Aufschüttung im Garten bei Hanglage

ist hierfür eine Genehmigung des Nachbarn erforderlich.
Der untere Teil des Gartens soll mit ca. 1 bis 1,5 m aufgeschüttet werden und eine Stützwand soll errichtet werden.

Wer hat Tipps oder Erfahrungen?

Danke

Kay Uwe

eine Zustimmung des Nachbarn ist allenfalls erforderlich, wenn und soweit nach der jeweiligen Landesbauordnung die Aufschüttung zwar genehmigungspflichtig aber - etwa wegen fehlender Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände nicht genehmigungsfähig ist.