Rechnung von Tele2 ohne Anmeldgun?!

Hallo,
mal angenommen jemand würde eine Rechnung vom Call-By-Call Unternehmen Tele2 (http://www.tele2.de) bekommen, hat sich aber nicht persönlich (ohne sein Wissen) dort angemeldet - muss er die Rechnung dann bezahlen.

Ich habe auf der Internetseite gesehen, dass beim Call-by-Call ohne Anmeldung die Kosten von der normalen Telefonrechnung abgebucht werden. Bei Call-By-Call mti Anmeldung erhält man dann eine extra Rechnung mit Überweisungsformular. Dazu muss man sich online Anmelden und seine Daten und seine Telefonnummer angeben.

Wenn derjenige nun das aber definitiv nicht gemacht hat, wie sieht dann die Rechtslage aus? Er merkt ja nicht das er eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Höchstens beim Einsehen seiner Telefonrechnung, aber da ist es ja schon zu spät. Wer wäre denn in diesem Falle in der Nachweispflicht? Und müsste die Rechnung in diesem Falle bezahlt werden?

Würde mich mal interessieren, gruss
Markus

Hallo,
mal angenommen jemand würde eine Rechnung vom Call-By-Call
Unternehmen Tele2 (http://www.tele2.de) bekommen, hat sich
aber nicht persönlich (ohne sein Wissen) dort angemeldet -
muss er die Rechnung dann bezahlen.

Ich habe auf der Internetseite gesehen, dass beim Call-by-Call
ohne Anmeldung die Kosten von der normalen Telefonrechnung
abgebucht werden. Bei Call-By-Call mti Anmeldung erhält man
dann eine extra Rechnung mit Überweisungsformular. Dazu muss
man sich online Anmelden und seine Daten und seine
Telefonnummer angeben.

Wenn derjenige nun das aber definitiv nicht gemacht hat, wie
sieht dann die Rechtslage aus? Er merkt ja nicht das er eine
Dienstleistung in Anspruch nimmt. Höchstens beim Einsehen
seiner Telefonrechnung, aber da ist es ja schon zu spät. Wer
wäre denn in diesem Falle in der Nachweispflicht? Und müsste
die Rechnung in diesem Falle bezahlt werden?

Würde mich mal interessieren, gruss
Markus

Hi,

soweit mir naoch in erinnerung ist, erstellt tele 2 eigene rechnungen und verwendet nicht im Rahmen des unechten factorings die Dienste der Telekom. Das heisst, der Kunde muss bei tele 2 als solcher auch geführt sein. Rechnungen werden aber dann von tele 2 nur gesondert versandt, wenn Kommunikationsdienstleistungen in Anspruch genommen werden. Etwa bei Telefonie, wird die obligatorische Vorwahl eingegeben. Bei Internet-Diensten gilt das Gleiche. Wenn Einwände gegen die Rechnung erhoben werden, muss tele 2 diesen nachgehen und die Verbindungen aufschlüsseln.
Gruß
Jürgen