Freiwillige DNA Analyse

Hallo!
Auf einem Plakat der Polizei wurde zu einem DNA Analyse Test aufgerufen da ein Serienvergewaltigter sein Unwesen treibt.

Unter anderen stand dort das mit der DNA keine vergleiche mit anderen Straftaten gemacht werden!!

Das ist ja wohl der Hammer oder wie!!!

So nach dem Motto,Leute macht Euch keine Sorgen,uns interessiert nur ob Ihr für diesen Fall verantwortlich seid.
Gespeichert werden die Daten auch nicht.

Was meint Ihr denn dazu??

LG

Hi,

so ist es leider. Die Strafverfolgungsmasnahmen nach der Strafprozessordnung (StPo) räumen der Polizei und der Staatsanwaltschaft (StA) die Möglichkeit,auch solche Methoden der Ermittlung gegen Straftäter ein. Und es wird immer mehr davon Gebrauch gemacht. ( Orwell lässt schon längst grüssen ). Wer von einer, zwar aucf einen zuvor einzugrenzenden Personenkreis, benannten Fahndungs-und Ermittlungsmassnahme betroffen ist, sollte sich dieser unterwerfen. Anderenfalls kann er zwangsweise herangezogen werden. Die StPO sieht hier eine Vielzahl von Möglichkeiten vor. Die erhaltenen Daten und Ergebnisse werden zwar nicht für andere Ermittlungen herangezogen. Doch in der Regel aufbewahrt ( Straftäter-Dateien etc. ). Wer sich dagegen wehren will, muss in der Regel ein Gericht bemühen und sollte rechtskundig sein.
Gruß Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

:wink: ich glaube, hier hat man gerade etwas aneinander vorbei geredet.

Die Tatsache, daß die Informationen nicht hinsichtlich anderer Straftaten benutzt werden dürfen, hat seine grundlage im Datenschutz und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Und bevor es losgeht: Natürlich dürfen hinsichtlich der jeweiligen Straftaten von Verdächtigen auch Daten aufgenommen werden, aber nicht im Rahmen eines Massenscreanings für eine völlig andere Tat, wie hier angesprochen. Denn das würde wirklich bedeuten, daß man von allen Personen sämtliche Daten erfassen und speichern kann. Wer das befürwortet, ok. Aber jede Medaille hat 2 Seiten…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
gibt’s dort kostenlose Hähnchen, wie beim Blutspenden *g* oder was soll jmd. der nicht unter Verdacht steht, dazu bewegen den Behörden solche Daten zu liefern ? Unter der Annahme, daß jeder Bürger dies aus freien Stücken gerne tut, würde es sicherlich bei der Fahndung hilfreich sein (wer hat sich alles nicht screenen lassen …) aber bei realitischer Betrachtung hört sich der Aufruf für mich auch verlogen resp. sinnentleert an.

Gruss
Enno

Genau das ist es ja. Beim ersten Massenscreaning von 2 Jahren hat der Täter mitgemacht, vielleicht, weil er dachte, daß es nicht funktioniert. Hat es áber dann dóch.

Der „Sinn“ ist dann der, daß man auf die Leute aufmerksam wird, die sich nicht freiwillig melden. Und hier liegt dann das wirklich große Problem, gerade im Hinblick auf die Unschuldsvermutung. Das ist bisher noch nicht wirklich relevant geworden, dürfte aber in Zukunft interessant werden.

Hallo,

ja, so sind die Spielregeln. Massengentests sind aufgrund der Tatsache, dass sie sehr weit in die Rechtsgüter unbescholtener Bürger eingreifen nur bei gaz bestimmten Straftaten und auch nur im recht eng bestimmten Umfang möglich. D.h. man kann nicht einfach mal eben losziehen und wegen eines geklauten Fahrrads ganz Hamburg zum Massengentest laden. Vielmehr muss man von Seiten der StA schon sehr genau begründen, welchen Personenkreis man laden will und es muss eben auch um eine Katalogstraftat gehen, für die diese Methode überhaupt zugelassen ist.

Und damit die Sache zum Erfolg führt ist es natürlich notwendig, dass auch möglichst viele Leute mitmachen und da wäre es natürlich höchst ärgerlich, wenn kaum einer mitmachen würde, weil jeder Angst haben müsste, im Folge dieser Maßnahme für ewig in Karteien zu stecken oder für den weggeworfenen Zigarettenstummel von vor drei Jahren nun zur Rechenschaft gezogen zu werden. Klar, den Ermittlern und einigen notorischen Datensammlern wäre es anders lieber, aber rechtliche und eben auch rein faktische Gründe sprechen dagegen.

Das Ergebnis gibt diesem Vorgehen recht, denn üblicherweise ist die Reaktion auf entsprechende Aufrufe sehr groß und ja, es ist schon mehrfach passiert, dass Täter tatsächlich dann zum Test gegangen sind (weil eben so auch ein deutlicher sozialer Druck aufgebaut wird) und so überführt werden konnten.

Andere Täter konnte man im Wege eines Ausschlussverfahrens leichter dadurch identifizieren, dass der Test eben kein Ergebnis brachte, man dann aber einen recht kleinen weiteren Kreis von Verweigerern hatte, die man dann eben näher unter die Lupe nehmen konnte. Dabei bedeutet die Verweigerung keinesfalls, dass man sich verdächtig macht, man wird dann eben nur ganz klassisch befragt, und gut ist. Solange keine weiteren stichhaltigen Indizien für eine Täterschaft vorliegen, passiert niemandem etwas. Sollte man sich dann natürlich in Widersprüche verstricken, kann man sich überlegen, ob man es sich nicht mit einer nachträglichen Zustimmung zu einem Test nicht leicht machen kann. Ganz abgesehen davon, das bei sich zuspitzendem Verdacht der Test auch angeordnet werden kann.

Alleine aufgrund eines positiven Testergebnisses darf übrigens niemand in Deutschland verurteilt werden. Die Ungenauigkeit der Tests ist selbst bei Kombination beider Verfahren noch im kleinen 1/10% Bereich, was bedeutet, dass es bei 200 Tests durchaus 2 potentielle Täter geben kann. Außerdem ist das Polymerase-Verfahren anfällig gegen Verunreinigungen mit Fremd-DNA, was eine weitere Fehlerquelle darstellt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]