Geschäftsschließung

Ich arbeite in einem Architekturbüro als EDV-Verantwortlicher. Meine Situation in dem Büro schilderte ich schon vor einiger Zeit in diesem Forum.
Da das Büro dank der völligen Unbeweglichkeit der Geschäftsleitung keine Aufträge mehr hat, versucht diese Geschäftsleitung das Büro nunmehr möglichst elegant und ohne eigene Verluste zu schließen. Was aus der Belegschaft wird ist, wie immer egal, Hauptsache die Geschäftsleitung sitzt im Trockenen und das sehr sehr gut (reich).
Wie soll das vor sich gehen?
Mich wollen sie möglichst schnell loswerden, denn ich bin schwerbehindert. Seit 2Jahren und seit gut 1/4 Jahr unterliege ich schlimmsten Mobbing.
Der Chef begnügt sich mit seinem Reichtum, die Chefin will in der Stadt Baudezernentin werden, denn der der es im Moment ist, will Bürgermeister werden und hat gute Aussichten, daß er es wird. Da nur die Chefin Bauvorlageberechtigt ist, fehlt dem Geschäft bei Ihrem Weggang die Geschäftsgrundlage und so meint man, kann man das Geschäft elegant schließen. Meine Frage an die klugenund guten Rechtsköpfe, ist dies so möglich? Was wird aus der Belegschaft? Muß sie sich in dem Fall die lange Nase zeigen lassen? Ich glaube und hoffe, daß dies nicht der Fall sein kann und darf.
Wieder bin ich für möglichst viele und wie gewoht gute Antworten dankbar. Dies ist vielleicht auch ein Fall, der sich zu beackern lohnt. Die Chefs jedenfalls sich dank ihrer sehr friedlichen Mitarbeiter extrem reich geworden. Die Mitarbeiter sind es nicht, sie sind Habenichtse, die froh waren einen Job zu haben und waren darum immer ruhig und friedlich.

Vielen Dank im Voraus allen Schreibern.
Mit freundlich elektronischem Gruß
Michael

mailo: [email protected]

Lieber Michael,

im (Arbeits-) Recht geilt immer die Frage: Wer will Was von Wem Woraus.

Klartext: Du hast einen Arbeitsvertrag plus besonderem Kündigungsschutz durch Deien Schwerbehinderung. Du willst und wirst (hoffentlich) nicht selber kündigen?! Also muß der Arbeitgeber aktiv werden - warte ab!

Hallo,
ich denke, Dein Fall hast Du schon einmal geschildert;
wenn Du Schwerbehindert bist, muß das Versorgungsamt der Kündigung zustimmen ei sei denn, der Arbeitgeber hat das Recht bzw. kann Dir Verfehlungen nachweisen.

Mobbing ist heute „gang und gäbe“ und betrifft mittlerweile über 65% aller Angestellten;neuste Statistik.

Das ist vergleichbar mit einem „unliebsamen“ Vorgesetzten, den man den ganzen Arbeitstag ertragen muß.

Wenn ich mich damit nicht abfinden will, was fast alle nicht wollen, aber bei 65% 2 von 3 „erwischt“, muß ich die Konsequenzen ziehen; entweder gegen Mobbing vorgehen, auch vor das Arbeitsgericht, oder von der Firma gehen.
Dieses Problem können nur Sie lösen.
MfG

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Hallo Herr Edelmann ?,
mir kommt es in dieser Frage weniger auf meine Situation an, denn dazu ist dankenswerter Weise genug gesagt, als vielmehr auf die Art der eventuellen Geschäftsschließung. Ich wollte wissen, ob dies in dieser Art so möglich ist.
Dennoch vielen Dank für die Antwort. Vielleich gibt es ja auch etwas zu dem eigentlichen Problem zu sagen.
Mit freundlich elektronischem Gruß und Dank
Michael
mailto: [email protected]