Ich bin Schüler.
Krankenversichert bei meinen Eltern,
Wieviel DM darf ich pro Monat verdienen,
ohne das ich mich slebst krankenversichern muss…
Ich bin Schüler.
Krankenversichert bei meinen Eltern,
Wieviel DM darf ich pro Monat verdienen,
ohne das ich mich slebst
krankenversichern muss…
Wünsche Guten Tag.
Nach § 7 SGB V ist der Geringfügig Beschäftigte in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Die „geringfügige Beschäftigung“ ist in § 8 SGB IV definiert. Wieviel Geld das konkret ausmacht, ergibt sich aus den „Geringfügigkeitsrichtlinien“ vom 25. März 1999, und dort Nr. 2.1.: Arbeitszeit weniger als 15 Wochenstunden und maximal DM 630,- im Monat.
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