FDJ der DDR - Verfassungswidrig?

Hallo Wissende,

vor einiger Zeit stellte irgend so ein Wichtigtuer Strafanzeige gegen Kati Witt, weil sie in einer DDR-Nostalgieshow mit FDJ-Hemd auftrat. Damals kam die Frage auf, ob die FDJ der DDR als verfassungsfeindliche Organisation einzustufen ist oder nicht. Irgend jemand hatte mal erzählt, daß laut Einigungsvertrag die Kennzeichen der NVA und der FDJ nicht als verfassungsfeindlich eingestuft sind.
Weiß einer von Euch mehr darüber? Darf man jetzt auf einer Nostalgieshow ein FDJ-Hemd anziehen oder nicht?

Gruß

Der Bundschuh

Hallo Bundschuh,

so wie ich das mitverfolgt habe, zielte die Anzeige nicht auf die Ost-FDJ ab. Das Symbol der „DDR-FDJ“ ist das gleiche, dass auch die FDJ im Westen Deutschlands nutzte, bevor sie verboten wurde.
Der „Kläger“ also verklagte Katarina Witt, weil sie ein Symbol der verfassungswidrigen westdeutschen FDJ zeigte.

Ich finde, wer mit solchen Müll die deutschen Gerichte überzieht, gehört selber vor den Kadi.

geht mir gegen den strich-OFF TOPIC
Ob man darf oder nicht wurde ja schon richtig beantwortet. Aber dieser ganze „ostalgiekram“ ist mE irgendwie unangebracht. Die DDR war ein Unrechtssystem, das Gegner und Kritiker in brutaler, menschenverachtender Weise verfolgt und behandelt hat und alle seine Bürger mit ner großen Mauer „eingesperren“ musste.

Trotzdem wird in diesen shows so getan als wäre die DDR ein nettes kleines Land gewesen, wos eigentlich ganz lustig war und n bisschen schade isses ja auch um die gute alte Zeit…
Das ist doch irrsinnig - genauso wie Berlin von der PDS mitregiert wird. Hätte jemand vor ende 1989, oder auch kurz nach dem Mauerfall erzählt das es so kommen würde, dass hätte niemand für möglich gehalten…

M.

Hi Mike,

deinem posting kan ich nur zustimmen.

Das ist doch irrsinnig - genauso wie Berlin von der PDS
mitregiert wird.

Das war schon schlau von denen. Jetzt ist die SED immer noch aktiv, lange nach dem Ende der DDR aber keiner merkt’s weil die ja jetzt anderes heißen…

J~

Hi Mike,

Ob man darf oder nicht wurde ja schon richtig beantwortet.

Ja - wo denn? Keiner der drei Reaktionen gab mir eine eindeutige Antwort. Warum wurde Kati Witt wegen zeigens eines Abzeichens einer verfassungswidrigen Organisation angezeigt, wenn es doch ganz offensichtlich um die DDR-FDJ ging? Wie ging dieses Verfahren aus?

Natürlich hast Du Recht damit, daß die DDR ein Unrechtsstaat war, aber das ist eine Grundsatzdiskussion, die ich hier nicht will!

Mich interessiert nun, ob man sich strafbar macht, wenn man im DDR-FDJ Outfit rumläuft oder nicht?! Mehr will ich garnicht wissen.

Gruß

Der Bundschuh

Hi Mike,

Ob man darf oder nicht wurde ja schon richtig beantwortet.

Ja - wo denn? Keiner der drei Reaktionen gab mir eine
eindeutige Antwort. Warum wurde Kati Witt wegen zeigens eines
Abzeichens einer verfassungswidrigen Organisation angezeigt,
wenn es doch ganz offensichtlich um die DDR-FDJ ging?

pixieausDD hat Recht. Verboten ist die „West-FDJ“. Das tragen von jeglichen Uniformartigen Kleidungsstücken in der öffentlichkeit in gruppen kann aber einen Verstoß nach dem VersG darstellen.

Wie ging
dieses Verfahren aus?

Deshalb wohl mit einer Einstellung.

Natürlich hast Du Recht damit, daß die DDR ein Unrechtsstaat
war, aber das ist eine Grundsatzdiskussion, die ich hier nicht
will!

Mich interessiert nun, ob man sich strafbar macht, wenn man im
DDR-FDJ Outfit rumläuft oder nicht?! Mehr will ich garnicht
wissen.

