Liebe Wissenden,
nehmen wir mal an, 2 Personen sollen und wollen die Patenschaft für ein Kind übernehmen. Die Eltern möchten das Kind aber nicht taufen lassen, die Patenschaft aber trotzdem amtlich machen.
Frage: Ginge das eigentlich?
Danke und Gruß
Sabine
Hallo Sabine,
kirchliche Paten haben IMO keine amtliche Funktion.
Das muss ueber ein Testament oder eine notarielle
Verfuegung geregelt sein.
Gruesse, Elke
Hallo Sabine,
klingt nach „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“. Nein, Paten gibt es nur im kirchlichen Sinn. Das bürgerliche Recht kennt keine Paten. Paten tauchen nur auf dem kirchlichen Taufschein auf und haben rein kirchlich bestimmte Aufgaben (von keiner Seite juristisch einklagbar).
Also entweder Taufe, dann gibt es kirchliche Paten, oder keine Taufe, dann eben auch keine Paten (was ja nicht heißt, dass sich die Leute nicht trotzdem dem Kind besonders verbunden fühlen können).
Unausrottbare Legende ist übrigens, dass die Paten beim Tod der Eltern automatisch die Kinder bekommen würden. Dem ist nicht so. Hierüber entscheidet das Jugendamt in freier Würdigung und ausschließlich vor dem Hintergrund des Kindeswohls. Vollkommen unabhängig von der Patenschaft kann man allerdings eine Verfügung aufsetzen, in der die Eltern die Übertragung des Sorgerechts auf die Paten (oder wen auch sonst immer) vorschlagen, und die Auserwählten sich hiermit einverstanden erklären. Diese Verfügung kann man dann im Zweifel beim Jugendamt vorzeigen. Gebunden ist das Jugendamt aber auch hieran nicht. In der Praxis sieht es aber üblicherweise ohnehin eher so aus, dass sich niemand findet, der die Kinder nimmt, und da ist das Jugendamt dann immer über jeden froh, der den Finger hebt. Und wenn dass nicht gerade ein Säuferpärchen ist, was unter der Brücke lebt, wird man ihnen die Kinder dann auch zur Pflege geben.
Gruß vom Wiz
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Liebe Sabine,
da die Patenschaft ansich sowieso nichts Amtliches ist (siehe andere Antworten), kann man imho auch Pate sein ohne Taufe. - Indem man einfach Aufgaben übernimmt, die man als Pate eben so übernimmt. - Man kann das Ganze in ein außerkirchliches Ritual einbinden oder es auch ohne Ritual so bestimmen. - Wo ist das Problem?
Gruß, Matuja
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Hallo, Matuja,
Man kann das Ganze in ein außerkirchliches Ritual
einbinden oder es auch ohne Ritual so bestimmen.
Das finde ich eine gute Idee.
Warum nicht eine kleine „Familienaufnahmefeier“ für das kleine Würmchen veranstalten, und in feierlichem Ramen ein „Patenversprechen“ abgeben. Auch wenn es rechtlich unerheblich ist.
Gruß
Das war sehr aufschlußreich!
Unausrottbare Legende ist übrigens, dass die Paten beim Tod der Eltern automatisch die Kinder bekommen würden.
Genau das dachte ich auch! Nun weiß ich es besser.
Da eine der „Paten“ bald zu Besuch aus den USA da ist, dachte ich es sei eine gute Gelegenheit die Sache zu veramtlichen.
Nun gibt´s für die Beiden eine nette Patenschaftsurkunde und ein lecker Essen.
Also nochmal danke!
Gruß
Sabine
Hallo,
wir haben unsere Kinder nicht taufen lassen, aber jedes hat doch zwei „Paten“. Personen aus der Verwandschaft machen das sehr gerne, auch nichts mit „Versprechen“ etc… Es hat bis jetzt ganz gut geklappt.
Gruss
Rainer
P.S.: Als kirchlicher Pate musste ich auch noch x-Bescheinigungen anschleppen, damit alles seine kirchliche Ordnung hatte.
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Nun, das Jugendamt hat da schon einige Befugnisse in Bezug auf die Auswahl einer möglichen Aufnahme eines betroffenen Kindes, aber die rechtliche Seite regelt natürlich der Richter!
Renate