unbedingt billiger da sich die Deutsche Bank bei vorzeitiger Vertragsauflösung ihre entgangenen Zinsen abgelten lassen wird.
Weiters wirst Du/er erst bei einem mindestens einjährigen Aufenthalt in AT und bei entsprechendem regelmässiger nachgewiesener Anstellung und Einkommen einen entsprechenden Kredit bekommen.
Oder ist das Rechtlich so, dass vorher in Deutschland alle
Schulden abbezahlt werden müssen.
Wenn es so ist, dann sollte es im Kreditvertrag vereinbart sein. Üblicherweise sind nur Adressänderungen und Arbeitgeberänderungen fristgericht zu Melden.