Nein.

M.

Hallo Mike,

Ich kann Dir nur voll und ganz zustimmen. IMO ist dieser ganze Ostalgie-Quatsch ein Schlag ins Gesicht derer, die unter dem DDR-Regime gelitten haben. Diese Klage als „Quatsch“ zu bezeichnen kann nur jemand fertigbringen, der noch nie ein solches Regime first-hand erlebt hat (oder diesem gar hinterhertrauert, aber ich hoffe mal, dass dies hier nicht der Fall ist).

Grüße,

Anwar

1 Like

Das war schon schlau von denen. Jetzt ist die SED immer noch
aktiv, lange nach dem Ende der DDR aber keiner merkt’s weil
die ja jetzt anderes heißen…

Und dann noch der verharmlosende Name den sie gewählt haben: Partei der demokratischen Socken

SCNR,
Schorsch

Hallo,

Die DDR war ein Unrechtssystem …

mag sein. Die Show kenne ich nicht (interessiert mich als Hesse auch wenig) aber mir ist Katarina Witt sympathisch, wg. ihrer geradlinigen/„loyalen“ Haltung gegenüber einem System, von dem sie klar profitiert hat. Nur sind das charakterliche Werte, die anscheinend bei der „knetbaren“ Masse der Bevölkerung einen geringen Stellwert genießen.
Was die Anzeige anbelangt - einfach lächerlich, klassische „Siegermentalität“ und Versuch eines Politikers sich zu profilieren.

Gruss
Enno

Die FDJ gehört in Deutschland zu den verbotenen Vereinigungen, das heißt, dass jemand, der das Hemd trägt, sich gem. § 86 a StGB (Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar macht. Dementsprechend ist das Hemd zB. der Verwendung eines Hakenkreuzes oder des Hitlergrußes gleichzusetzen. Grundsätzlich sind nicht betroffen die Verwendung zum Zwecke der Wissenschaft und der Kunst, ob das unpolitische Tragen bei Ostalgiefeiern dazu gehört, weiss ich nicht, vermute es aber.
Schönen Gruß, Birthe

Hallo Birthe,

das ist doch mal ein klares Statement - danke. Aber ich habe im Net jetzt schon einige Beiträge gefunden, in denen behauptet wird, daß laut Einigungsvertrag keine DDR-Organisation verboten wurde, also auch keine verfassungswidrig sein kann. Leider habe ich im Einigungsvertrag (was ich im Net fand) nichts darüber gefunden. Die West-FDJ ist schon seit den 50ern bei uns verboten - ja, aber die Ost-FDJ auch? Mich würde mal dieser Artikel im Einigunsvertrag interessieren. Wenn den jemand genau kennt, bitte einen Link schicken.

Gruß

Der Bundschuh

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was Birthe schreibt ist falsch…

Hallo Birthe,

das ist doch mal ein klares Statement - danke.

Ja, aber ein falsches, ich habe doch oben schon geantwortet:

NEIN, es ist nicht verboten ein original Ost - FDJ - Hemd zu tragen.
ABER (DER VOLLSTÄNDIGKEIT HALBER): Es ist gemäß § 3 VerSG verboten zum ausdruck einer politischen Gesinnung in der öffentlichkeit Uniformen zu tragen.

§ 3 VersG
(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Aber ich habe

im Net jetzt schon einige Beiträge gefunden, in denen
behauptet wird, daß laut Einigungsvertrag keine
DDR-Organisation verboten wurde, also auch keine
verfassungswidrig sein kann. Leider habe ich im
Einigungsvertrag (was ich im Net fand) nichts darüber
gefunden.

Die West-FDJ ist schon seit den 50ern bei uns

verboten - ja, aber die Ost-FDJ auch? Mich würde mal dieser
Artikel im Einigunsvertrag interessieren. Wenn den jemand
genau kennt, bitte einen Link schicken.

Ja eben - da steht ja eben nichts davon drin, deshalb sind die ja auch nicht verboten, deshlab wirst Du diesen Link auch nie bekommen. Oder meinst Du die schreiben da rein:

Bla, Bla, …alle Organisationen der ehemaligen DDR sind ab jetzt NICHT verboten… bla bla…

Alles was in Deutschland nicht verboten ist ist erlaubt…
Warum glaubst Du Birthe mehr als Pixi oder mir, obwohl sie Unrecht hat?

