Haftung der Arbeitnehmer
Von: , Frage gestellt am So, 7. Mai 2000
Hallo, Ihr Rechtsexperten
Meine Freundin arbeitet als Krankenschwester in der ambulanten Krankenpflege.
Jetzt ist es schon mehrmals vorgekommen, daß Schwestern Schäden an Firmenfahrzeugen selbst bezahlen sollten, dann wurde jedoch "kulanterweise" der Schaden vom AG übernommen.
Ebenso hat eine Schwester einen Schlüssel einer Patientin verloren und musste jetzt den Schaden (Schließanlage) bezahlen. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Meiner Meinung nach sollte der AB doch eine Versicherung haben, die das abdeckt. Denn was passiert, wenn (Achtung, Konstrukt!) die Schwester den Schlüssel verliert, einer findet ihn und räumt 10 Wohnungen leer. Die Schwester ist, weil sie arbeiten gegangen ist, Pleite bis an den Rest ihres Lebens?
Was passiert, wenn sie einen Unfall verursacht, bei dem ein sehr hoher Schaden entsteht? (Tanklaster muss ausweichen, donnert in Haus, Haus explodiert...?)
Ich weiss, das Szenario ist weit hergeholt, aber wer haftet nun eigentlich? Eine Schwester verdient so ca. 2100,- bis 2500,- pM, da ist das Risiko zu arbeiten ja fast zu hoch....
Ach ja, Berufshaftpflicht hat sie. Andere leider nicht.....
Danke für die Antworten!
Gruß
Desaster
