Strafzettel in CH

Hallo Experten,

ein mir bekannte Person hat in der Schweiz einen Park-Strafzettel
bekommen.

Die Politesse hat derjenige noch angetroffen, die hat auf stur geschalten und konnte auch den ausgefüllten Strafzettel nicht rückgängig machen.

Das Resultat ist eine Strafe über 40 SFr, die aber mit dem beigefügten Zahlschein nicht überwiesen werden können, da kein IBAN o.ä. angegeben.

Auf dem Zettel steht, dass nach 30 Tagen eine ordentliches Verfahren anberaumt wird. Was heißt das? Bekommt Person XY dann einen richtigen Bescheid mit Zusatzkosten?
Oder gibt Deutschland keinen Kfz-Halter bei solchen Sachen an die CH?

Über die Aufklärung der Kosequenzen, beste Verhaltensweise wär ich dankbar,

Gruß vom

Wolpi

Hi,

soweit ich weiss, besteht mit der Schweiz kein Abkommen, welches die Vollstreckung nach Deutschland ermöglicht. Dies gibt es m.W. nur mit Österreich.

Zwei Dinge solltest Du bedenken :

  • Du kannst, wenn Du wirklich willst, das auch ohne IBAN überweisen (d.h., Deine Bank kann das.) Das ist dann aber nicht mehr diese preiswerte Standardüberweisung, sondern kostet richtig Kohle.

  • Die Schweizer dürfen Dir natürlich das Leben schwer machen, wenn Du mal wieder mit dem Auto einreisen willst.

Gruss Hans-Jürgen
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