Hallo,
ich bin immer von dem Grundsatz laut § 4 der Straßenverkehrsordnung ausgegangen: wer auffährt hat Schuld. Wenn eine Versicherung einem Geschädigten eine Teilschuld unterstellen will, da angeblich die Bremsleuchten nicht gesehen worden wären, kann sie dieses tun bzw.
gibts es hierzu entsprechende Urteile bzw. Urteile, die die Schuld des Auffahrenden belegen??
Wenn der Geschädigte in einer Staukolonne fährt und abbremsen muß, um dem Vorderfahrzeug nicht aufzufahren, kann hier doch keine Teilschuld unterstellt werden !???!
Sachdienliche Hinweise werden gerne entgegen genommen!
Gudrun
Hallo Gudrun
ich bin immer von dem Grundsatz laut § 4 der Straßenverkehrsordnung ausgegangen: wer :auffährt hat Schuld.
Ist prinzipiell doch auch erst mal richtig.
)
Wenn eine Versicherung einem Geschädigten eine Teilschuld unterstellen will, da angeblich :die Bremsleuchten nicht gesehen worden wären…
Hmm, na ich denke da versucht die Versicherung bzw. der Unfallgegner einfach billiger aus der Nummer rauszukommen.
§4 STVO sagt:
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Da ich davon ausgehe das du nicht grundlos gebremst hast (Stau), denke ich hier ist die Sache ziemlich eindeutig.
Wenn der Geschädigte in einer Staukolonne fährt und abbremsen muß, um dem :Vorderfahrzeug nicht aufzufahren, kann hier doch keine Teilschuld unterstellt werden !???!
Also ich sehe das so, das der aufgefahrene zum einen gegen §4 STVO
aber auch gegen §3 Abs.1 :
§3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. …
Na und halt gegen den Klassiker §1.
Also ich würd die Sache einem Anwalt übergeben.
Gruß Ronny
Leider Ja wenn man selbst unversehrt ist kann man an den Kosten beteiligt werden.
Es gibt da Urteile die Versicherungen kudeln das dann aus un auch ein Unversehrtgebliebenes Fahrzeug bzw deren Halter haftet mit.
Johannes
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