Hallo,
ja, so sind die Spielregeln. Massengentests sind aufgrund der Tatsache, dass sie sehr weit in die Rechtsgüter unbescholtener Bürger eingreifen nur bei gaz bestimmten Straftaten und auch nur im recht eng bestimmten Umfang möglich. D.h. man kann nicht einfach mal eben losziehen und wegen eines geklauten Fahrrads ganz Hamburg zum Massengentest laden. Vielmehr muss man von Seiten der StA schon sehr genau begründen, welchen Personenkreis man laden will und es muss eben auch um eine Katalogstraftat gehen, für die diese Methode überhaupt zugelassen ist.
Und damit die Sache zum Erfolg führt ist es natürlich notwendig, dass auch möglichst viele Leute mitmachen und da wäre es natürlich höchst ärgerlich, wenn kaum einer mitmachen würde, weil jeder Angst haben müsste, im Folge dieser Maßnahme für ewig in Karteien zu stecken oder für den weggeworfenen Zigarettenstummel von vor drei Jahren nun zur Rechenschaft gezogen zu werden. Klar, den Ermittlern und einigen notorischen Datensammlern wäre es anders lieber, aber rechtliche und eben auch rein faktische Gründe sprechen dagegen.
Das Ergebnis gibt diesem Vorgehen recht, denn üblicherweise ist die Reaktion auf entsprechende Aufrufe sehr groß und ja, es ist schon mehrfach passiert, dass Täter tatsächlich dann zum Test gegangen sind (weil eben so auch ein deutlicher sozialer Druck aufgebaut wird) und so überführt werden konnten.
Andere Täter konnte man im Wege eines Ausschlussverfahrens leichter dadurch identifizieren, dass der Test eben kein Ergebnis brachte, man dann aber einen recht kleinen weiteren Kreis von Verweigerern hatte, die man dann eben näher unter die Lupe nehmen konnte. Dabei bedeutet die Verweigerung keinesfalls, dass man sich verdächtig macht, man wird dann eben nur ganz klassisch befragt, und gut ist. Solange keine weiteren stichhaltigen Indizien für eine Täterschaft vorliegen, passiert niemandem etwas. Sollte man sich dann natürlich in Widersprüche verstricken, kann man sich überlegen, ob man es sich nicht mit einer nachträglichen Zustimmung zu einem Test nicht leicht machen kann. Ganz abgesehen davon, das bei sich zuspitzendem Verdacht der Test auch angeordnet werden kann.
Alleine aufgrund eines positiven Testergebnisses darf übrigens niemand in Deutschland verurteilt werden. Die Ungenauigkeit der Tests ist selbst bei Kombination beider Verfahren noch im kleinen 1/10% Bereich, was bedeutet, dass es bei 200 Tests durchaus 2 potentielle Täter geben kann. Außerdem ist das Polymerase-Verfahren anfällig gegen Verunreinigungen mit Fremd-DNA, was eine weitere Fehlerquelle darstellt.
Gruß vom Wiz
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