M.

Hallo Mike,

Alles was in Deutschland nicht verboten ist ist erlaubt…
Warum glaubst Du Birthe mehr als Pixi oder mir, obwohl sie
Unrecht hat?

Weil ich die Sachlage eben nicht beurteilen kann, deshalb habe ich hier ja gefragt. Und weil Unwissenheit vor Strafe nicht schützt, wollte ich sicherstellen, daß mir auch durch „gute Staatsbürger“ keine Anzeige an`s Bein gehängt werden kann.

Gruß

Der Bundschuh

hmm … gilt das auch für nen Einzelnen ?

§ 3 VersG
(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung
Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als
Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Hier ist immer der Plural verwendet … m.E. kann eine Einzelperson ein FDJ Hemd tragen

°wink°

Tiger

FDJ und DDR - Ost-Symbole als Marken eingetragen
Tachchen,

inzwischen hat irgendein Schösel aus dem Baden-Württembergischen sich Markenrechte an den Ost-Symbolen gesichert. M. E. waren das einerseits die DDR-Fahne und ihr Wappen (dieser Ährenkranz mit Hammer und Zirkel) als auch das FDJ-Symbol.
(Landesschau Ba-WÜ, SWR)

Sowas finde ich erst recht schäbig, wenn jetzt einer damit Geld scheffeln will.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

§ 3 VersG
(1) Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung
Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als
Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.

Hier ist immer der Plural verwendet … m.E. kann eine
Einzelperson ein FDJ Hemd tragen

°wink°

Theorethisch kann sich auch eine Einzelperson strafbar machen, wenn sie in der öffentlichkeit Uniform trägt (ist nicht auf Versammlungen beschränkt) - allerdings muß der Träger die Kleidung explizit als Ausdruck einer mit anderen gemeinsamen politischen Gesinnung tragen und vor allem muss das Tragen von Uniform eine Manifestation bevorstehender Unfriedlichkeit darstellen. Die Vorschrift ist daher dahingehend restriktiv auszulegen, daß nur Uniformen verboten sind, die nicht auf psychische Beeinflussung, sondern physische Einschüchterung abzielten. Damit ist es prinzipiell ausgeschlossen, uniforme Kleidung wegen ihres politischen Aussagegehalts zu inkriminieren.
D.h. das Ost-FDJ - Hemd als Zeichen der „ostalgie“ (was man auch davon halten mag) zu tragen ist nicht verboten.
Anders sähe es evtl. aus, wenn 10 Mann damit im Stechschritt rummarschieren und KPD Kampflieder singen.
Zu Einzelpersonen gab es Anzeigen gegen NeoNazis, die Gauabzeichen odder Totenkopfabzeichen trugen, die als solche nicht von sich aus verbotenen waren (wegen vom 3. Reich abweichender Form, aber als bekanntes Erkennungszeichen bestimmter Gruppen) - Urteile hab ich dazu leider nicht.

M.

Hallo Mike,

Alles was in Deutschland nicht verboten ist ist erlaubt…
Warum glaubst Du Birthe mehr als Pixi oder mir, obwohl sie
Unrecht hat?

Weil ich die Sachlage eben nicht beurteilen kann, deshalb habe
ich hier ja gefragt. Und weil Unwissenheit vor Strafe nicht
schützt, wollte ich sicherstellen, daß mir auch durch „gute
Staatsbürger“ keine Anzeige an`s Bein gehängt werden kann.

Ich kann das ja verstehen - aber:

  1. könntest Du trotzdem eine Anzeige bekommen (die dann zwar eingestellt würde), denn erstens wissen leider nicht alle Polzisten wie die Rechtslage aussieht und außerdem noch weniger ob das Hemd nun Ost oder West FDJ ist, das müßte erst untersucht werden, dazu müsste das Hemd ggf. als Beweismittel beschlagnahmt werden…

  2. Was nutzt es wenn Du fragst und mehrere schreiben: „ist erlaubt“ und wenn eine kommt und schreibt: „es ist verboten“ schreibst Du bei der danke für die klare Antwort…

Naja wie auch immer, man kann son Hemd tragen, wenn man unbedingt will… Aber man kanns auch einfach lassen, wenn man sich böse Blicke und evtl. Scherereien ersparen möchte…

M.