Hallo Experten,
Mich interessieren folgende rechtliche Definitionen und ihre Rechte bzw. Pflichen, die sich daraus ergeben:
„alleinerziehend“ und „echt alleinerziehend“. Wo genau ist der Unterschied?
„Lebensgefährte“, „Lebebspartner“ und „Mitbewohner“.
Wenn nun eine Frau mit ihrem Kind alleine in einer großen Wohnung lebt und die Miete und Nebenkosten nicht mehr alleine tragen kann, weil der Mann nach der Trennung ausgezogen ist, sich per Inserat einen Mitbewohner sucht, ist sie dann „alleinerziehend“ oder immer noch „echt alleinerziehend“?
Wenn die Frau eine WG gegründet hat und der neue Mitbewohner auch einen gültigen Untermietvertrag unterschrieben hat, als WAS gilt dann der neue Mitbewohner?
Muß die Frau jetzt bangen, daß sie in Lskl. I gestuft wird (momentan II)?
OK…dann konstruiere ich den Fall mal ein Stück extremer weiter:
Wenn der Mitbewohner nun keine Arbeit mehr hat, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und -hilfe, und ihm nur die Möglichkeit bleibt, Sozialhilfe zu beantragen, wird dann das Einkommen, die Ersparnisse, die Wertgegenstände oder was auch immer von ihr bei der Prüfung SEINES Antrages mit einbezogen?
Was könnte die Frau in diesem Fall tun? Wie kann sie sich absichern? Kann sie ihm wieder kündigen? Dann würde der Mitbewohner mittellos auf der Straße stehen, was sie nicht will. Seine Miete + Nebenkosten überweist er ja immer pünktlich.
Danke für die Antworten
Grüße
elisa