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hallo,
jemand hat für vier wochen für eine pizzeria als auslieferungsfahrer gearbeitet.
musste den basis-job wegen umzug aufgeben.
hat bislang noch kein geld erhalten. dies ist jetzt acht wochen her.
hat den geschäftsführer angemahnt und mit dem anwalt gedroht, wenn innerhalb sieben tage nicht das geld auf sein konto eingegangen ist. die sieben tage sind um. die agentur für arbeit hat ihn persönlich am 2004-04-28 wegen der fehlenden bescheinigungen über nebeneinkommen angeschrieben. hat trotz der mahnung und des schreibens von der agentur für arbeit noch kein geld erhalten.
was kann da noch gegen diese pizzeria getan werden?
hat sehr große lust, sie öffentlich an den pranger zu stellen! darf das getan werden? könnte man sie auf irgendeine weise dann schlechtmachen, z. b. hier im internet (homepages, foren, …)?
danke.
gruß
Hallo
was kann da noch gegen diese pizzeria getan werden?
=> Gehe nicht über Los. Gehe direkt zum Arbeitsgericht und erwirke einen Mahnbescheid.
hat sehr große lust, sie öffentlich an den pranger zu stellen!
darf das getan werden? könnte man sie auf irgendeine weise
dann schlechtmachen, z. b. hier im internet (homepages, foren,
…)?
Kommt drauf an, ob Du auf Niveau keinen Wert legst.
Gruß,
LeoLo
=> Gehe nicht über Los. Gehe direkt zum Arbeitsgericht und
erwirke einen Mahnbescheid.
das kann ich auch als privatperson ohne anwalt machen?
wie teuer ist das?
welche voraussetzungen müssen erfüllt werden?
…
=> Gehe nicht über Los. Gehe direkt zum Arbeitsgericht und
erwirke einen Mahnbescheid.
das kann ich auch als privatperson ohne anwalt machen?
Ja.
Schau einmal hier:
http://www.online-mahnbescheid.de/infos_020.html
Gruß,
LeoLo
beim „normalen“ mahnbescheid ist das amtsgericht zuständig.
bei mir handelt es sich um ausstehende lohnzahlungen. da ist das arbeitsgericht zuständig. voraussetzung dabei ist, dass man einen arbeitsvertrag hat. den habe ich nicht.
kann ich denn ausstehende lohnzahlungen dennoch beim amtsgericht geltendmachen? brauche ich dafür auch dann einen arbeitsvertrag als voraussetzung?
Hallo
Bei meinem Link gibt es unten rechts auch die Rubrik „Arbeitsgericht“. Natürlich ist bei Dir das ganze erschwert, da Dein AV lediglich mündlich existiert. Du kannst natürlich auch ganz normal ein Lohnklage einreichen. Das geht auch ohne Rechtsanwalt. Zu beweisen daß Du dort gearbeitet hast, dürfte Dir vermutlich nicht schwerfallen. Du mußt aber schon zum Arbeitsgericht.
Gruß,
LeoLo
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