Ein unbekannter Anwalt hat eine „Abmahnung wegen Verstoßes gegen §6 TDG“ verpasst.
Weiterhin lautet es „Ihr Internetangebot genügt den gesetzlichen Vorraussetzungen des §6 TDG nicht. In ihrem Fall fehlt unter anderem ihr ausgeschrieber Vorname. Der guten Ordnung halber möchten wir sie darauf hinweisen, dass die Verwendung eines nicht Vollständigen Impressum zugleich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wir haben Sie daher aufzufordern, sich durch Unterzeichnung der angeschlossenen strafbewärten Unterlassungserklärung zu verpflichten es zukünftig zu unterlassen, in ihrem Internetangebot ein Vollständiges Impressum zu verwenden“
Nun soll mann soeine mitgesendete Unterlassungserklärung zum 18.5 zurück senden und weiterhin für angefallene Kosten 297 € bezahlen.
Es ist richtig das von Okt-Dez 2003 eine Webseite online war die Art einer Preisagentur entsprach. Da man keine Werbung und ähniches dafür gemacht hat sondern diese nur für bekannte gedacht war, meldete ich diese auch im Dez 2003 beim gerwerbeamt wieder ab. Die Seite befand sich allerding bis heute noch auf dem Server.
forsche mal in Richtung Abmahnungen bei fehlender Wiederholungsgefahr. Ich bin kein Jurist und jeder Fall ist anders, aber ich bekam mal eine Abmahnung für etwas, wo definiv keine Wiederholungsgefahr bestand. Als ich die fehlende Wiederholungsgefahr nachgewiesen hatte, wurde die Abmahnung zurückgezogen. Leider kann ich mich partout nicht mehr daran erinnern, worum es konkret ging. Nebenbei bemerkt: Ich habe schon dutzende von Abmahnungen bekommen und bisher noch keine der beiliegenden Rechnungen bezahlt. Es wurden auch nur wenige versucht einzuklagen, alle erfolglos. Ab und zu bin ich aber auf meinen eigenen Anwaltskosten sitzengeblieben.
Die Seite habe ich mir angesehen, aber nichts zu einem hieb- und stichfesten Impressum gefunden.
Wo genau muß das Impressum stehen? Reicht es, wenn es auf der Eröffnungsseite einen internen Link gibt, der direkt zum Impressum führt? Oder muß das Impressum auf der Eröffnungsseite stehen? Reicht als Impressum die ladungsfähige Anschrift, bei Kapitalgesellschaften mit Nennung des Geschäftsführers, oder gehören noch weitere Angaben wie z. B. die Steuernummer zwingend dazu?