grundstück mit gebäude

hi zusammen

ahörnchen und behörnchen kaufen zusammen ein unbebautes grundstück.( beide sind im grundbuch zu gleichen teilen eingetragen)
ahörnchen hat 400.000 dm gespart und baut auf dem grundstück ein gebäude in dem a und behörnchen zusammen wohnen.

meine frage ist nun :
wem gehört das gebäude ?
eigentlich ja ahörnchen,denn der hat das gebäude bezahlt. aber eigentlich auch beiden zu gleichen teilen da beiden das grundstück zur hälfte gehört.

der einzige vertrag den es gibt ist der kaufvertrag über das grundstück.

hoffe mir kann jemand helfen.
bis denne
thomas

hi zusammen

ahörnchen und behörnchen kaufen zusammen
ein unbebautes grundstück.( beide sind im
grundbuch zu gleichen teilen eingetragen)
ahörnchen hat 400.000 dm gespart und baut
auf dem grundstück ein gebäude in dem a
und behörnchen zusammen wohnen.

meine frage ist nun :
wem gehört das gebäude ?
eigentlich ja ahörnchen,denn der hat das
gebäude bezahlt. aber eigentlich auch
beiden zu gleichen teilen da beiden das
grundstück zur hälfte gehört.

der einzige vertrag den es gibt ist der
kaufvertrag über das grundstück.

Wird ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet - und zwar nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck, so wird das Gebäude grundsätzlich sog. wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf den sich das Eigentum an dem Grundstück erstreckt. Mit anderen Worten: Der Eigentümer des Grundstücks wird automatisch auch Eigentümer des darauf errichteten Gebäudes. Ein besonderes, vom Grundeigentum verschiedenes Eigentum an dem Gebäude kann nicht bestehen.

Hier sind als „ahörnchen“ und „behörnchen“ zu gleichen Teilen Eigentümer des - nunmehr mit einem Haus bebauten - Grundstücks.

Alles, was sich auf dem Grundstück befindet bzw. bebaut wurde, gehört Beiden.
Auch eine evtl. schriftliche Regelung, wonach Haus dem A-hörnchen gehören würde, müßte ggf. notariell beurkundet und dann mit
Grundstücksteilung etzc. vorgenommen werden.
Mfg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas

also, wenn ich A-Hörnchen wäre und mich mit B -Hörnchen noch gut vertrage, würde ich versuchen B-. zum Notar zu schleppen und dazu zu bewegen, eine Entsprechende Urkunde ( z.B. beim Verkauf oder der Versteigerung des Grundstücks bekommt A- die Hälfte des Grundstückswertes + Wert Gebäude etc.)

Falls sich die beiden nicht mehr verstehen, -möchte ich nicht A -Hörnchen sein!!!

viel Glück

Uli

jetzt ist ahörnchen aber sauer! danke (ohne text)
rtzrtzb rdtzb rtzbrtbdt